Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Energie

Noch bis zum 30. November: Bund fördert mit Modul II des Programms „BIK“ CCS/CCU-Technologien

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Industrieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten. Noch bis zum 30. November 2024 können Unternehmen ihre Projektskizzen zur Umsetzung von CCS- und CCU-Technologien beim Projektträger Jülich einreichen und am Modul II des Programms „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ teilnehmen.

Wasserstoff-Kernnetz kommt – wichtige Infrastrukturen für das Rheinland geplant

Die Bundesnetzagentur hat das Wasserstoff-Kernnetz nun offiziell genehmigt, wodurch der Aufbau der Infrastruktur für den Wasserstofftransport in Deutschland beginnen kann. Das Projekt ist ein zentraler Schritt für die Energiewende und stärkt Deutschlands Rolle als Vorreiter in Europa. Das Netz umfasst 9.040 Kilometer Leitungen, von denen etwa 60 % aus umgerüsteten Erdgasleitungen bestehen, während der Rest neu gebaut wird. Die ersten Leitungen sollen im Sommer 2025 in Betrieb gehen. Bis 2032 soll das Netz eine Einspeiseleistung von 101 GW und eine Ausspeiseleistung von 87 GW erreichen. Die IHK Köln wird den Prozess zur künftigen Verteilnetz-Planung weiter aktiv begleiten.

Neues Positionspapier der dena: Stromlieferverträge (PPAs) für Gelingen der Energiewende unerlässlich

Das Positionspapier der Deutschen Energie-Agentur (dena) „PPAs: Das essenzielle Puzzleteil für den weiteren EE-Ausbau“ zeigt die besondere Bedeutung von PPAs (Power Purchase Agreements) auf und macht deutlich, warum eine Stärkung der Stromlieferverträge für die Energiewende unerlässlich ist. Zentrale Vorteile für den Strommarkt der Zukunft sind mehr Anreize für zusätzliche Investitionen, Marktintegration und Wettbewerbsfähigkeit.

BMWK legt Entwurf zu einem Kraftwerkssicherheitsgesetz vor – viele Fragen bleiben offen

Der am 11. September vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf eines Kraftwerkssicherheitsgesetzes sieht ab 2025 die Ausschreibung von rund 12 Gigawatt Kraftwerksleistungen vor, was etwa 25 Gaskraftwerken entspricht. Zudem ist die Entwicklung eines marktwirtschaftlichen und technologieoffenen Kapazitätsmechanismus angekündigt, in dessen Rahmen weitere Kraftwerksausschreibungen ab dem Jahr 2028 folgen sollen. Für die konkrete Umsetzung bleiben dennoch viele Fragen offen.

PV-Förderung für Unternehmen ab sofort wieder möglich – Land NRW öffnet Förderprogramm „progres.nrw“

Ab sofort können Unternehmen wieder Anträge auf Förderung zur Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen inklusive Floating-Photovoltaikanlagen und Agri-Photovoltaikanlagen beim Land NRW stellen. Förderfähig sind Anlagen ab 100 Kilowatt peak installierter Leistung, die während ihrer Nutzungsdauer keine Förderung nach dem EEG in Anspruch nehmen. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktion und Montage sowie Kabel und Netzanschluss. Ein Antrag kann bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden.

Förderaufruf des BMWK zur Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) gestartet

Das BMWK hat kürzlich die neue Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)" veröffentlicht. Die BIK ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Instrument der Klimaschutzverträge und richtet sich primär an den Mittelstand.
Die BIK soll bis 2030 laufen und finanziert sich aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Sie ist als Ergänzung zu den Klimaschutzverträgen gedacht, fördert aber – anders als die Klimaschutzverträge – nur Investitionskosten. Die Themen sind in zwei Fördermodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie ausgestaltet.

Für eine schnellere Energiewende: Die StromPartnerschaft+ der DIHK

Die DIHK erweitert ihr Modell einer Strompartnerschaft für Direktlieferverträge zwischen Betreibern erneuerbarer Energieanlagen und Abnehmern aus Industrie und Gewerbe. Mit dem Update werden die Anreize in Form von Investitionszuschüssen und Reduzierungen von Netzentgelten für Direktstromlieferverträge auf Elektrolyseure und Batteriespeicher ausgeweitet, um den Markthochlauf auszubauen.

Projekt „Digi Green Pilot“

Die Digitalisierung bietet gerade im Bereich der Nachhaltigkeit viele Einsparungs- und Optimierungspotenziale zugunsten der Reduzierung des CO2-Fußabdrucks. Im Projekt „Digi Green Pilot“ werden gemeinsam mit der Deutsche Angestellten-Akademie NRW und mpool Consulting digitale Möglichkeiten gefunden, um Ihre Emissionen zu senken, Daten zu erfassen und Arbeitsabläufe zu optimieren.

Neue Heizungsförderung des BMWK nun auch für Unternehmen möglich

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung ist am 27. August 2024 gestartet und nun auch für Unternehmen geöffnet. Es ist möglich, die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten zu nutzen, plus fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (d. h. insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro zu erhalten für besonders effiziente Biomasse-Heizungen.

Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse n3 – Aufruf zur Antragseinreichung

Rund um die Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen bietet das MWIKE verschiedene Termine und Unterstützungsangebote. Insgesamt sollen im dritten Quartal 2024 rund 15 Mio. Euro an Fördergeldern zur Flottenumstellung verteilt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg.

Entwurf der Energie- und Wärmestrategie NRW ist unzureichend – Versorgungssicherheit steht auf dem Spiel!

Kürzlich hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie den ressort-abgestimmten Entwurf für eine Energie- und Wärmestrategie NRW veröffentlicht. Das Ministerium plant eine Fertigstellung der Strategie für Ende 2024. Darin ersichtlich: NRW steht vor einer massiven Versorgungslücke! Die IHK Köln hat ihre Positionen in einer umfangreichen Stellungnahme dargelegt.

Energiewende-Barometer macht deutlich: Auch im Bezirk der IHK Köln ächzen Unternehmen weiterhin unter hohen Energiepreisen

Hohe Preise und fehlende Planbarkeit der Energieversorgung sind für die Unternehmen am Standort Deutschland mehr denn je ein Produktions- und Investitionshemmnis. Das zeigt das bundesweite IHK-Energiewende-Barometer 2024 und gilt auch für viele Betriebe im Bezirk der IHK Köln.

Veröffentlichungen des MWIKE zum Wasserstoff-Hochlauf: Es fehlen konkrete Planungsschritte

Mit dem Wasserstoff-Importkonzept NRW, und dem Neun-Punkte-Papier legt das Land NRW wesentliche Eckpunkte für den künftigen Wasserstoff-Hochlauf vor. Aus Sicht der IHK Köln fehlen hieran aber konkrete Planungsschritte, die einen zügigen und verlässlichen Wasserstoff-Hochlauf für die Unternehmen in NRW möglich machen.

Versorgungssicherheit in NRW: Schneller Kraftwerkszubau zwingend notwendig!

Aus einem veröffentlichten Gutachten von Energy4ClimateNRW geht hervor, dass der von der Bundesregierung geplante Kraftwerkszubau aus der sogenannten „Kraftwerksstrategie“ nicht ausreichen wird, um langfristig Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Besonders in NRW werden zusätzliche Kraftwerkskapazitäten benötigt.
Die NRW-Landesregierung hat zudem in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP bestätigt, dass weitere Kraftwerke nötig sind, um Versorgungssicherheit auch nach dem Kohleausstieg 2030 gewährleisten zu können. Die IHK Köln fordert eine zügige Umsetzung beim Kraftwerkszubau. Eine Pressemeldung zur Studie „Auswirkungen der Kraftwerksstrategie auf NRW” finden Sie auf den Seiten von energy4climate.

Neue Studie zeigt: Kapazitätsmarkt für Strom ist ohne politische Fehlanreize möglich

Wie kann Versorgungssicherheit im Strommarkt preisgünstig und zuverlässig gewährleistet werden? Eine aktuelle Studie von BNE, DIHK und EEX zeigt hierzu verschiedene Optionen auf. Ergebnis ist: Eine rein marktwirtschaftlicher Kapazitätsmechanismus ist in Deutschland möglich und bietet aus Sicht der IHK Köln zahlreiche Vorteile gegenüber den bisherigen Kapazitätsmechanismen.

Energiepreise: Geplante Änderung des Stromsteuergesetzes bietet Aussicht auf Entlastungen

Die IHK Köln begrüßt, dass die Bundesregierung die befristete Senkung der Stromsteuer für Teile der Wirtschaft aus dem Strompreispaket 2023 im Rahmen der Wachstumsinitiative vom 5. Juli 2024 dauerhaft entfristen will. Gleichzeitig bleibt eine entsprechende Entlastung in der Breite der gewerblichen Wirtschaft weiterhin für alle Branchen notwendig.

Besondere Ausgleichsregelung: Europäische Kommission verabschiedet Beihilfeleitlinien (CEEAG)

Die Europäische Kommission hat 2021 die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfen (kurz CEEAG) gebilligt. Nach der formellen Annahme im Januar 2022 gelten die neuen Regeln für Beihilfen, die bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet werden. Bestehende Beihilfen müssen an die neuen Vorgaben angepasst werden.
Änderungen betreffen insbesondere die Regeln für Entlastungen bei Umlagen auf den Strompreis, (Besondere Ausgleichsregelung). Zukünftig können die Mitgliedstaaten 116 strom- und handelsintensiven Sektoren eine solche Beihilfe gewähren. Die Mitgliedstaaten können die Aufnahme weiterer Sektoren und Teilsektoren beantragen.
Die Beihilfeintensität kann unter bestimmten Bedingungen für alle 116 Sektoren 85 Prozent erreichen.
Es wird in „besonders Carbon Leakage-gefährdete Sektoren“ und „Carbon Leakage-gefährdete Sektoren“ unterschieden. Ersteren kann stets eine Entlastung in Höhe von 85 Prozent und Letzteren generell eine Entlastung um 75 Prozent gewährt werden.
Für Unternehmen aus dieser Kategorie von Sektoren, die 50 Prozent ihres Strombedarfs aus CO2-freien Quellen decken, darf die Entlastung ebenfalls 85 Prozent erreichen (zehn Prozent müssen über ein PPA beschafft werden oder fünf Prozent durch Eigenerzeugung).
Die Belastung durch Strompreisumlagen kann für besonders Carbon Leakage-gefährdete Sektoren wie bislang auf 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung (BWS) begrenzt werden, für Carbon Leakage-gefährdete Sektoren auf ein Prozent. Auch hier gilt für die Unternehmen aus Carbon Leakage-gefährdeten Sektoren, dass ein Cap von 0,5 Prozent angewandt werden darf, wenn das Unternehmen 50 Prozent seines Strombedarfs aus CO2-freien Quellen deckt.
Für Unternehmen aus Sektoren, die seit dem 31. Dezember 2023 nicht mehr beihilfeberechtigt sind, können die Mitgliedstaaten eine Übergangslösung vorsehen, die eine schrittweise Reduktion der Beihilfeintensität umsetzt. Für Unternehmen, die 50 Prozent ihres Strombedarfs aus CO2-freien Quellen decken, kann die Beihilfeintensität bis 2028 bei 65 Prozent liegen.
Ab 2029 würde dann die volle Umlage fällig. In eine Übergangsregelung können nur Unternehmen aufgenommen werden, die in mindestens einem der zwei Jahre, die der Anpassung der Entlastungsregel vorangehen, auf Grundlage der alten Leitlinien eine Entlastung in Anspruch genommen und zu diesem Zeitpunkt die in den alten Beihilfeleitlinien festgelegten Kriterien für die Beihilfeberichtigung erfüllt haben.