Fachkräfteentwicklung

Berufsbildungsvalidierungsgesetz: Berufliche Erfahrung sichtbar machen

Ab Januar 2025 wird die Feststellung von individuellen, berufsspezifischen Kompetenzen eine neue hoheitliche Aufgabe der Kammern. Das neue Feststellungsverfahren – auch Validierung genannt – macht berufliches Können sichtbar.
Bitte beachten Sie, dass wir zurzeit nicht alle Referenzberufe anbieten können. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Derzeit liegen noch keine Informationen zu Tarifen und möglichen Förderungen vor.

Wer kann am Verfahren teilnehmen?

Sie können sich bei der IHK Köln für das Feststellungsverfahren anmelden, wenn Sie im Kammerbezirk der IHK Köln (Stadt Köln, Stadt Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis) wohnen oder arbeiten.

Teilnehmen können Personen,

  • die älter als 25 Jahre alt sind.
  • die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (das Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt).
  • die mindestens das Eineinhalbfache, der vorgeschriebenen Ausbildungszeit, im Referenzberuf gearbeitet haben.
  • die in Deutschland leben oder die notwendige Berufstätigkeit mindestens zu Hälfte in Deutschland erworben haben.
  • die in dem Referenzberuf keinen Berufsabschluss haben oder für deren Berufsabschluss keine Anerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz möglich ist.
  • die aktuell keine Ausbildung im Referenzberuf absolvieren.

Wie ist das Feststellungsverfahren organisiert?

Im Feststellungsverfahren werden die beruflichen Kompetenzen der Teilnehmenden mit den Anforderungen eines Ausbildungsberufs (Referenzberuf) verglichen. Das Verfahren ist praxisorientiert mit berufstypischen Aufgabenstellungen.
Um am Feststellungsverfahren teilzunehmen sollten Antragstellende durch ihre Berufserfahrung mindestens die Hälfte der Inhalte des gewünschten Ausbildungsberufs abdecken.

Was erhalte ich bei erfolgreicher Teilnahme?

Wird das Verfahren erfolgreich durchlaufen, erhalten Teilnehmende entweder

  • ein Zeugnis, das die vollständige Vergleichbarkeit ihrer Kompetenzen mit dem Referenzberuf bescheinigt
  • oder einen Bescheid, der die überwiegende Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf bestätigt
Menschen mit Behinderung können auch kleinere Bestandteile eines Referenzberufs bewerten lassen und darüber einen Bescheid mit teilweiser Vergleichbarkeit zum Referenzberuf erhalten.

Kommt ein Feststellungsverfahren für mich in Frage?

Wir bieten ab Januar individuelle und kostenfreie Beratungen an – sowohl zum Feststellungsverfahren als auch zu möglichen Alternativen. Die Beratung kann als Vor-Ort-Termin in der IHK Köln oder als Video- bzw. telefonische Beratung erfolgen.