Nachhaltigkeit
Aktuelle Informationen aus dem Bereich Nachhaltigkeit
- Neue Überlegungen zum freiwilligen KMU-Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME)
- EU-Kommission hat CSRD-FAQ für Unternehmen veröffentlicht
- In 10 Schritten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD - Handlungshilfe für Unternehmen
- Aufruf zur Online-Konsultation zu Checklisten für CSRD-Berichterstattung
Neue Überlegungen zum freiwilligen KMU-Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME)
Nach der Konsultation des Entwurfs eines "Voluntary SME-Standard" (VSME englisch / inoffizielle Übersetzung der Datenpunkte – Excel) sind Überlegungen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zur Überarbeitung des Standardentwurfs zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMUs bekannt geworden.
Der VSME-Entwurf soll dem "Trickle-down-Effekt" auf nicht der gesetzlichen Berichtspflicht unterliegende kleine und mittlere nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen begegnen, die Lieferanten berichtspflichtiger Unternehmen sind. EFRAG wurde von der EU-Kommission aufgefordert einen freiwilligen Standard zu entwickeln. Es wird erwartet, dass die EFRAG den VSME bis Dezember verabschiedet und der EU-Kommission kurz vor Weihnachten übergibt.
EU-Kommission hat CSRD-FAQ für Unternehmen veröffentlicht
Mit den am 13. November 2024 veröffentlichten FAQs zur Nachhaltigkeitsberichterstattung möchte die EU-Kommission den Unternehmen die kosteneffiziente Erfüllung der rechtlichen Anforderungen erleichtern und sicherstellen, dass die gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen nützlich und vergleichbar sind.
In 10 Schritten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD - Handlungshilfe für Unternehmen
Durch die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU sind künftig deutlich mehr Unternehmen als bisher verpflichtet, im Lagebericht über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu berichten. Die Inhalte dieser Berichte werden zudem durch verbindliche EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichte vereinheitlicht. In dem neuen Leitfaden des „Unternehmensnetzwerks Klimaschutz“ können Unternehmen Schritt für Schritt erfahren, wie sie ihr Ziel erreichen.
Aufruf zur Online-Konsultation zu Checklisten für CSRD-Berichterstattung
Im Rahmen der künftigen CSRD-Umsetzungspflichten will der Deutsche Nachhaltigkeitskodex in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann Stiftung fortan bestimmte Checklisten für Unternehmen erarbeiten und bittet hierzu um Input aus den Unternehmen. Im Zuge der Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex werden zukünftig unterschiedliche Module sowohl für berichtspflichtige Unternehmen als auch für die freiwillige Berichterstattung angeboten. Derzeit erarbeitet der DNK das Modul für berichtspflichtige Unternehmen, welches die Berichterstattung nach der CSRD (ESRS Set 1) erleichtern soll. Dieses Modul steht zur Konsultation.