Recht und Steuern

Checkliste juristische Person

I. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34 d Abs. 1 GewO
Das Antragsformular finden Sie hier.
II. Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister
Das Antragsformular finden Sie hier.
III. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person ("zur Vorlage bei einer Behörde" – Belegart 9)
  • zu beantragen beim Gewerbeamt des Sitzes der juristischen Person
  • nicht älter als drei Monate
IV. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtigten Personen ("zur Vorlage bei einer Behörde" – Belegart 9)
  • zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes
  • nicht älter als drei Monate
V. Polizeiliches Führungszeugnis der vertretungsberechtigte(n) Persone(n) ("zur Vorlage bei einer Behörde" – Belegart OB)
  • zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes
  • nicht älter als drei Monate
VI. Bescheinigung in Steuersachen für die juristische Person
  • zu beantragen beim Finanzamt des Sitzes der juristischen Person
  • nicht älter als drei Monate
VII. Bescheinigung in Steuersachen für die vertretungsberechtigte(n) Persone(n)
  • zu beantragen beim Finanzamt des jeweiligen Wohnsitzes
  • nicht älter als drei Monate
VIII. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882 b ZPO bezogen auf die juristische Person

IX. Auskunft, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde
  • zu beantragen beim Insolvenzgericht des Sitzes der juristischen Person (AG Konstanz, Amtsgericht Lörrach oder AG Waldshut-Tiengen)
  • nicht älter als 3 Monate
X. Nachweis der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • nicht älter als drei Monate
XI. Nachweis der Sachkunde für die vertretungsberechtigten Personen
  • Versicherungsfachmann (IHK) oder die in § 5 VersVermV genannten gleichgestellten Berufsqualifikationen. Bitte beachten Sie auch den § 27 VersVermV.
Sofern Sie eine andere gewerbliche Erlaubnis gemäß den §§ 34c, 34f, 34h oder 34i GewO haben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate ist, können Sie diese anstatt der Nachweise in den Punkten III bis VIII vorlegen.
Anmerkung:
Der Gewerbezentralregisterauszug und das polizeiliche Führungszeugnis sind zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d.h., sie werden der IHK Hochrhein-Bodensee direkt übersandt.
Sie müssen bei Beantragung die genaue Anschrift:
IHK Hochrhein-Bodensee
Reichenaustraße 21
78467 Konstanz
und unter Verwendungszeck "Antrag auf Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO" angeben.
Stand: Juli 2022
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