Aus- und Weiterbildung
IT Operative Professionals: Hinweise zur Projektarbeit
Diese Hinweise dienen der Orientierung für die Prüfungsteilnehmer bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung zum Operativen Professional.
- Geprüfte IT - Berater (Certified IT Business Consultant)
- Geprüfte IT - Entwickler (Certified IT System Manager)
- Geprüfte IT - Ökonom (Certified IT Marketing Manager)
- Geprüfte IT - Projektleiter (Certified IT Business Manager)
Grundlage dieser Hinweise ist die Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik vom 3. Mai 2002, die zuletzt durch Artikel 22 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung der Operativen Professionals ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis muss der Fortbildung zum operativen Professional dienlich sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben haben.
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis muss der Fortbildung zum operativen Professional dienlich sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben haben.
(2) Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in den §§ 8, 11, 14 oder 17 genannten Aufgaben haben und die Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten gemäß der Vereinbarung über die Spezialistenprofile vom 14. Februar 2002 (BAnz. Nr. 105a vom 12. Juni 2002) oder eine nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Fortbildungsprüfung besteht aus drei Teilen:
- Mitarbeiterführung und Personalmanagement
- Profilspezifische IT- Fachaufgaben
- Betriebliche IT - Prozesse
Prüfungsdurchführung
Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement
In diesem Prüfungsteil sollen die Prüfungsteilnehmer zwei handlungsorientierte, integrierte Situationsaufgaben (je Aufgabe mindestens 90 Minuten, Gesamtzeit maximal 240 Minuten) schriftlich bearbeiten.
Die Situationsaufgaben, die betrieblich-praxisorientierte Situationen beinhalten, und vom Prüfling anhand von Aufgabenstellungen bearbeitet werden, sind so gestaltet, dass jeder der folgenden Qualifikationsschwerpunkte mindestens einmal thematisiert wird:
- Personalplanung und -auswahl (unter anderem Personalbedarfsplanung, Personalgewinnung/-auswahl)
- Mitarbeiter- und Teamführung (unter anderem Beurteilen von Mitarbeitern, Mitarbeiterführung/-motivation)
- Qualifizierung (unter anderem Festlegen von Qualifizierungszielen, Ermitteln von Qualifizierungsbedarfen)
- Arbeitsrecht (unter anderem Kenntnisse im Bereich Betriebsverfassungsgesetz, Tarifrecht)
Des Weiteren soll eine praktische Demonstration (maximal 30 Minuten + 20 Minuten Vorbereitungszeit) vom Prüfling vorbereitet und durchführt werden.
Mögliche Themen können sein:
- Vorbereiten und Durchführen eines Einstellungsgespräches
- Vorbereiten und Durchführen eines Mitarbeitergespräches
- Vorbereiten und Durchführen einer Ausbildungseinheit
- Vorbereiten und Durchführen einer Mitarbeiterqualifizierung
Prüfungsteil Profilspezifische IT- Fachaufgaben
Die Prüfungsteilnehmer sollen im Prüfungsteil "Profilspezifische IT - Fachaufgaben" drei handlungsorientierte, integrierende Situationsaufgaben (je Aufgabe mindestens 150 Minuten, Gesamt: maximal 540 Minuten) schriftlich bearbeiten, von denen eine Situationsaufgabe in englischer Sprache gestellt wird.
In den Prüfungsteilen "Mitarbeiterführung und Personalmanagement" sowie "Profilspezifische IT- Fachaufgaben" gilt: Hat der Prüfling in nicht mehr als einer Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfung erbracht, so wird ihnen eine mündliche Ergänzungsprüfung von nicht mehr als 20 Minuten angeboten. Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfung wird zu einer Note zusammengefasst, wobei die Bewertung der schriftlichen Prüfung doppelte Gewichtung hat.
Prüfungsteil Betriebliche IT- Prozesse
In diesem Prüfungsteil sollen Projekte aus der betrieblichen Praxis oder Aufgaben aus den betrieblichen IT - Prozessen von den Prüfungsteilnehmern realisiert und dokumentiert werden. Die Prüflingsteilnehmer sollen somit nachweisen, dass sie in der Lage sind, ein praxisrelevantes Projekt oder Aufgaben aus mindestens einem der folgenden IT- Geschäftsprozesse zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren (siehe §§ 9, 12, 15, 18).
Projektantrag
Der Projektantrag (Eintrag in die Maske + Dateianhang Exposé) ist im mitgeteilten Zeitraum über das Onlineportal Fortbildung zu stellen:
Fristen Einreichung Projektantrag
Die Fristen entnehmen Sie bitte der Terminübersicht.
Die Genehmigung des Projektantrages erfolgt im Zielvereinbarungsgespräch.
Zielvereinbarungsgespräch
Die Prüfungsteilnehmer legen hierzu ihren Themenvorschlag, in doppelter Ausfertigung mit einer kurzen Beschreibung in Form eines Exposés, zum Zielvereinbarungsgespräch dem Prüfungsausschuss der IHK Köln vor. Das Exposé sollte ausformuliert sein und muss nachfolgende Angaben beinhalten:
- Name, Vorname
- Adresse
- Themenvorschlag
- kurze Beschreibung des Themenvorschlags (Gliederung)
- Umfang der Dokumentation
- Datum, Unterschrift
Die Auswahl des Themas für die Dokumentation erfolgt im Rahmen eines Zielvereinbarungsgespräches zwischen den Prüfungsteilnehmern und dem Prüfungsausschuss, bei dem eine Zielvereinbarung über durchzuführende Arbeiten, Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie den Abgabetermin getroffen wird.
Zwischen dem Tag des Zielvereinbarungsgesprächs und dem Abgabetermin der Dokumentation darf maximal ein Zeitraum von einem Jahr liegen.
Die Abgabe der Projektdokumentation erfolgt über das Onlineportal Fortbildung. Die Zugänge zum Onlineportal erhalten Sie rechtzeitig.
Der Prüfungsausschuss kann besondere Schwerpunkte zur Bearbeitung vorgeben und zeitliche Vorgaben machen.
Aufbau einer Dokumentation
Auf der Grundlage des genehmigten Themenvorschlags und dessen Exposés wird die Dokumentation der Projektarbeit erstellt. Durch die dokumentierte Projektarbeit soll die berufliche Handlungsfähigkeit des Prüflings an konkreten Arbeitsprozessen überprüft werden.
Eine Dokumentation besteht aus:
- Deckblatt
- Kopie Protokoll Zielvereinbarungsgespräch
- Inhaltsverzeichnis (Gliederung), eventuell Abkürzungsverzeichnis/Glossar
- Text, mit Anlage beziehungsweise mit Anhang
- Eventuellem Literaturverzeichnis/Quellenverzeichnis
Deckblatt
Das Deckblatt enthält folgende Informationen:
- Thema der Arbeit
- Name, Vorname und Prüfungsnummer
- Datum der Abgabe bei der IHK
- Gesamtzahl der Seiten
Erklärung
Mit der Erklärung versichern die Prüfungsteilnehmer, dass sie die Projektarbeit selbstständig angefertigt haben. Die Erklärung wird bei der Onlineabwicklung elektronisch vom System abgefragt.
Inhaltsverzeichnis (Gliederung)
Die Gliederung sollte numerisch sein. Bitte beachten Sie, dass nicht mehr als 4 Ziffern verwendet werden sollten. Auch muss auf einen Gliederungspunkt 1. stets ein Gliederungspunkt 2. folgen.
Beim Inhaltsverzeichnis sollen die nachfolgenden Überschriften jeweils eingerückt werden, wobei die Nummerierung in folgender Weise wahlweise erfolgen kann:
Numerisch:
Beispiel:
1.
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…..
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|||
1.1
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…..
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|||
1.1.1
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…..
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|||
1.1.1.1
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…..
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|||
1.1.1.2
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…...
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oder:
2..
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…..
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2.1
|
…..
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2.1.1
|
…..
|
2.1.1.1
|
…..
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b) Alphanumerisch
Beispiel:
A.
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…..
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I.
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…..
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II.
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…..
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B.
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…..
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I.
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…..
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1.
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…..
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2.
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…..
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a.
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…..
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b.
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…..
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Textteil
Der Textteil ist nicht auf eine bestimmte Seitenzahl begrenzt. Mögliche Anlagen sollen in angemessenem Umfang mit seitengenauen Hinweisen beigefügt werden. Nicht mitgerechnet werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis.
Soweit Nachweise, tabellarische Übersichten, Berechnungen für das unmittelbare Verständnis des Textes nicht erforderlich sind oder aufgrund ihrer Komplexität das Verständnis erschweren würden, sollen diese in der Anlage dem Text beigefügt werden.
Übernommene Tabellen, Texte und Abbildungen sind mit Quellenangaben zu versehen. Werden im Text nicht allgemein bekannte Abkürzungen verwendet, ist nach dem Inhaltsverzeichnis ein Abkürzungsverzeichnis einzufügen.
Literaturverzeichnis
Das Literaturverzeichnis ist die alphabetische und von 1 bis ... durchnummerierte Auflistung der Autoren bzw. Herausgeber, auf die im Textteil hingewiesen beziehungsweise die im Text wörtlich zitiert wurden.
Anzugeben sind: Name, Vorname, Teile, Erscheinungsort (e), Erscheinungsjahr, Auflage. Zitate sollen kurz sein und nur wenn wirklich notwendig, verwendet werden. Wörtlich übernommene Textteile werden durch Anführungszeichen kenntlich gemacht. Nach dem Zitat wird mit einer Zahl auf die Nummer im Literaturverzeichnis sowie auf die Seite/-n hingewiesen, wo das Zitat steht.
Format, Umfang und Upload
Upload
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|
Zu schreiben mit:
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PC
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Format
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PDF
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Zeilenabstand
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1 ½-zeilig
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Schriftgröße
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10
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Schriftart
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Arial
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Ränder
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einheitlich 2,5 cm
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Seitennummerierung
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ab Textseite fortlaufend, mit 1 beginnend
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Maximales Volumen in MB
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12 MB
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Anlagen/Anhang
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Anzahl und Umfang der Anlagen sollen als Schätzung in
der Zielvereinbarung festgelegt werden. |
Bewertung der Dokumentation
Entspricht die Dokumentation nicht den Inhalten der Rechtsverordnung, so gilt der Prüfungsteil als nicht bestanden. Die Prüfungsteilnehmern werden zu Präsentation und Fachgespräch nicht zugelassen und müssen einen neuen Themenvorschlag beim Prüfungsausschuss einreichen (siehe Teil, § 4 (2)).
Präsentation und Fachgespräch
Die Dokumentation ist Ausgangspunkt der anschließenden Präsentation sowie des anschließenden Fachgesprächs. In der Präsentation sollen die Prüfungsteilnehmer die Ergebnisse ihrer Dokumentation darstellen.
Im Fachgespräch kann der Prüfungsausschuss auf dieser Grundlage erweiternde oder vertiefende Fragestellungen formulieren.
Durch die Präsentation und das Fachgespräch sollen die Prüflingsteilnehmer nachweisen, dass sie in der Lage sind, die dokumentierten IT- Prozesse zu analysieren, Lösungen zu konzipieren, Projekte zu planen und übergreifende Zusammenhänge darzustellen.
Bei der Durchführung ist auf die Einhaltung der zeitlichen Anteile von Präsentation (20 - 30 Minuten) und Fachgespräch (30 – 40 Minuten) zu achten. Die Präsentation soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten, das Fachgespräch und die Präsentation zusammen mindestens 60 Minuten und höchstens 90 Minuten dauern.
Die IHK zu Köln stellt für die Präsentation einen Beamer mit VGA-/HDMI-Anschluss, Whiteboard und Flip-Chart zur Verfügung. Einen Laptop müssen Sie selber mitbringen. Falls weitere Hilfsmittel (insbesondere Adapter für den Laptop) benötigt werden, so sind diese vom Prüfling funktionstüchtig zur Prüfung mitzubringen.
Die IHK zu Köln stellt für die Präsentation einen Overhead-Projektor, Whiteboard und Flip-Chart zur Verfügung. Falls weitere Hilfsmittel benötigt werden, so sind diese vom Prüfling funktionstüchtig zur Prüfung mitzubringen.
Bewertung des Prüfungsteils „Betriebliche IT-Prozesse"
Es wird für den Prüfungsteil Betriebliche IT - Prozesse nur eine einzige Note gebildet, die sich aus den drei Prüfungsleistungen Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch zusammensetzt.
Nicht bestanden ist dieser Prüfungsteil, wenn die Prüfungsleistung der Dokumentation „den Anforderungen nicht entspricht“ oder in der Prüfungsleistung Präsentation und Fachgespräch nicht mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Krankheit der Prüfungsteilnehmer
Falls ein Prüfling wegen Krankheit seine Dokumentation nicht erarbeiten kann oder am Fachgespräch nicht teilnehmen kann, muss er dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Die Prüfung kann in diesem Fall beim nächsten regulären Prüfungstermin fortgesetzt werden. Diese Regelung gilt auch bei Krankheiten während der schriftlichen Prüfungen.
Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
Der Prüfungsteil „Betriebliche IT -Prozesse", die drei Situationsaufgaben im Prüfungsteil „Profilspezifische IT- Fachaufgaben" sowie die zwei Situationsaufgaben und die praktische Demonstration im Prüfungsteil "Mitarbeiterführung und Personalmanagement" sind gesondert zu bewerten.
Die einzelnen Prüfungsleistungen der Prüfungsteile „Profilspezifische IT -Fachaufgaben" sowie „Mitarbeiterführung und Personalmanagement" bilden aus dem arithmetischen Mittel der Punktbewertung eine Gesamtnote.
Aus dem arithmetischen Mittel der Punktbewertung der drei Prüfungsteile wird eine Gesamtnote gebildet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Prüfungsteil „Betriebliche IT- Prozesse" das doppelte Gewicht gegenüber den beiden anderen Prüfungsteilen hat.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Nach der geltenden Prüfungsordnung können nicht bestandene Prüfungsteile zwei Mal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer von der Prüfung in den einzelnen Prüfungsteilen oder -fächern zu befreien, wenn seine Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung ausgereicht haben und er sich innerhalb von zwei Jahren gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.