Aus- und Weiterbildung
Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen – Fachleute für Immobiliardarlehnsvermittlung
Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder Nachfolger sind dem Nachweis der erforderlichen Sachkunde gleichgestellt – Sie müssen die Sachkundeprüfung nicht ablegen (Sachkundeprüfung nach § 34 i – Immobiliardarlehensvermittler):
- Immobilienkaufleute
- Bankkaufleute
- Sparkassenkaufleute
- Kaufleute Versicherung/Finanzen Fachrichtung Finanzberatung bei Prüfung nach VO von 2006 oder Prüfung nach 31. Juli 2014 wenn Wahlfach Private Immobilienfinanzierung und Versicherung
- Immobilienfachwirte
- Bankfachwirte
- Fachwirte für Finanzberatung
- Fachwirte Versicherung/Finanzen
- Finanzfachwirte (FH) + 1 Jahr Berufspraxis in Immobiliardarlehensvermittlung
- Fachberater Finanz + 2 Jahre Berufspraxis in Immobiliardarlehensvermittlung
- Math./wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium (nur Hochschule oder BA) + 3 Jahre Berufspraxis in Immobiliardarlehensvermittlung
- Freistellung praktische Prüfung: Sachkunde 34d oder 34f und 34 h (Erlaubnis oder Prüfung) eingetragen als ungebundener Versicherungsvermittler
Die Möglichkeiten zur Befreiung vom praktischen Prüfungsteil sind auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ersichtlich.