Aus- und Weiterbildung

Hinweise zur mündlichen Prüfung Betriebswirte - Master Professional in Business Management

DIHK-Information für Bildungsträger, Dozenten, Dozentinnen und zu prüfende Personen zur Durchführung des mündlichen Prüfungsteils Geprüfte Betriebswirte – Master Professional in Business Management.
Die Informationen und Beispiele sind eine Hilfestellung zur Vorbereitung des mündlichen Prüfungsteils. Das wesentliche Merkmal der beruflichen Bildung ist die Orientierung an der beruflichen Handlungsfähigkeit und somit an den Prozessen der betrieblichen Leistungserstellung. Die Prüfungsordnung folgt daher strukturell und inhaltlich dem Gedanken der berufstypischen Handlung bzw. einer Orientierung an einem typischen Geschäftsprozess. Das hat auch auf die Gestaltung der Prüfung Auswirkungen. Es wird ein Bezug zur beruflichen Handlung erzeugt.

Die betriebs- und volkswirtschaftlichen Zusammenhänge, rechtliche Aspekte und weitere übergreifende Qualifikationsinhalte sind in den fünf Handlungsbereichen integriert und bilden unter anderem die Basis für fachlich gutes und begründbares Handeln.

Einbettung des mündlichen Prüfungsteils in der Gesamtprüfung

  1. Sobald die Prüfungsleistungen des schriftlichen Prüfungsteils abgelegt sind, kann die Prüfung des mündlichen Prüfungsteils durchgeführt werden. Zur Vereinfachung nachfolgend „mündliche Prüfung“.
  2. Die mündliche Prüfung umfasst alle Handlungsbereiche nach den §§ 5 bis 9. Der Schwerpunkt soll jedoch durch den Handlungsbereich „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen“ gebildet werden (§ 12 Absatz 4 in Verbindung mit § 9 der Fortbildungsordnung). Eine weitergehende thematische Einschränkung ist nicht vorgesehen. In der mündlichen Prüfung sollen Probleme der betrieblichen Praxis analysiert und bewertet werden, um Vorschläge zur Lösung der Probleme zu entwickeln und für den betrieblichen Einsatz zu beurteilen. Im Kontext der Qualifikationsinhalte sowie der Zielsetzung des Fortbildungsprofils nach § 2 der Fortbildungsordnung können aktuelle Metathemen die Ausgangsbasis für die mündliche Prüfung bilden. Die Behandlung der Folgen und Auswirkungen insbesondere auf die Unternehmensprozesse können Anknüpfungspunkte sein.
    Beispiele: Transformation der Wirtschaft, Energiewende, Lieferkettenunterbrechung, Fachkräftemangel, Digitalisierung und Vernetzung von betrieblichen Prozessen, wirtschaftliche Gesamtentwicklung
  3. In der mündlichen Prüfung soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert werden kann. Daher sind auch diese Anforderungen bewertungsrelevant.
  4. Alle Handlungsbereiche wurden bereits im schriftlichen Prüfungsteil behandelt. Die mündliche Prüfung hat nicht die Aufgabe einer fachlichen Erstprüfung. Der Prüfungsausschuss wird die mündliche Prüfung zu einem Gespräch auf „Augenhöhe“ nutzen.
  5. Für das Ablegen des mündlichen Prüfungsteils ist nach dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils ein Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen. Nach § 12 Absatz 2 der Fortbildungsordnung müssen beim Überschreiten der Frist die schriftlichen Leistungen erneut erfolgreich abgelegt werden.

Rahmenbedingungen des mündlichen Prüfungsteils

  • Dauer: Die mündliche Prüfung soll 45 Minuten dauern.
    Die nachfolgenden Beratungen des Prüfungsausschusses werden nicht der Prüfungszeit zugerechnet. Ein Abweichen von der vorgegebenen Dauer von 45 Minuten ist nur in begründeten Einzelfällen und auch nur in einem geringen zeitlichen Ausmaß möglich.
  • Beginn der mündlichen Prüfung:
    Im Regelfall wird der zu prüfenden Person zu Beginn die Möglichkeit gegeben, sich innerhalb eines Zeitrahmens von drei bis vier Minuten vorzustellen.
  • Vorbereitungszeit:
    Es ist keine Vorbereitungszeit unmittelbar vor der mündlichen Prüfung vorgesehen.
  • Sprache:
    Die mündliche Prüfung erfolgt in deutscher Sprache. Anders als beim schriftlichen Prüfungsteil sind Prüfungsleistungen in englischer Sprache nicht vorgesehen.
  • Präsentation:
    Eine vorbereitete Präsentation ist nicht vorgesehen. Im Verlauf der mündlichen Prüfung kann der Prüfungsausschuss eine Verdeutlichung einfordern, bspw. mithilfe einer Skizze oder eines Ablaufplanes.
  • Musterunternehmen/Unternehmensstruktur:
    Für den schriftlichen Prüfungsteil kann ein Musterunternehmen (siehe unten) genutzt werden. Dieses kann auch für den mündlichen Prüfungsteil verwendet werden. Das Musterunternehmen ist frei verfügbar und unter anderem erhältlich bei der DIHK-Bildungs-gGmbH.
  • Hilfsmittel:
    Hilfsmittel sind nicht erforderlich. Die IHK informiert im Vorfeld, welche Materialien zur Verfügung stehen, wie Flipchart, Pinnwand, Stifte.
  • DQR:
    Der Abschluss ist dem Niveau 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen zugeordnet. Die beschriebenen Kompetenzanforderungen sind auch für diesen Abschluss zutreffend. Bei der Prüfungsvorbereitung kann er daher berücksichtigt werden.

Information 1: Schwerpunkt der mündlichen Prüfung nach § 12 Absatz 4 Fortbildungsordnung

Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen
(1) Im Handlungsbereich „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Managementaufgaben bei Unternehmensprozessen im Verständnis eines integrierten Managementsystems zur Einhaltung von Anforderungen, insbesondere von Qualität, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz, in einer einheitlichen Struktur verantwortlich wahrzunehmen, zu überwachen und weiterzuentwickeln. Dafür sind die Werkzeuge des strategischen Controllings unter besonderer Beachtung von Risiken zu beherrschen, dabei aber auch die strategischen Chancen für das Wertschöpfungspotenzial des Unternehmens, insbesondere durch Innovationsmanagement und modernes Informationsmanagement, zu nutzen.
(2) In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
  1. integrierte Managementsysteme ausgerichtet an den strategischen Vorgaben implementieren und weiterentwickeln,
  2. strategisches Controlling gestalten, überwachen und weiterentwickeln,
  3. Informationssysteme an technologischen Entwicklungen ausrichten,
  4. Personalmanagement gestalten, überwachen und weiterentwickeln,
  5. Prozesse eines an ethischen Aspekten ausgerichteten Wertemanagements überwachen.

Information 2: Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen DQR – Niveau 7

Beschreibung der erforderlichen beruflichen Kompetenzen (Auszug:)
Die beschriebenen Kompetenzanforderungen können im mündlichen Prüfungsteil zur Leistungseinordnung ergänzend berücksichtigt werden.
Das Niveau 7 beschreibt Kompetenzen, die zur Bearbeitung von neuen komplexen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden. Die Anforderungsstruktur ist durch häufige und unvorhersehbare Veränderungen gekennzeichnet.
  • Fachkompetenz
  • Wissen
    Über umfassendes berufliches Wissen in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen. Über erweitertes Wissen in angrenzenden Bereichen verfügen.
  • Fertigkeiten
    Über spezialisierte fachliche oder konzeptionelle Fertigkeiten zur Lösung auch strategischer Probleme in einem beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen. Auch bei unvollständiger Information Alternativen abwägen. Neue Ideen oder Verfahren entwickeln, anwenden und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Beurteilungsmaßstäbe bewerten.
  • Personale Kompetenz
  • Sozialkompetenz
    Gruppen oder Organisationen im Rahmen komplexer Aufgabenstellungen verantwortlich leiten und ihre Arbeitsergebnisse vertreten. Die fachliche Entwicklung anderer gezielt fördern. Bereichsspezifische und branchenübergreifende Diskussionen führen.
  • Selbstständigkeit
    Für neue anwendungs- oder forschungsorientierte Aufgaben Ziele unter Reflexion der möglichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen definieren, geeignete Mittel einsetzen und hierfür Wissen eigenständig erschließen.

Information 3: Musterunternehmen/Unternehmensstruktur

ABC Mittelstands-Holding AG
Berlin
Grundkapital: 10.000.000 Euro
100 Prozent
75 Prozent
30 Prozent
100 Prozent
ABC Produktions-GmbH
Dresden
Stammkapital:
5.000.000 Euro
ABC Handels-GmbH
Köln
Stammkapital:
1.000.000 Euro
ABC Service-GmbH
Hamburg
Stammkapital:
1.000.000 Euro
ABC Beteiligungs-GmbH
München
Stammkapital:
200.000 Euro
ABC Private Equity KGaA
München
Komplementerin
ohne Kapitalanteil
Kommanditaktionärin
Hafteinlage 100.000 Euro
20 Kommanditaktionäre
Hafteinlage insges.
9.900.000 Euro
Erläuterungen zur Unternehmensstruktur:
Die ABC Mittelstand-Holding AG ist eine Holding ohne eigenen Geschäftsbetrieb. Sie ist zur Aufstellung eines Konzernabschlusses in Deutschland gemäß § 291 HGB nicht verpflichtet. Die ABC Mittelstand-Holding AG bilanziert nach HGB und IFRS, da sie in einen übergeordneten EU/EWR-Konzernabschluss einbezogen wird.
Die ABC Mittelstand-Holding AG hält 100 Prozent der ABC Produktions-GmbH, mit 75 Prozent ist sie an der ABC Handels-GmbH beteiligt und mit 30 Prozent an der ABC Service GmbH.
Des weiteren ist die ABC Mittelstand-Holding AG alleinige Anteilseignerin an der ABC Beteiligungs-GmbH.
Die ABC Beteiligungs-GmbH ist wiederum alleinige Komplementärin ohne Kapitalanteil an der ABC Private Equity KGaA. Die ABC Beteiligungs-GmbH ist ebenso die Kommanditaktionärin bei der ABC Private Equity KGaA mit einer Hafteinlage von 100.000 Euro.

Die ABC Private Equity KGaA hat des Weiteren 20 Kommanditaktionäre mit einer Hafteinlage von insgesamt 9,9 Millionen Euro. Die Kommanditaktionäre sind Unternehmen, die ihren jeweiligen Geschäftssitz in unterschiedlichen Ländern innerhalb und außerhalb der EU haben.
Die Beteiligungsgesellschaften bilanzieren ausschließlich nach HGB.