Weiterbildung

Das Team der IHK Weiterbildung

Die Mitarbeiterinnen der IHK Hochrhein-Bodensee beraten Sie professionell über das breite Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten. Ebenso informieren wir Sie über mögliche Förder- und Finanzierungsmodelle. Dieser Service steht Ihnen selbstverständlich kostenfrei zur Verfügung. Eine gute Vorbereitung auf das Gespräch ist wichtig. So können die Beraterinnen auf die individuellen Wünsche und Voraussetzungen bei der Weiterbildungsberatung eingehen.
Leitung Weiterbildung: Jozefina Kontic
Landkreis Konstanz
Michaela Rennhak
Stellv. Leitung Weiterbildung
07531 2860-134
Claudia Kouki 07531 2860-133
Saskia Weide 07531 2860-172
Martina Muffler 07531 2860-118
Jana Storch 07531 2860-144

Landkreis Lörrach und Waldshut
Jozefina Kontic 07622 3907-231
Katharina Eckert 07622 3907-211
Nicole Meier 07622 3907-266
Anita Wissmann 07622 3907-230
Jeannette Roser 07622 3907-262
Julia Schmidt 07662 3907-267
Aufgaben:
Förderung der regionalen Weiterbildung
durch individuelle Weiterbildungsberatung mit der Ausrichtung auf permanente Aktualisierung und flexible Anpassung der persönlichen Fachkompetenz und überfachlichen Qualifikation
Realisierung eines wirtschaftsnahen Weiterbildungsprogramms
zur Qualifizierung von Fach- und Führungskräften mit folgenden Schwerpunkten:

IHK-Tagesseminare zu aktuellen und fachübergreifenden Themen
bauen berufliche Kenntnisse aus, vertiefen sie oder bringen sie auf den neuesten Stand
IHK-Zertifikatslehrgänge in modulweiser Themenerschließung
machen größere Themenbereiche zugänglich und dokumentieren den Erfolg mit IHK-Zertifikat.
IHK-Prüfungslehrgänge für berufliches Vorankommen
charakterisieren den persönlichen Karrierepfad mit öffentlich-rechtlichem Prüfungsabschluss
IHK-Firmen-Weiterbildung - inhouse -
basiert auf unternehmensspezifischer, zielorientierter Weiterbildungsberatung
IHK-Weiterbildungsveranstaltungen
bieten mit Workshops und Gesprächskreisen ein Forum für fachlichen Gedankenaustausch
IHK - Partner in regionalen Bildungsfragen
Mitwirkung in regionalen Arbeitsgemeinschaften und Förderkreisen, bei Messen und Informationsveranstaltungen im Interesse der heimischen Wirtschaftsförderung.
Durchführung der Hotel- und Gaststättenunterrichtung
Unterrichtungsverfahren zur Erlangung des Sachkundenachweises
nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz.
Durchführung der Unterrichtung und Sachkundeprüfungen im Bewachungsgewerbe
Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe gem. § 34a der Gewerbeordnung für nicht selbstständiges Bewachungspersonal. Prüfung zum Nachweis der Sachkunde für die Tätigkeit in den in § 34 a Abs. 1 Satz 5 Gewerbeordnung.