Recht und Steuern
Mindestlohn zum 1. Januar 2024 angehoben
Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf, der die Erhöhung des Mindestlohns, der Minijobgrenze und des Übergangsbereichs enthält, am 23. Februar 2022 beschlossen. Das Gesetz wurde vom Bundesrat gebilligt und am 30. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Kommission hat in ihrem vierten Beschluss die Anpassung des Mindestlohns für die Zeit ab 1. Januar 2024 gefasst.
Damit wird der gesetzliche Mindestlohn erhöht:
- ab 01.01.2024 auf 12,41 Euro
- ab 01.01.2025 auf 12,82 Euro.
Zukünftig wird der Mindestlohn weiterhin auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission angepasst.
Weitere Informationen zum Mindestlohngesetz (MiLoG) können Sie unserem Merkblatt Der gesetzliche Mindestlohn sowie auf der Internetseite der Mindestlohnkommission entnehmen.
Die Mindestlohnkommission und ihre Aufgaben
Die Mindestlohnkommission wird durch die Bundesregierung auf Vorschlag der Spitzenverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berufen. Ihre Aufgabe ist es, über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu befinden (§ 4 MiLoG). Eine Überprüfung und Beschlussfassung erfolgt alle zwei Jahre (§ 9 MiLoG). Dabei prüft die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Mindestlohnkommission hat sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung zu orientieren. Sie evaluiert laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung im Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität und stellt ihre Erkenntnisse der Bundesregierung in einem Bericht alle zwei Jahre zur Verfügung (§ 9 MiLoG).
Stand: Januar 2024
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