Weiterbildung
Immobilienmakler/in (IHK)
Eine Weiterbildung für Immobilienmakler und Immobilienmaklerinnen der IHK Köln.
Der Immobilienmarkt ist ein „ewiger Markt“ – gewohnt wird immer. Durchschnittlich vier Millionen Haushalte ziehen im Jahr um: in eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim.
Der Immobilienmakler oder die Immobilienmaklerin kann als Experte bzw. Expertin dabei helfen, eine passende Immobilie zu einem angemessenen Preis zu finden. Sie erhalten in unserem Lehrgang das nötige Know-how, um Mieter/innen und Vermieter/innen oder Käufer/innen und Verkäufer/innen zusammen zu bringen.
Sie befassen sich mit rechtlichen und kaufmännischen Fragen und erarbeiten die Grundlagen des Arbeitsgebietes.
Welche Inhalte vermittelt der Lehrgang für Immobilienmakler/innen?
- Das Leistungsspektrum des Immobilienmaklers
- Erlaubnisregelung nach § 34c GEWO
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Grundlagen des Immobilienrechts
- Grundlagen des Immobiliensteuerrechts
- Finanzierung von Immobilien
- Bewertung von Immobilien
- Mietrecht
- Maklervertrag und Provisionsanspruch
- Marketing und Werbung in der Immobilienbranche
- Büroorganisation
- Das Exposé
- Steuerwesen und Steuerrecht, Erbbaurecht und Zwangsversteigerung
Lehrgangsleitung
Diplom-Kaufmann Oliver Hartmann hat nach seiner Bankausbildung fünf Jahre in der Baufinanzierung gearbeitet. Danach folgen Tätigkeiten bei verschiedenen Immobilienmaklern und Weiterbildungen zum Diplom-Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie zum Immobilienfachwirt. Seit 1995 ist er auch in der Aus- und Weiterbildung für Immobilienkaufleute, -fachwirte und -ökonomen tätig und unterstützt die IHK in verschiedenen Funktionen im Prüfungswesen.
Zielgruppe
Immobilienmakler, Bank- und Versicherungsmitarbeiter, Hausverwalter, Handwerker und Bauträger, Außendienstmitarbeiter, Eigentümer von Immobilien, Steuerberater, Neueinsteiger
Die Vorschriften zur Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler sind mit der Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter am 1. August 2018 in Kraft getreten. Bis Ende 2020 mussten Verwalter und Makler das vorgeschriebene Fortbildungspensum erstmals erbringen. 20 Stunden Weiterbildung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müssen Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler absolvieren. Die Details der Fortbildungspflicht sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt.
Der Lehrgang entspricht den Anforderungen der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) hinsichtlich der Weiterbildungspflicht für gewerbliche Immobilienmakler und umfasst 72 Zeitstunden.