Recht und Steuern
d) Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
Merkblatt für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 d GewO
1. Vorbemerkung:
Einen einheitlichen Antrag auf Erlaubnis können nur natürliche Personen oder juristische Personen stellen (Beispiel: e. V., Genossenschaft, AG, Stiftung). Bei Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) muss jeder zur Geschäftsführung berechtigte Gesellschafter eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO beantragen. Bei der OHG ist grundsätzlich jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt, wenn nicht die Geschäftsführung auf bestimmte Personen übertragen wurde. Hat eine Übertragung nicht stattgefunden, muss jeder Gesellschafter die Erlaubnis beantragen. Bei der KG ist der Komplementär der Geschäftsführer. Insoweit genügt sein Antrag auf Erlaubnis.
Einen einheitlichen Antrag auf Erlaubnis können nur natürliche Personen oder juristische Personen stellen (Beispiel: e. V., Genossenschaft, AG, Stiftung). Bei Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) muss jeder zur Geschäftsführung berechtigte Gesellschafter eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO beantragen. Bei der OHG ist grundsätzlich jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt, wenn nicht die Geschäftsführung auf bestimmte Personen übertragen wurde. Hat eine Übertragung nicht stattgefunden, muss jeder Gesellschafter die Erlaubnis beantragen. Bei der KG ist der Komplementär der Geschäftsführer. Insoweit genügt sein Antrag auf Erlaubnis.
2. Einzureichende Unterlagen bei der IHK Hochrhein-Bodensee
Die Unterlagen sind im Original einzureichen und sollen nicht älter als 3 Monate sein.
Die Unterlagen sind im Original einzureichen und sollen nicht älter als 3 Monate sein.
a) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
Die Auskunft ist beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes zur "Vorlage bei einer Behörde" (Belegart 9) zu beantragen, d. h. sie wird der IHK Hochrhein-Bodensee direkt übersandt. Sie müssen bei Beantragung die genaue Anschrift der IHK:
Die Auskunft ist beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes zur "Vorlage bei einer Behörde" (Belegart 9) zu beantragen, d. h. sie wird der IHK Hochrhein-Bodensee direkt übersandt. Sie müssen bei Beantragung die genaue Anschrift der IHK:
IHK Hochrhein-Bodensee
Reichenaustr. 21
78467 Konstanz
Reichenaustr. 21
78467 Konstanz
und unter Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34 d I GewO” angeben.
b) Polizeiliches Führungszeugnis:
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde zur "Vorlage bei einer Behörde" (Belegart OB) zu beantragen. Sie müssen bei Beantragung die genaue Anschrift der IHK:
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde zur "Vorlage bei einer Behörde" (Belegart OB) zu beantragen. Sie müssen bei Beantragung die genaue Anschrift der IHK:
IHK Hochrhein-Bodensee
Reichenaustr. 21
78467 Konstanz
Reichenaustr. 21
78467 Konstanz
und unter Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34 d I GewO” angeben.
c) Insolvenzregister
Zuständig für den Nachweis aus dem Insolvenzregister sind folgende Insolvenzgerichte:
- AG Konstanz,
- AG Lörrach,
- AG Waldshut-Tiengen
(Kontakte: siehe Anhang am Ende des Dokuments)
d) Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- online zu beantragen beim Amtsgericht Karlsruhe unter www.vollstreckungsportal.de
- nicht älter als drei Monate
e) Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung
Entweder müssen Sie selbst bis zum 22. Mai 2007 eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben oder das Versicherungsunternehmen, für das Sie tätig sind.
Entweder müssen Sie selbst bis zum 22. Mai 2007 eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben oder das Versicherungsunternehmen, für das Sie tätig sind.
f) Nachweis der Sachkunde für die vertretungsberechtigten Personen
- Versicherungsfachmann (IHK) oder die in § 5 VersVermV genannten gleichgestellten Berufsqualifikationen. Bitte beachten Sie auch den § 27 VersVermV.
g) Bescheinigung in Steuersachen
- Finanzamt
Anhang - Adressen der zuständigen Amtsgerichte:
1. Insolvenzgericht Konstanz
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
Tel.: 07531 280-0
Fax: 07531 280-2409
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
Tel.: 07531 280-0
Fax: 07531 280-2409
2. Insolvenzgericht Lörrach
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4
79539 Lörrach
Tel.: 07621 408-0
Fax: 07621 408-180
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4
79539 Lörrach
Tel.: 07621 408-0
Fax: 07621 408-180
3. Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751 881-0
Fax: 07751 881-305
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751 881-0
Fax: 07751 881-305
Stand: März 2019
Sie haben noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Service nur Mitgliedsunternehmen der IHK Hochrhein-Bodensee und solchen Personen, die die Gründung eines Unternehmens in dieser Region planen, zur Verfügung steht.