Weiterbildung

Gaststättenunterrichtung

Eine Gaststättenerlaubnis ist nur dann erforderlich, wenn Alkohol ausgeschenkt werden soll. Wenn Sie also  alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder unentgeltliche Kostproben vertreiben, ist keine Erlaubnis notwendig.
Nach dem Gaststättengesetz erhalten Gewerbetreibende, die eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen wollen, dann die Erlaubnis, wenn sie anhand einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die notwendigen lebensmittelrechtlichen und -hygienischen Kenntnisse belehrt worden sind.

Aktuelle Termine 

Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind – nach Vorgaben der Ordnungsämter sowie der Dozentinnen bzw. Dozenten – ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Voraussetzung. Sollte dies nicht der Fall sein, bietet die Industrie- und Handelskammer zu Köln die Gaststättenunterrichtung auf Anfrage bei ausreichender Teilnehmerzahl auch auf türkisch und chinesisch (Dolmetscherunterrichtung) an.
Anmeldungen zur Gaststättenunterrichtung sind ausschließlich für Personen aus unserem IHK-Bezirk online über den jeweiligen Termin möglich. Die Gebühr in Höhe von 51 Euro (Gebühren der IHK Köln) ist vor der Veranstaltung zu begleichen. Andernfalls können Sie nicht an der Gaststättenunterrichtung teilnehmen. Die Gebühr für die Dolmetscherunterrichtung beträgt 360 Euro. 

Inhalte der Gaststättenunterrichtung

Schwerpunkte der Unterrichtung sind die lebensmittelrechtlichen Vorschriften für das Verabreichen von Getränken und zubereiteten Speisen sowie die Grundzüge
  •     der Hygienevorschriften einschließlich des Bundesinfektionsschutzgesetzes,
  •     des HACCP-Konzepts und der betriebliche Eigenkontrolle,
  •     des Lebensmittelgesetzes und der darauf gestützten Verordnungen,
  •     des Fleischbeschaugesetzes und der darauf gestützten Verordnungen,
  •     des Milchrechtes,
  •     des Getränkerechtes, insbesondere des Weinrechtes und des Bierrechtes,
  •     des Getränkeschankanlagenrechtes und
  •     des Jugendschutzes