Nr. 15603

Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten gemäß § 33c GewO

Neue Regeln für Spielgeräteaufsteller seit dem 1. September 2013

Veranstaltungsdetails

Neue Regeln für Spielgeräteaufsteller seit dem 1. September 2013

Aufsteller von Spielgeräten benötigen gemäß § 33c Gewerbeordnung (GewO)
eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Neben der erforderlichen Zuverlässigkeit sind dafür seit dem 1. September 2013
auch der Nachweis einer IHK-Unterrichtung und
der Nachweis eines Sozialkonzepts einer öffentlich anerkannten Institution erforderlich.

Für die Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
sowie das mit der Aufstellung betraute Personal des Aufstellers wird durch
den neuen § 33c GewO ein IHK-Unterrichtungsnachweis eingeführt,
mit dem gewährleistet werden soll, dass Gewerbetreibende und Mitarbeiter,
die die Geräte aufstellen, über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Unterrichtsinhalte

-Gewerbeordnung und Spielverordnung
-Spielhallenrecht der Länder
-Jugendschutzrecht

Die Unterrichtung wird sechs Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten umfassen.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Zielgruppe
Teilnehmer in der Gastronomie, Unterhaltungsindustrie, Automaten
Industrie- und Handelskammer
zu Köln