1. Öffentliche Bekanntmachung des Wahlausschusses
Neuwahl zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Köln
I.
1. Die Amtszeit der derzeitigen Vollversammlung endet am 31. Dezember 2024.
2. Die Mitglieder der neuen Vollversammlung sind für die Wahlperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029 zu wählen.
3. Nach § 1 der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer zu Köln vom 12. September 2023 wählen die Kammerzugehörigen in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren 92 Mitglieder der Vollversammlung. Die Wahl findet kombiniert elektronisch (elektronische Wahl) und schriftlich (Briefwahl) statt.
3. Die IHK-Zugehörigen werden gemäß § 5 Absatz 4 IHKG zum Zwecke der Wahl in folgende Gewerbegruppen eingeteilt:
Gewerbegruppen
Produzierendes Gewerbe
IHK-Zugehörige, die ausschließlich oder überwiegend fabrikationsmäßig Stoffe oder Waren gewinnen, erzeugen, veredeln oder bearbeiten. Hierzu zählen auch Unternehmen des Baugewerbes sowie Beteiligungsgesellschaften mit Schwerpunkt im Produzierenden Gewerbe.
Einzelhandel/Gastro/Touristik/Freizeit
IHK-Zugehörige, die überwiegend nicht selbst hergestellte Waren in der Regel an Endverbraucher absetzen.
Dazu gehören weiterhin Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetriebe sowie Kammerzugehörige, die vorwiegend Dienstleistungen erbringen, die den Branchen Touristik und Freizeit zuzuordnen sind, wie beispielsweise Reisebüros und -veranstalter, Kosmetiksalons, Tanzschulen und Vergnügungsparks.
Groß- & Außenhandel
IHK-Zugehörige, die überwiegend nicht selbst hergestellte Waren an Unternehmen und Institutionen absetzen. Außerdem IHK-Zugehörige, die nicht selbst hergestellte Waren importieren oder exportieren.
Vermittlergewerbe/Finanzdienstleister/Handelsvertreter
Dazu zählen die Handelsvermittlung, die Effektenvermittlung und -verwaltung, die Vermittlung von Versicherungsverträgen, Vermögensberatung und -verwaltung sowie Immobilienmakler, die Verwaltung von Immobilien, Geschlossene Immobilienfonds, Beteiligungsgesellschaften sowie die Vermietung beweglicher Sachen und das Versteigerungsgewerbe.
Banken & Versicherungen
Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen.
Verkehr & Postdienste
Kammerzugehörige, die sich mit der Beförderung, der Lagerung und dem Umschlag von Gütern oder der Personenbeförderung befassen oder solche Leistungen organisieren und vermitteln, ohne Reisebüros und -veranstalter.
Medien- & Werbewirtschaft
Dazu zählen das Verlagsgewerbe, die Vervielfältigung von Ton- und Bildträgern, Vermietung und Verleih von Ton-, Licht- und Beschallungsanlagen, PR-Beratung, Werbung, Fotografisches Gewerbe, Designbüros, Tonstudios, Film- und Videoherstellung, -verleih und -vertrieb, Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen, Korrespondenz- und Nachrichtenbüros, Journalisten und Pressefotografen.
Informations- & Kommunikationstechnik
Kammerzugehörige, die sich mit der Vervielfältigung von Datenträgern, der Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, von nachrichtentechnischen Geräten, dem Fernmeldebau oder der Installation von EDV- und Kommunikationssystemen befassen. Außerdem Einzelhändler von Geräten und Einrichtungen für die EDV und Software, von Endgeräten der Kommunikationstechnik sowie Handelsvermittler und Großhändler von Soft- und Hardware. Des Weiteren zählen dazu Fernmeldedienste, Hardwareberatung, Softwarehäuser, Softwareberatung, Datenverarbeitungs- und -erfassungsdienste, Informationsvermittlung, Ingenieurbüros für EDV-Geräte und Systementwicklung, Gestaltung von Internet- und Multimediaanwendungen, EDV-Schulung.
Energie & Umwelt
Hierzu zählen Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung, der Recyclingwirtschaft sowie der Abwasser- und Abfallbeseitigung.
Gesundheitswirtschaft
Hierzu zählen Branchen, die dem Bereich der Gesundheit zuzuordnen sind, wie etwa Kliniken, Arztpraxen, Gesundheitsberatung, Fitnessstudios und Apotheken.
Bildung & Forschung
Hierzu zählen Branchen der Forschung und Entwicklung sowie Weiterbildungseinrichtungen.
Unternehmensnahe Dienstleister
Kammerzugehörige, deren Dienstleistungsangebot sich überwiegend an Unternehmen richtet. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen des Abfüll- und Verpackungsgewerbes, Architekturbüros, Auskunfteien, Beratungsunternehmen, Unternehmen des Bewachungsgewerbes, der Gebäudereinigung, der gewerbsmäßigen Überlassung und Vermittlung von Arbeitskräften, Ingenieurbüros, Schreib- und Übersetzungsbüros, die Verwaltung und Führung von Betrieben und Wirtschaftsprüfungs- und beratungsgesellschaften.
Weitere Dienstleister, insbesondere verbrauchernahe Dienstleistungen
Kammerzugehörige, die Dienstleistungen erbringen, die in den bisher angeführten Gruppen nicht erwähnt sind, wie Ehevermittlung, Veterinärwesen, Wäschereien und chemische Reinigungen.
5. Demgemäß werden folgende Wahlgruppen gebildet. Auf dieser Grundlage wählen die Kammerzugehörigen in ihrer Wahlgruppe in unmittelbarer Wahl gem. § 7 Abs. 2 der Wahlordnung die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung:
Wahlgruppen
Wahlgruppe
|
Mitglieder
|
|
---|---|---|
01
|
Produzierendes Gewerbe
Köln |
5
|
02
|
Produzierendes Gewerbe
Leverkusen/Rhein-Berg |
2
|
03
|
Produzierendes Gewerbe
Rhein-Erft-Kreis |
2
|
04
|
Produzierendes Gewerbe
Oberbergischer Kreis |
3
|
05
|
Einzelhandel/Gastro/Touristik/Freizeit Köln
|
7
|
06
|
Einzelhandel/Gastro/Touristik/Freizeit
Leverkusen/ Rhein-Berg |
2
|
07
|
Einzelhandel/Gastro/Touristik/Freizeit
Rhein-Erft-Kreis |
3
|
08
|
Einzelhandel/Gastro/Touristik/Freizeit
Oberbergischer Kreis |
1
|
09
|
Groß- & Außenhandel
Köln |
4
|
10
|
Groß- & Außenhandel
Leverkusen/Rhein-Berg |
1
|
11
|
Groß- & Außenhandel
Rhein-Erft-Kreis |
1
|
12
|
Groß- & Außenhandel
Oberbergischer Kreis |
1
|
13
|
Vermittlergewerbe/Finanzdienstleister/Handelsvertreter
Köln |
7
|
14
|
Vermittlergewerbe/Finanzdienstleister/Handelsvertreter
Leverkusen/Rhein-Berg |
2
|
15
|
Vermittlergewerbe/Finanzdienstleister/Handelsvertreter
Rhein-Erft-Kreis |
1
|
16
|
Vermittlergewerbe/Finanzdienstleister/Handelsvertreter
Oberbergischer Kreis |
1
|
17
|
Banken & Versicherungen gesamter Kammerbezirk
|
7
|
18
|
Verkehr & Postdienste gesamter Kammerbezirk
|
4
|
19
|
Medien- & Werbewirtschaft
gesamter Kammerbezirk |
5
|
20
|
Informations- & Kommunikationstechnik
gesamter Kammerbezirk |
5
|
21
|
Energie & Umwelt
gesamter Kammerbezirk |
2
|
22
|
Gesundheitswirtschaft
gesamter Kammerbezirk |
4
|
23
|
Bildung & Forschung gesamter Kammerbezirk
|
2
|
24
|
Unternehmensnahe Dienstleister Köln
|
9
|
25
|
Unternehmensnahe Dienstleister Leverkusen/Rhein-Berg
|
2
|
26
|
Unternehmensnahe Dienstleister Rhein-Erft-Kreis
|
2
|
27
|
Unternehmensnahe Dienstleister Oberbergischer Kreis
|
1
|
28
|
Weitere Dienstleister,
insbesondere verbrauchernahe Dienstleistungen Köln |
3
|
29
|
Weitere Dienstleister,
insbesondere verbrauchernahe Dienstleistungen Leverkusen/Rhein-Berg |
1
|
30
|
Weitere Dienstleister,
insbesondere verbrauchernahe Dienstleistungen Rhein-Erft-Kreis |
1
|
31
|
Weitere Dienstleister,
insbesondere verbrauchernahe Dienstleistungen Oberbergischer Kreis |
1
|
II.
Zur Vorbereitung der Wahl stellt der Wahlausschuss für jede Wahlgruppe eine Liste der Wahlberechtigten in Dateiform auf. Diese Wählerlisten können für die Dauer von 14 Tagen, und zwar
in der Zeit vom Dienstag, den 23. April 2024, bis Montag, den 6. Mai 2024, in den Geschäftszeiten der IHK Köln
durch die Wahlberechtigten und ihre Bevollmächtigten eingesehen werden, und zwar im Gebäude der
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10- 26
50667 Köln
Service-Center
Unter Sachsenhausen 10- 26
50667 Köln
Service-Center
sowie in den Geschäftsstellen:
Geschäftsstelle Rhein-Erft, Bahnstraße 2, 50126 Bergheim
Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg, An der Schusterinsel 2, 51379 Leverkusen
Geschäftsstelle Oberberg, Halle 51, Steinmüllerallee 7, 51643 Gummersbach
Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg, An der Schusterinsel 2, 51379 Leverkusen
Geschäftsstelle Oberberg, Halle 51, Steinmüllerallee 7, 51643 Gummersbach
Die Einsichtnahme ist auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk beschränkt.
Wahlberechtigt sind alle Kammerzugehörigen. Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist. Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen angehören, werden vom Wahlausschuss einer Gruppe zugewiesen.
Die Wahlberechtigten können binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis Montag, den 13. Mai 2024, bis 24 Uhr, schriftlich, per Fax oder durch Übermittlung eines eingescannten Dokuments per Mail beantragen, in eine Wahlgruppe aufgenommen zu werden.
Anträge auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe können ebenfalls bis zum 13. Mai 2024 bis 24 Uhr, bei der IHK Köln (Wahlteam - Tel.: 0221 1640-1000, Fax: 0221 1640-3090; E-Mail: wahlteam@koeln.ihk.de) eingereicht werden. Der Wahlausschuss entscheidet darüber und stellt nach Erledigung aller Einsprüche und Anträge die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest.
III.
1. Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, binnen drei Wochen nach Ablauf der Einspruchsfrist, das heißt spätestens bis Montag, den 3. Juni 2024, bis 24 Uhr, für ihre Wahlgruppe bei der IHK Wahlvorschläge schriftlich, per Fax oder mit Hilfe eines eingescannten Dokuments per E-Mail einzureichen. Der Wahlvorschlag ist fristgerecht zugegangen, wenn er zum genannten Fristablauf bei der IHK Köln im Haupthaus oder den drei Geschäftsstellen Rhein-Erft, Leverkusen/Rhein-Berg oder Oberberg schriftlich, per Fax oder mit Hilfe eines eingescannten Dokuments per E-Mail eingegangen ist.
Jeder Wahlvorschlag kann eine beliebige Zahl von sich Bewerbenden enthalten. Die sich Bewerbenden können nur für die Wahlgruppe vorgeschlagen werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind. Sie sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes sich Bewerbenden beizufügen, dass man zur Annahme der Wahl bereit ist und dass keine Tatsachen bekannt sind, welche die Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen. Jeder sich Bewerbende kann im Rahmen der Kandidatur ein aktuelles farbiges Passbild in digitaler Form im Format 4 x 5,5 cm mit der Auflösung von mindestens 300 dpi hinzufügen. Alternativ bietet die IHK Köln allen sich Bewerbenden Fototermine an.
2. Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt sind und entweder selbst IHK-Zugehörige oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch in das Handelsregister eingetragene Prokuristinnen und Prokuristen sowie besonders bestellte Bevollmächtigte im Sinne von § 5 Absatz 2 IHKG. Für jedes IHK-zugehörige Unternehmen kann sich nur eine Kandidatin oder ein Kandidat zur Wahl stellen.
3. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens drei Wahlberechtigten der Wahlgruppe unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Dabei haben sie ihren Namen und ihre Anschrift und für den Fall, dass sie einen IHK-Zugehörigen vertreten, dessen Bezeichnung und Anschrift anzugeben. Jede wahlberechtigte Person kann auch mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen.
Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen können bei der IHK Köln - Wahlteam - (Tel.: 0221 1640-1000, Fax: 0221 1640-3090; E-Mail: wahlteam@koeln.ihk.de) angefordert oder unter www.ihk.de/koeln heruntergeladen werden.
4. Der Wahlausschuss prüft die eingegangenen Wahlvorschläge und fordert, falls heilbare Mängel festgestellt werden, die sich Bewerbenden unter Fristsetzung zu deren Beseitigung auf. Er entscheidet über die Gültigkeit der eingegangenen Wahlvorschläge, fasst in alphabetischer Reihenfolge die gültigen Wahlvorschläge in jeder Wahlgruppe zu einer einzigen Kandidierendenliste zusammen und macht die Kandidierendenliste spätestens zwei Wochen vor Beginn der Wahlfrist auf der Homepage der IHK Köln unter www.ihk.de/koeln bekannt. Dabei sollen alle Kandidierenden mit Bild bekannt gemacht werden.
5. Das Wahlrecht wird ausgeübt
a) für natürliche Personen durch den IHK-Zugehörigen selbst; soweit eine Vertretung gesetzlich vorgeschrieben oder gerichtlich angeordnet ist, durch den jeweiligen Vertreter,
b) für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist.
a) für natürliche Personen durch den IHK-Zugehörigen selbst; soweit eine Vertretung gesetzlich vorgeschrieben oder gerichtlich angeordnet ist, durch den jeweiligen Vertreter,
b) für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist.
Das Wahlrecht kann auch durch eine Person ausgeübt werden, die mit Prokura im Handelsregister eingetragen ist. Das Wahlrecht kann jedoch in den unter b.) genannten Fällen und in denen mit Prokura jeweils nur von einer einzigen dazu bestimmten Person ausgeübt werden.
Für IHK-Zugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im IHK-Bezirk gelegen ist, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden.
Auf Verlangen ist dem Wahlausschuss die Berechtigung, das Wahlrecht auszuüben, durch einen Handelsregisterauszug oder in sonstiger Weise nachzuweisen. Bei Wahlbevollmächtigten bedarf es einer zu diesem Zweck ausgestellten Vollmacht.
IV.
Die Wahl findet kombiniert elektronisch (elektronische Wahl) und schriftlich (Briefwahl) statt. Die Frist, in welcher die Stimmzettel bei der IHK eingehen müssen (Wahlfrist), wird bestimmt auf die Zeit
von Dienstag, den 1. Oktober 2024, bis Montag, den 4. November 2024,
Die IHK Köln versendet an alle Wahlberechtigten die Wahlunterlagen, bestehend aus den Zugangsdaten zum Wahlportal für die elektronische Wahl und den Unterlagen für die Briefwahl. Zur Durchführung der elektronischen Wahl werden den Wahlberechtigten Zugangsdaten sowie Informationen zur Durchführung der Wahl und zur Nutzung des Wahlportals übermittelt. Für die Briefwahl werden den Wahlberechtigten ein Wahlschein, ein Stimmzettel, ein Stimmzettelumschlag und ein Rücksendeumschlag übermittelt.
Der elektronische Stimmzettel ist entsprechend der im Wahlportal enthaltenen Anleitung auszufüllen und so abzusenden, dass er spätestens am Montag, den 4. November 2024 bis 24:00 Uhr, bei der IHK Köln eingeht. Der Wahlberechtigte darf höchstens so viele Kandidierende elektronisch ankreuzen, wie in seiner Wahlgruppe zu wählen sind.
Bei der Briefwahl kennzeichnet der Wahlberechtigte die von ihm gewählten Kandidierenden dadurch, dass er deren Namen auf dem Stimmzettel ankreuzt. Er darf höchstens so viele Kandidierende ankreuzen, wie in seiner Wahlgruppe zu wählen sind.
Die wahlberechtigte Person hat bei der Briefwahl in einem verschlossenen Wahlbriefumschlag (Rücksendeumschlag) den von ihr ausgefüllten und unterzeichneten Wahlschein und in dem besonderen verschlossenen Stimmzettelumschlag seinen Stimmzettel so rechtzeitig zu übersenden, dass die Wahlunterlagen spätestens am Montag, den 4. November 2024 bis 24:00 Uhr, am Haupthaus der IHK Köln oder den drei Geschäftsstellen eingehen. Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden.
Ungültig sind insbesondere Stimmzettel,
a) die Zusätze, Streichungen oder Vorbehalte aufweisen,
b) die die Absicht des Wählers nicht klar erkennen lassen,
c) auf denen mehr Bewerber angekreuzt sind, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind,
d) die nicht in einem verschlossenen Wahlumschlag eingehen.
b) die die Absicht des Wählers nicht klar erkennen lassen,
c) auf denen mehr Bewerber angekreuzt sind, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind,
d) die nicht in einem verschlossenen Wahlumschlag eingehen.
V.
Gewählt sind in den einzelnen Wahlgruppen diejenigen Kandidierenden, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches ein Mitglied des Wahlausschusses zieht; das gleiche gilt für die Festlegung der Reihenfolge der Nachfolgemitglieder.
Der Wahlausschuss stellt das Wahlergebnis unverzüglich nach Abschluss der Wahl fest macht die Namen der gewählten Kandidierenden und die auf die Wahlgruppen entfallenen Ersatzkandidierenden in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen auf der Website der IHK Köln unter www.ihk-koeln.de der bekannt.
Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim Wahlausschuss eingegangen sein. Der Einspruch ist auf die Wahl innerhalb der Wahlgruppe der/des Wahlberechtigten beschränkt. Über Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses entscheidet der Wahlausschuss. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden.
VI.
Auskünfte zur Durchführung der Wahl erteilt das Wahlorganisationsteam bei der Industrie- und Handelskammer zu Köln: Tel.: 0221 1640-1000, Fax: 0221 1640-3090, E-Mail: wahlteam@koeln.ihk.de.
Dort können auch Muster für die Einreichung von Wahlvorschlägen angefordert werden. Informationen zur Wahl finden Sie auch im Internet unter www.ihk-koeln.de/vv-wahl; dort können die Vordrucke ebenfalls heruntergeladen werden.
Köln, den 16. April 2024
Der Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer zu Köln
- Christine Bernard, Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin, Bayer AG Leverkusen und Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Köln
- Manuela G. Czowalla, Deputy General Counsel Germany der Dentsu Aegis Network Central Europe GmbH, Co – Vorsitzende des Ausschusses für Rechts- und Steuerpolitik der IHK Köln
- Michael Pfeiffer, Co - Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftspolitik der IHK Köln und Geschäftsführender Gesellschafter der Wiehler Business Funds GmbH & Co. KG
Als Vertreter:
- Roland Ketterle, Präsident des Landgerichts Köln
- Benno Scharpenberg, Präsident des Finanzgerichts Köln
- Dr. Siegfried Streitz, Geschäftsführer streitz consult GmbH, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige für Informationssysteme