Gastgewerbe und Tourismus
Rechte und Pflichten im Reiserecht
Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und -partnerinnen, angefangen beim Vertragsschluss über Haftung und Gewährleistung, Leistungs- und Preisänderungen bis hin zu Insolvenzschutz und Informationspflichten.
Darüber hinaus beinhaltet das Reiserecht seit 2018 Vorschriften zu Online-Angeboten und Regelungen zur Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen.
Erweiterte Informationspflichten sollen zudem den Verbraucherschutz stärken und dienen der Vereinheitlichung der Reglungen in den EU-Mitgliedstaaten.
Reisevermittler und Beherbergungsbetriebe können unter bestimmen Voraussetzungen im Sinne des Reiserechts als Reiseveranstalter angesehen werden, was zu vergleichsweise umfangreicheren Pflichten führt. Ausschlaggebend für die Einordnung als Reiseveranstalter ist vor allem das Angebot und die Kombination verschiedener Einzelleistungen.
Mit diesen Infoblättern zum Reisevertragsrecht erhalten Gastgeber, Vermittler, Veranstalter und Destinationenmanager aktuelle Informationen zum Reisevertragsrecht. Die Informationen wurden nach Inkrafttreten des neuen Reiserechts 2018 aufgelegt und zuletzt Mitte 2024 aktualisiert:
- Infoblatt Reiserecht Gastgeber
- Infoblatt Reiserecht Reiseveranstalter
- Infoblatt Reiserecht Reisevermittler
- Infoblatt Reiserecht für Destinationenmanager (unveränderte, gültige Version von Januar 2018)