Ausbildung
Studieren ohne Abitur
Auch der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung in Kombination mit praktischer Erfahrung im Beruf oder einer Weiterbildung eröffnet den Weg an die Hochschulen des Landes, unabhängig von der schulischen Vorbildung.
Eine schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) ist in Nordrhein-Westfalen somit nicht länger die zwingende Voraussetzung für eine akademische Ausbildung.
Allen Absolventen einer dualen Berufsausbildung mit mindestens dreijähriger Praxiserfahrung in diesem Beruf steht der Zugang zu allen Studiengängen offen. Für Studiengänge, die der Ausbildung entsprechen, ist die direkte Einschreibung möglich. Studiengänge, die nicht der bisherigen Berufspraxis entsprechen, sind über ein Probestudium oder eine Zulassungsprüfung zugänglich. Darüber hinaus haben die Absolventen von Aufstiegsfortbildungen Zugang zu allen Studiengängen.
Bei der Zulassung zu den einzelnen Studiengänge sind die Universitäten und Fachhochschulen autonom. Daher sind bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten.
Grundsätzlich empfiehlt sich eine intensive Studienberatung an der Hochschule, an der man studieren möchte, da häufig hochschulspezifische Zulassungsbeschränkungen existieren, die nichts mit der Studienberechtigung zu tun haben.
Das Online-Portal vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) und dem Stifterverband ist für beruflich Qualifizierte ohne eine klassische Hochschulzugangsberechtigung, die sich über Studienmöglichkeiten informieren möchten.