Weiterbildung

Sachkundenachweis für Spielhallen

Im Juli 2021 trat der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) bundesweit in Kraft. Für Spielhallen wurde ein Sachkundenachweis eingeführt.
Die IHK Köln bietet den Sachkundenachweis für die Mitglieder der IHK Köln sowie der IHKs Aachen, Bonn/Rhein-Sieg, Siegen und Wuppertal-Solingen-Remscheid an. Die Gebühr beträgt 300 Euro. Hier finden Sie die aktuellen Termine.
Der Sachkundenachweis besteht aus einer zweitägigen Unterrichtung (14 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten) mit anschließender schriftlicher Prüfung. Er ist für Betreiber/innen und Leiter/innen von Spielhallen, die den Mindestabstand von 350 Metern zu anderen Spielhallen unterschreiten, jedoch einen Abstand von 100 Meter einhalten sowie für Betreiber/innen und Leiter/innen von Verbundspielhallen verpflichtend.
Die Zuständigkeit für den Sachkundenachweis wurde in NRW den Industrie- und Handelskammern übertragen. Die Einzelheiten regelt die Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung für Spielhallen (SuSchVO).

Die Unterrichtung umfasst die fachspezifischen Rechte, Pflichten und Befugnisse folgender Rechts- und Sachgebiete:

  • Recht der Gewerbeordnung und Recht der Spielverordnung
  • Spielhallenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Jugendschutzrecht
  • Prävention und Spielerschutz
  • Datenschutz und Aufzeichnungspflichten
Die schriftliche Prüfung besteht aus jeweils sechs Fragen zu jedem der oben genannten Rechts- und Sachgebiete in Verbindung mit den in Anlage 1 der Verordnung aufgeführten vertiefenden Inhalten. Die Prüfung darf nach einer erneuten Unterrichtung wiederholt werden. Die IHK Köln stellt eine Bescheinigung aus, wenn die geprüfte Person an der Unterrichtung teilgenommen und die anschließende Prüfung bestanden hat.