Aus- und Weiterbildung
Die Gliederungsüberschriften sollen bereits zum Ausdruck bringen, welcher konkrete Inhalt im Folgenden behandelt wird, nichtssagende Überschriften sind dringend zu vermeiden.
Meister für Veranstaltungstechnik - Hinweise zur Projektarbeit
Handreichung für den Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ gültig ab Sommer 2022 nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik (Veranstaltungstechnikmeister-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik-Fortbildungsprüfungsverordnung - VTMBAProVTFPrV).
Diese Handreichung ist für die zu prüfenden Personen als Leitfaden durch den Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ gedacht. Sie ergänzt die Vorgaben der Prüfungsordnung durch Erläuterungen, um die praktische Erstellung der Projektdokumentation zu unterstützen. Das Ziel ist, die zu prüfenden Personen in die Lage zu versetzen, ein geeignetes Projekt auszuwählen und zielgerichtet zu bearbeiten.
Da diese Handreichung nicht alle Arten von Veranstaltungen, Projekte und Positionen berücksichtigen kann, sind grundsätzlich Abweichungen möglich. Diese sollten bei der Antragstellung durch die zu prüfende Person zusätzlich, ausführlich und verständlich begründet werden. Der Prüfungsausschuss berücksichtigt dies bei seiner Entscheidung zur Zulassung des Projekts.
Auszug aus der Prüfungsordnung „Veranstaltungsprojekt“
§ 17 Gegenstand des Prüfungsteils
(1) Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ soll die zu prüfende Person die in § 20 dargestellten Qualifikationsinhalte ganzheitlich an einem veranstaltungstechnischen Projekt aus ihrer betrieblichen Praxis nachweisen.
(2) Die zu prüfende Person muss an der Durchführung des Projekts in einer der folgenden Funktionen beteiligt gewesen sein:
(1) Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ soll die zu prüfende Person die in § 20 dargestellten Qualifikationsinhalte ganzheitlich an einem veranstaltungstechnischen Projekt aus ihrer betrieblichen Praxis nachweisen.
(2) Die zu prüfende Person muss an der Durchführung des Projekts in einer der folgenden Funktionen beteiligt gewesen sein:
- als technischer Gesamtleiter oder technische Gesamtleiterin der Produktion
- als technischer Gesamtleiter oder technische Gesamtleiterin der Veranstaltungsstätte
- als technischer Fachbereichsleiter oder technische Fachbereichsleiterin, insbesondere für Bühnentechnik, Beleuchtungstechnik, Beschallungstechnik oder Medientechnik oder
- in anderer technischer Leitungsfunktion, die einer der vorgenannten Funktionen in Breite und Tiefe gleichwertig ist.
§ 20 Qualifikationsinhalte
Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist,
Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist,
- Veranstaltungsprojekte zu planen und Lösungen für auftretende komplexe Probleme zu erarbeiten
- technische Umsetzung und Abläufe zu koordinieren
- die Sicherheit der technischen Einrichtungen und der Mitwirkenden zu gewährleisten
- Abläufe und Resultate zu reflektieren und Verbesserungen vorzuschlagen und
- Konzepte, Lösungen und Entscheidungen zu dokumentieren, zu kommunizieren und zu begründen.
Erläuterung
Die zu prüfende Person wählt das Projekt so, dass der Umfang die vollständige Abbildung der
Qualifikationsinhalte nach § 20 ermöglicht wird. Die zu prüfende Person soll damit nachweisen, dass sie im
Stande ist,
Qualifikationsinhalte nach § 20 ermöglicht wird. Die zu prüfende Person soll damit nachweisen, dass sie im
Stande ist,
- in verantwortlicher leitender Position, als Führungskraft mit Mitarbeitern (§17 (2))
- ein Veranstaltungsprojekt mit einem „komplexen Problem“ „eigenständig“ zu planen (§20 1.)
- durchzuführen (§20 2.)
- zu dokumentieren (§20 5.) und zu
- reflektieren (§20 4.) sowie
- die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter herzustellen. (§20 3.).
Das aus Sicht der zu prüfenden Person „komplexe Problem“ ist darzustellen und zu lösen. Ein Projekt ohne die Darstellung mindestens eines komplexen Problems ist nicht ausreichend.
Auswahl des Projektes
Folgende Projektarten können zusätzlich zugelassen werden, wenn sie dem nötigen Umfang nach § 20 entsprechen:
- Theaterproben und/oder Tourneeproben mit Auf- und Abbau
- Streaming mit Auf- und Abbau oder
- Aufzeichnungen oder Livesendungen in Fernsehstudios mit Auf- und Abbau.
Folgende Projekttypen entsprechen nicht dem Umfang nach § 20:
- Projekte in einer Versammlungsstätte mit fest installierter Beleuchtungs-, Beschallungs- und Medientechnik, wenn nur diese verwendet werden soll
- Projekte die aus Sicht der DGUV-Information 215-310 keinen VTM/BPfV erfordern.
Auswahl der Funktion
Folgende Tätigkeiten und Funktionen innerhalb des Projektes genügen nicht den Anforderungen, insbesondere:
- Crew-Chef oder Mitglied einer Local- oder Hand-Crew
- Personal an Regieplätzen, sofern dies nicht ebenfalls Fachbereichsleiter nach § 17 Abs. 2 Satz 3 sind
- Mitarbeitende von Deko- und Setbau
- Kaufmännische Produktionsleitung ohne gleichzeitige Technische Leitung
- Mitarbeitende von Gewerken ohne gleichzeitige Fachbereichsleitung oder
- sonstige hier nicht aufgezählte Tätigkeiten und Funktionen die nicht dem § 17 Absatz (2) entsprechen.
Gestaltung des Projektantrags
Auszug aus der Prüfungsordnung:
§ 18 Projektantrag
(1) Die zu prüfende Person hat in einem Antrag dem Prüfungsausschuss das veranstaltungstechnische Projekt, das der Prüfung zugrunde gelegt werden soll (Projektantrag), zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn das Projekt geeignet ist, den nach § 17 Absatz 1 verlangten Nachweis führen zu können, und die Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 erfüllt sind.
(2) Das veranstaltungstechnische Projekt soll zum Zeitpunkt der Antragstellung vor nicht mehr als 12 Monaten abgeschlossen worden sein.
(3) Der Projektantrag muss mindestens Folgendes enthalten:
- den Titel des Projekts
- eine Beschreibung des Projekts einschließlich des technischen Umfangs
- die Funktion der zu prüfenden Person nach § 17 Absatz 2 und
- den Verantwortungsbereich der zu prüfenden Person.
(4) Bei Nichtgenehmigung des Projektantrags hat der Prüfungsausschuss die Ablehnung zu begründen und der zu prüfenden Person einmalig Gelegenheit zur Einreichung eines weiteren Projektantrags zu geben. Wird auch der weitere Projektantrag nicht genehmigt, ist der Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ nicht bestanden.
Zur Beschreibung des Projektes ist die entsprechende Maske der IHK Köln im Onlineportal Fortbildung auszufüllen. Diese Felder sind:
- Titel des Projektes
- Beschreibung des Projektes
- Eigene Funktion nach §17
- Verantwortungsbereich
- Komplexes Problem
- Thema der GFB
- Ihre Bemerkungen (freiwillige Angaben)
Erläuterung
- Die Beschreibung des Projekts muss so ausführlich sein, dass der Prüfungsausschuss in der Lage ist nachzuvollziehen, ob das Projekt den Anforderungen des § 20 vollständig entspricht.
-
Die eigene Funktion muss nach § 17 Absatz 2 benannt sein
-
Der Verantwortungsbereich ist zu beschreiben und abzugrenzen
-
Das aus Sicht der zu prüfenden Person komplexe Problem ist zu benennen
-
Das Thema der GFB, zu den im Projekt enthaltenen gefährlichen Zusammenhänge, die eine
selbstständige Erstellung und/oder Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung nötig machen, ist zu
nennen.
Im Projektantrag soll nur die Ausgangssituation und keine Lösungen dargestellt werden. Projektanträge, die
den Anforderungen der VTMBAProVTFPrV nicht entsprechen, werden abgelehnt. Es ist eine einmalige
Nacharbeitung eines abgelehnten Projektantrags möglich.
den Anforderungen der VTMBAProVTFPrV nicht entsprechen, werden abgelehnt. Es ist eine einmalige
Nacharbeitung eines abgelehnten Projektantrags möglich.
Ausführung des Projektberichts
Auszug aus der Prüfungsordnung
§ 19 Bestandteile des Prüfungsteils
(2) Der Bericht nach Absatz 1 Nummer 1 muss mindestens Folgendes enthalten:
- eine Beschreibung des veranstaltungstechnischen Projekts und der Funktion der zu prüfenden Person sowie eine Analyse der Projektanforderungen
- eine Beschreibung der technischen, räumlichen und organisatorischen Schnittstellen, eine Darstellung des eigenen und der angrenzenden Verantwortungsbereiche
- Planungsunterlagen zu technischen Lösungen und zu möglichen Alternativen, zu Arbeitsabläufen, zu Kosten, zu Anforderungen an das Personal sowie zum Personaleinsatz
- Gefährdungsbeurteilungen einschließlich Risikoquantifizierungen und Darstellung der daraus abgeleiteten Maßnahmen und
- Reflexion des Projektablaufs sowie Bewertung des Projektresultats.
Der Prüfungsausschuss soll mit der Genehmigung des Projektantrages den Umfang des Berichts begrenzen. Die zu prüfende Person hat den Bericht nach Absatz 1 Nummer 1 dem Prüfungsausschuss spätestens 42 Kalendertage nach dem Tag der Genehmigung des Projektantrags einzureichen.
(3) Sind die Inhalte nach Absatz 2 nicht vollständig im Bericht vorhanden, dann ist der Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ nicht bestanden.
Erläuterung
Sind die Inhalte nach § 19 (2) Satz 1 bis 5 als Mindestinhalte des zu verfassenden Berichts nicht alle im Bericht enthalten, wird die zu prüfende Person nicht zum Fachgespräch zugelassen und der Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ ist nicht bestanden. Dieser Prüfungsteil wird mit 0 Punkten bewertet.
Weitere Hinweise zur Bearbeitung
Bei der Gefährdungsbeurteilung ist eine Vollständigkeit der gesamten Veranstaltung nicht erwünscht. Es
geht hier im Wesentlichen um die Darstellung der im Projekt enthaltenen gefährlichen Zusammenhänge die
eine selbstständige Erstellung und/oder Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung nötig machen. Es wird
eine Gefährdungsbeurteilung mit einer bekannten Struktur erwartet.
geht hier im Wesentlichen um die Darstellung der im Projekt enthaltenen gefährlichen Zusammenhänge die
eine selbstständige Erstellung und/oder Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung nötig machen. Es wird
eine Gefährdungsbeurteilung mit einer bekannten Struktur erwartet.
Bei der Reflexion erwartet der Prüfungsausschuss eine Betrachtung nach dem folgenden Prozess:
a) Betrachten der Ausgangssituation/Auftrag
b) Betrachtung des erzielten Ergebnisses
c) Alternativen entwickeln
d) Bewerten des neuen/alten Vorgehens
a) Betrachten der Ausgangssituation/Auftrag
b) Betrachtung des erzielten Ergebnisses
c) Alternativen entwickeln
d) Bewerten des neuen/alten Vorgehens
Formale Vorgaben
Der Bericht besteht aus:
1. Deckblatt
Das Deckblatt enthält folgende Informationen:
- Thema der Arbeit
- Name, Vorname und Prüfungsnummer
- Bezeichnung der Weiterbildungsprüfung
- Zeitraum, in dem das Projekt stattfand
- Zeitraum des Bildungsganges
- Datum der Abgabefrist bei der IHK
- Gesamtzahl aller Seiten
2. Erklärung
Mit der Erklärung versichert die zu prüfende Person, dass sie die Projektarbeit selbstständig angefertigt hat. Die Erklärung wird elektronisch bei Abgabe der Projektarbeit, im Onlineportal Fortbildung abgefragt.
3. Inhaltsverzeichnis (Gliederung), eventuell Abkürzungsverzeichnis
Die Gliederung soll numerisch sein. Bitte beachten Sie, dass nicht mehr als 4 Ziffern verwendet werden. Auch muss auf einen Gliederungspunkt 1 stets ein Gliederungspunkt 2 folgen.
Beispiel:
1.
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…..
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|||
1.1
|
…..
|
|||
1.1.1
|
…..
|
|||
1.1.1.1
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…..
|
|||
1.1.1.2
|
…...
|
oder:
2..
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…..
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2.1
|
…..
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2.1.1
|
…..
|
2.1.1.1
|
…..
|
Die Gliederungsüberschriften sollen bereits zum Ausdruck bringen, welcher konkrete Inhalt im Folgenden behandelt wird, nichtssagende Überschriften sind dringend zu vermeiden.
4. Text
- Der Textteil - exklusive möglicher Anlagen - ist auf mindestens 15 bis maximal 20 Seiten begrenzt.
Nicht mitgerechnet werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Anhang, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Quellenverzeichnis. - Soweit Nachweise, tabellarische Übersichten, Berechnungen für das unmittelbare Verständnis des Textes nicht erforderlich sind oder aufgrund ihrer Komplexität das Verständnis erschwert werden, sollen diese im Anhang dem Text beigefügt werden.
- Übernommene Tabellen, Texte, Abbildungen und Zitate sind mit Quellenangabe zu versehen:
- Zitate sollen kurz sein und nur wenn wirklich notwendig, verwendet werden. Wörtlich übernommene Textteile werden durch Anführungszeichen kenntlich gemacht.
- Die Quelle ist in das Literaturverzeichnis mit den Angaben Autor (Vor- und Zuname), Titel (komplett), Auflage, Verlag, Erscheinungsjahr aufzunehmen.
- Im Text erfolgt die Kennzeichnung der Quelle dahinter oder darunter durch die Angabe (Autor, Seite). Beispiel: (Böttle, Friedrichs, S. 112) - Werden im Text nicht allgemein bekannte Abkürzungen verwendet, ist nach dem Inhaltsverzeichnis ein Abkürzungsverzeichnis einzufügen.
- In der Fußnote werden Quellen und/oder Bezüge zum Anhang angegeben. Fußnoten sind am Ende der Seite anzubringen, sie sind fortlaufend durchzunummerieren.
5. Anhang
- Der Anhang beginnt mit einem Anhangsverzeichnis
- Der Anhang ist mit Seitenzahlen zu versehen
- In den Anhang gehören alle Zeichnungen, Pläne, Berechnungen und sonstige zum Verständnis des Projekts gehörende Unterlagen.
6. Literaturverzeichnis
Das Literaturverzeichnis ist die alphabetische Auflistung der Autoren beziehungsweise Herausgeber, auf die im Textteil hingewiesen beziehungsweise die im Text wörtlich zitiert wurden. Anzugeben sind:
- Autor (Vor- und Zuname), Titel (komplett), Auflage, Verlag, Erscheinungsjahr.
Beispiel: Böttle, Peter ; Friedrichs, Horst, Mathematische und elektrotechnische Grundlagen, 10. Auflage, Vogel Buchverlag, Würzburg 1997 - Bei Zitaten aus Zeitungen/Zeitschriften
Beispiel: 1. Kaminski, Peter (2002): mp3PRO – Audioerweiterung des MPEG Standards in: Production Partner, Jg. 2002, Nr. 1, S. 38 – 39
Format und Umfang
Zu schreiben mit
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PC
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Format
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PDF
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Zeilenabstand
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1 ½-zeilig
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Schriftgröße
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12
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Schriftart
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Arial
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Ränder
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2 cm links, 5 cm rechts
|
Seitennummerierung
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ab 1. Textseite fortlaufend, mit 1 beginnend
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Maximales Volumen in MB
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12 MB jeweils für Textteil und Anhang
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Seitenumfang
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mindestens 15 bis maximal 20 Seiten
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Zum Fachgespräch sind ein ausgedrucktes und gebundenes Exemplar des Berichts mitzubringen und dem Prüfungsausschuss (IHK) zur Dokumentation zu überlassen.