Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Umwelt

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Aktueller Zeitplan für PFAS-Beschränkungsverfahren

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA (Europäische Chemikalien Agentur) werden in den nächsten sechs Monaten die folgenden Sektoren diskutieren und bewerten.
Sitzung im September: 
  • Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung, Teppiche (TULAC)
  • Lebensmittelkontaktmaterialien und Verpackungen 
  • Erdöl und Bergbau 
Sitzung im November/Dezember:
  • Anwendungen in fluorierter Gase
  • Transport
  • Bauprodukte 
 Protokolle der Ausschusssitzungen werden unter https://lnkd.in/eCJqvp_S und https://lnkd.in/eaRS4tck veröffentlicht. 

Frankreich: Verbot von nicht recycelbaren Polystyrolverpackungen auf 2030 verschoben

Die französische Regierung hat offiziell bekannt gegeben, dass das Verbot von Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Styrolpolymeren oder -copolymeren bestehen, nicht recycelbar sind und nicht in einen Recyclingstrom integriert werden können, von 2025 auf 2030 verschoben wird.
Nachstehend finden Sie die freie Übersetzung der Stellungnahme von Frau Dominique Faure, beigeordnete Ministerin für Gebietskörperschaften und den ländlichen Raum:
„Das Gesetz zur Bekämpfung des Klimawandels zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Polystyrolverpackungen zu verringern und sie der Kreislaufwirtschaft zuzuführen. Diese Maßnahme wird es Frankreich ermöglichen, seine europäischen Recyclingziele zu erreichen und damit seinen Beitrag zum EU-Haushalt - 1,5 Milliarden Euro für diesen Posten im Jahr 2023 - zu senken.
Die künftige EU-Verordnung sieht vor, dass alle Verpackungen bis 2030 recycelbar sein und bis 2035 im industriellen Maßstab recycelt werden sollen. Ich weiß, dass die Industrie Anstrengungen unternommen hat. Diese haben jedoch nicht dazu geführt, dass die Recyclingfähigkeit aller dieser Verpackungen zu dem im Gesetz vorgesehenen Termin erreicht wurde.
Da das Gesetz und die Richtlinie noch nicht in Kraft getreten sind, erscheint es vernünftig, das Verbot von 2025 auf 2030 zu verschieben, um das Risiko einer Überumsetzung zu vermeiden und den Projekten für Kunststoffharze Zeit zum Erfolg zu geben. Es wird Aufgabe des Parlaments sein, Artikel L. 541-15-10 des Umweltgesetzbuchs zu ändern.“
Die offizielle Stellungnahme in französischer Sprache finden Sie hier (siehe „report de l'interdiction des polymères non recyclables").
Bei Fragen zu den französischen Regelungen steht Ihnen die AHK Frankreich zur Verfügung.

Strengere Vorgaben für den Verkauf von biozidhaltigen Produkten

Verkäufer von Holzschutzmitteln, Insektiziden und vielen weiteren Produkten, die Biozide enthalten, benötigen ab Januar 2025 eine spezielle Sachkunde und müssen in bestimmten Fällen so genannte Abgabegespräche mit ihren Kunden führen.
Dies schreibt die Biozidrechts-Durchführungs-Verordnung vor, deren Paragraphen 10 bis 13 ab 1. Januar 2025 anzuwenden sind. In § 11 Abs. 2 werden die Themen des „Abgabegesprächs“ aufgelistet, das sich offenbar nicht beim Kassenvorgang „so nebenher“ erledigen lässt, sondern etwas mehr Zeit benötigt (Anwendung, Alternativen, Gefahren, Maßnahmen, Lagern, Entsorgen, Verhalten bei Unfällen…).

REACH-Kandidatenliste um einen Stoff erweitert

Im üblichen halbjährlichen Rhythmus hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Liste der “Kandidatenstoffe” erweitert. Diesmal um einen weiteren Stoff namens
Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid (EG Nr.: 201-279-3, CAS Nr.: 80-43-3).
Er wird primär als Flammschutzmittel verwendet, aber weist reproduktionstoxische Eigenschaften auf.