Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Energie

Antragsfrist Strompreiskompensation

Anträge auf die Gewährung von Beihilfe im Rahmen der Strompreiskompensation können für das Abrechnungsjahr 2024 bis einschließlich 30.06.2025 gestellt werden. Sowohl die von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüferinnen bestätigten Anträge auf Strompreiskompensation als auch die von prüfungsbefugten Stellen bestätigten Nachweise der ökologischen Gegenleistungen müssen bis einschließlich 30.06.2025 in der Virtuellen Poststelle der DEHSt (VPS) eingegangen sein.

Noch bis zum 6. Juni 2025: Bewerbungen für den Energy Efficiency Award 2025

Seit 2007 prämiert die dena Projekte zur Energie- und CO2-Einsparung sowie Konzepte von Unternehmen, die aufzeigen, wie der Weg in die Klimaneutralität und die Transformation der Industrie gelingen kann. Die Gewinnerprojekte der Wettbewerbskategorien werden mit einem Preisträgerfilm ausgezeichnet, der die Preiswürdigkeit des Projektes öffentlichkeitswirksam präsentiert. Der Gewinner des Sonderpreises für KMU erhält eine Prämie von 5.000 Euro. Bewerbungen sind auf der Seite der dena möglich.

Land NRW baut Geothermie-Förderungen für Unternehmen aus – Neue Anträge ab 08.04.25 möglich

Das Land NRW bündelt im Förderprogramm progres.nrw den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten.
Der Programmbereich „progres.nrw – Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie“ hat zum Ziel, das Marktversagen in Bezug auf die Erschließung der mitteltiefen (Tiefen zwischen 400m und 1500m) und tiefen (ab 1501m) hydrothermalen Geothermie in Nordrhein-Westfalen zu überwinden.

Bericht Electricity 2025 der Internationalen Energieagentur: Globale Stromtrends und ihre Auswirkungen auf Deutschland und die EU

Die Internationale Energieagentur (IEA) beleuchtet in ihrem Bericht Electricity 2025 die aktuellen Entwicklungen im globalen Strommarkt und gibt eine Prognose für die Jahre 2025 bis 2027. Während der weltweite Stromverbrauch rasant wächst, bleibt die Erholung in Europa verhalten – insbesondere in energieintensiven Industrien. In Deutschland treibt der Ausbau erneuerbarer Energien die Stromerzeugung voran, während die Kohleverstromung weiter zurückgeht. Zugleich zeigen steigende Investitionen in Photovoltaik und Windkraft den Wandel im Energiesektor. Welche Herausforderungen und Chancen sich daraus für Deutschland und die EU ergeben, wird in dem Bericht analysiert.

Neues Darlehensprogramm „NRW.BANK.Invest Zukunft“ für Unternehmen in NRW

Im Mai 2025 startet das neue Darlehensprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft. Damit erhalten Unternehmen, die in Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation investieren, zusätzliche Unterstützung von der NRW.BANK. Mit dem Programm können die unterschiedlichsten Vorhaben realisiert werden – aus den Bereichen Klimaschutz(technologien), Umweltschutz, Mobilität oder Circular Economy genauso wie mit Blick auf den Effizienz und Einsparungen.

Start des zweiten Förderaufrufs der Bundesförderung Industrie Klimaschutz (BIK) – reichen Sie Ihr Projekt bis zum 15. Mai ein!

Antragsberechtigte Unternehmen werden aufgerufen, bis zum 15. Mai 2025 Projektskizzen für innovative Investitionsvorhaben einzureichen, die geeignet sind, die THG-Emissionen industrieller Prozesse möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren und dadurch einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität in der Industrie 2045 zu leisten.

EU-Kommission veröffentlicht den „Aktionsplan für bezahlbare Energie“ – verbindliche Maßnahmen sind abzuwarten

Mit dem Action Plan for Affordable Energy will die EU-Kommission die Wettbewerbsfähigkeit stärken und gleichzeitig die Dekarbonisierung vorantreiben. Der Aktionsplan gliedert sich in vier Dimensionen (Senkung der Energiekosten, Aufbau einer echten Energieunion, Investitionen anreizen und Umsetzung sicherstellen sowie Vorbereitung auf potenzielle Energiekrisen). Hier finden sich einerseits kurzfristig umsetzbare Maßnahmen wie die Senkung von Stromsteuern auf das europäische Minimum, andererseits verfolgt der Plan den Ansatz einer umfänglichen Energieunion, mit vollständig integriertem Energiemarkt, dekarbonisiertem Energiesystem sowie einem wettbewerbsfähigen Gasmarkt.
Vielen Einzelmaßnahmen ist eine stärkere europäische Koordination über Leitlinien oder ähnlichen Instrumenten inhärent, es bleibt jedoch konkret abzuwarten in welchen Bereichen die Europäische Kommission bindende Legislativvorschläge machen wird.

Förderprogramm für innovative Ideen

KölnBusiness unterstützt Unternehmen, die auf dem Weg der nachhaltigen Transformation voranschreiten. Die Förderlinie [Circular Innovations] ist Teil des Förderprogramms Kölner Rahmen [ ] von KölnBusiness, das Zukunftsthemen am Standort Köln vorantreibt. Die Förderlinie umfasst eine Gesamtfördersumme von 50.000 Euro. Geförderte Projekte werden mit bis zu 10.000 Euro bezuschusst. Bis zum 27. April 2025 können Unternehmen hierfür einen Antrag auf Förderung stellen.

Aktualisierung des BAFA-Merkblatts zum Energieeffizienzgesetz

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat kürzlich das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Präzisierung des Unternehmensbegriffs, die Anwendung der 90 Prozent-Regelung bei Energie- und Umweltmanagementsystemen, Konkretisierungen der Anforderungen an Umsetzungspläne sowie Ausnahmeregelungen der Wirtschaftlichkeitsbewertung nach VALERI. Verlinkung: BAFA - Energie - Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

IHK Köln beteiligt sich mit Stellungnahme am Sachlichen Teilplan EE zum Regionalplan Köln

Der Regionalrat Köln hatte in seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 den Planentwurf für einen sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zur Veröffentlichung und Beteiligung beschlossen. Im anschließenden Konsultationsverfahren hat die IHK Köln ihre Positionen dargelegt und sich mit einer umfangreichen Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 175 KB) eingebracht.

Änderung der Meldeschwellen nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)

Die Europäische Kommission hat die beihilferechtlichen Transparenzvorgaben angepasst und die Meldeschwelle nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c der AGVO herabgesetzt. Ab diesem Jahr werden darum die Meldeschwellen in der EnSTransV auch weiter herabgesetzt. Alle Begünstigten, die im Kalenderjahr 2024 eine Steuerbegünstigung in Höhe von mehr als 100.000 Euro (bislang: mehr als 200.000 Euro) erhalten haben, sind im Jahr 2025 zur Abgabe einer Anzeige bzw. einer Erklärung verpflichtet. Für in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätige Begünstigte und für in der Fischerei und Aquakultur tätige Begünstigte sinkt die Meldeschwelle auf einheitlich 10.000 Euro.
Unter Beachtung der Übergangsvorschrift in Artikel 58 Absatz 5 der AGVO treten die genannten Änderungen der EnSTransV deshalb zum 1. Januar 2024 rückwirkend in Kraft. Die Meldung durch die Begünstigten hat daher unter Einhaltung dieser Schwellen erstmals für Beihilfegewährungen im Kalenderjahr 2024 und damit unter Beachtung von § 3 Absatz 3 der EnSTransV bis zum 30. Juni 2025 zu erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Generalzolldirektion.

Abwärme nutzbar machen: BAFA macht gewerbliche Abwärme-Daten öffentlich verfügbar

Am 15. Januar 2025 hat das BAFA erstmals Daten der Plattform für Abwärme veröffentlicht. Diese umfassen über 2.600 Firmen und deren über 19.000 Abwärmepotentiale mit einer jährlichen Abwärmemenge von insgesamt 160 TWh. Die Plattform für Abwärme (PfA) nach § 17 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) schafft erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern.

Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Aktuelle Regelungen bleiben in Kraft – Meldefristen beachten!

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bestätigt die Gültigkeit der aktuellen Regelungen im EnEfG. Das ursprünglich für Ende des Jahres geplante Inkrafttreten der Novelle des EnEfG wird sich weiter verzögern. Die Frist zur erstmaligen Meldung in der Plattform für Abwärme lag auf dem 1. Januar 2025 und gilt für Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/Jahr.

Wasserstoff-Kernnetz kommt – wichtige Infrastrukturen für das Rheinland geplant

Die Bundesnetzagentur hat das Wasserstoff-Kernnetz nun offiziell genehmigt, wodurch der Aufbau der Infrastruktur für den Wasserstofftransport in Deutschland beginnen kann. Das Projekt ist ein zentraler Schritt für die Energiewende und stärkt Deutschlands Rolle als Vorreiter in Europa. Das Netz umfasst 9.040 Kilometer Leitungen, von denen etwa 60 Prozent aus umgerüsteten Erdgasleitungen bestehen, während der Rest neu gebaut wird. Die ersten Leitungen sollen im Sommer 2025 in Betrieb gehen. Bis 2032 soll das Netz eine Einspeiseleistung von 101 GW und eine Ausspeiseleistung von 87 GW erreichen. Die IHK Köln wird den Prozess zur künftigen Verteilnetz-Planung weiter aktiv begleiten.

Neues Positionspapier der dena: Stromlieferverträge (PPAs) für Gelingen der Energiewende unerlässlich

Das Positionspapier der Deutschen Energie-Agentur (dena) „PPAs: Das essenzielle Puzzleteil für den weiteren EE-Ausbau“ zeigt die besondere Bedeutung von PPAs (Power Purchase Agreements) auf und macht deutlich, warum eine Stärkung der Stromlieferverträge für die Energiewende unerlässlich ist. Zentrale Vorteile für den Strommarkt der Zukunft sind mehr Anreize für zusätzliche Investitionen, Marktintegration und Wettbewerbsfähigkeit.

BMWK legt Entwurf zu einem Kraftwerkssicherheitsgesetz vor – viele Fragen bleiben offen

Der am 11.09.2024 vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf eines Kraftwerkssicherheitsgesetzes sieht ab 2025 die Ausschreibung von rund 12 Gigawatt Kraftwerksleistungen vor, was etwa 25 Gaskraftwerken entspricht. Zudem ist die Entwicklung eines marktwirtschaftlichen und technologieoffenen Kapazitätsmechanismus angekündigt, in dessen Rahmen weitere Kraftwerksausschreibungen ab dem Jahr 2028 folgen sollen. Für die konkrete Umsetzung bleiben dennoch viele Fragen offen.

Förderaufruf des BMWK zur Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) gestartet

Das BMWK hat kürzlich die neue Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)" veröffentlicht. Die BIK ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Instrument der Klimaschutzverträge und richtet sich primär an den Mittelstand.
Die BIK soll bis 2030 laufen und finanziert sich aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Sie ist als Ergänzung zu den Klimaschutzverträgen gedacht, fördert aber – anders als die Klimaschutzverträge – nur Investitionskosten. Die Themen sind in zwei Fördermodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie ausgestaltet.

Für eine schnellere Energiewende: Die StromPartnerschaft+ der DIHK

Die DIHK erweitert ihr Modell einer Strompartnerschaft für Direktlieferverträge zwischen Betreibern erneuerbarer Energieanlagen und Abnehmern aus Industrie und Gewerbe. Mit dem Update werden die Anreize in Form von Investitionszuschüssen und Reduzierungen von Netzentgelten für Direktstromlieferverträge auf Elektrolyseure und Batteriespeicher ausgeweitet, um den Markthochlauf auszubauen.

Neue Heizungsförderung des BMWK nun auch für Unternehmen möglich

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung ist am 27. August 2024 gestartet und nun auch für Unternehmen geöffnet. Es ist möglich, die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten zu nutzen, plus fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (d. h. insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro zu erhalten für besonders effiziente Biomasse-Heizungen.

Energie- und Wärmestrategie NRW ist unzureichend – Versorgungssicherheit steht auf dem Spiel!

NRW steht vor einer massiven Versorgungslücke! Die IHK Köln hat ihre Positionen in einer umfangreichen Stellungnahme dargelegt.

Energiewende-Barometer macht deutlich: Auch im Bezirk der IHK Köln ächzen Unternehmen weiterhin unter hohen Energiepreisen

Hohe Preise und fehlende Planbarkeit der Energieversorgung sind für die Unternehmen am Standort Deutschland mehr denn je ein Produktions- und Investitionshemmnis. Das zeigt das bundesweite IHK-Energiewende-Barometer 2024 und gilt auch für viele Betriebe im Bezirk der IHK Köln.

Veröffentlichungen des MWIKE zum Wasserstoff-Hochlauf: Es fehlen konkrete Planungsschritte

Mit dem Wasserstoff-Importkonzept NRW, und dem Neun-Punkte-Papier legt das Land NRW wesentliche Eckpunkte für den künftigen Wasserstoff-Hochlauf vor. Aus Sicht der IHK Köln fehlen hieran aber konkrete Planungsschritte, die einen zügigen und verlässlichen Wasserstoff-Hochlauf für die Unternehmen in NRW möglich machen.

Versorgungssicherheit in NRW: Schneller Kraftwerkszubau zwingend notwendig!

Aus einem veröffentlichten Gutachten von Energy4ClimateNRW geht hervor, dass der von der Bundesregierung geplante Kraftwerkszubau aus der sogenannten „Kraftwerksstrategie“ nicht ausreichen wird, um langfristig Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Besonders in NRW werden zusätzliche Kraftwerkskapazitäten benötigt.
Die NRW-Landesregierung hat zudem in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP bestätigt, dass weitere Kraftwerke nötig sind, um Versorgungssicherheit auch nach dem Kohleausstieg 2030 gewährleisten zu können. Die IHK Köln fordert eine zügige Umsetzung beim Kraftwerkszubau. Eine Pressemeldung zur Studie „Auswirkungen der Kraftwerksstrategie auf NRW” finden Sie auf den Seiten von energy4climate.

Neue Studie zeigt: Kapazitätsmarkt für Strom ist ohne politische Fehlanreize möglich

Wie kann Versorgungssicherheit im Strommarkt preisgünstig und zuverlässig gewährleistet werden? Eine aktuelle Studie von BNE, DIHK und EEX zeigt hierzu verschiedene Optionen auf. Ergebnis ist: Eine rein marktwirtschaftlicher Kapazitätsmechanismus ist in Deutschland möglich und bietet aus Sicht der IHK Köln zahlreiche Vorteile gegenüber den bisherigen Kapazitätsmechanismen.