Fachkräfteentwicklung
Weiterkommen mit dem Aufstiegs-BAföG
Sie haben Lust, Neues zu lernen und wollen beruflich aufsteigen? Dann legen Sie los! Berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger können auf die finanzielle Unterstützung durch das Aufstiegs BAföG bauen.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, AufstiegsBAföG) ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Gefördert werden Abschlüsse der Höheren Berufsbildung wie beispielsweise Fachwirt / Fachwirtin, Betriebswirt / Betriebswirtin oder Industriemeister / Industriemeisterin.
Förderung von berufsbegleitenden Lehrgängen und Vollzeitlehrgängen
Für die reinen Fortbildungskosten liegt der Zuschussanteil für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei 50 Prozent. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Bei bestandener Prüfung erfolgt ein Darlehenserlass von 50 Prozent. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen sogar vollständig erlassen.
Die Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist einkommens- und vermögensunabhängig. Zudem besteht keine Altersgrenze für die Förderung mit dem Aufstiegs BAföG.
Beispielrechnung zum Aufstiegs-BAföG (inklusive erweiterter KfW-Fördermöglichkeit)
Position
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Prozent
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Betrag
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Anmerkungen
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Lehrgangskosten
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4.000 Euro
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es gibt gewisse Vorgaben an den Bildungsträger
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+ Gebühr zur Aufstiegsfortbildung
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800 Euro
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+ Unterlagen (zum Beispiel
Gesetzesbücher oder ähnliches) |
100 Euro
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sind nicht förderfähig
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= Gesamtkosten
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4.900 Euro
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1. Förderstufe
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Bezirksregierung Köln
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förderfähige Kosten (Lehrgangs-
und Prüfungsgebühren) |
4.800 Euro
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einkommens- und altersunabhängig bis zu 15.000 Euro
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- Förderung durch Dritte
(zum Beispiel Arbeitgeber oder Weiterbildungs-Stipendium) |
0 Euro
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= neue förderfähige Kosten
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4.800 Euro
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- Zuschussanteil bei regelmäßiger
Teilnahme (> 70%) |
50 %
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2.400 Euro
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= Eigenanteil
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2.400 Euro
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2. Förderstufe
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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
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Darlehenshöhe bei der KfW
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2.400 Euro
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während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit
(insgesamt maximal sechs Jahre) zins- und tilgungsfrei |
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- Darlehenserlass bei Prüfungserfolg
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50 %
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1.200 Euro
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= letztendlicher Eigenanteil
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1.200 Euro
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oder
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- Darlehenserlass bei
Unternehmensgründung bis zu |
100 %
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2.400 Euro
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= letztendlicher Eigenanteil
|
0 Euro
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Zusätzliche Fördermöglichkeit bei Vollzeitlehrgängen
Fachkräfte, die an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen. Wer Kinder hat, profitiert von zusätzlichen Zuschüssen und Freibeträgen.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Weitere Informationen und viele Förderbeispiele unter www.aufstiegs-bafoeg.de