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Seit 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG) und hat einen deutschlandweit geltenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt.
Die Entgeltzahlung ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgeber und die Gegenleistung zur Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Die Bestimmung der angemessenen Höhe des Entgelts bereitet manchmal Schwierigkeiten.