Recht und Steuern
Voraussetzungen für den Handel mit Waffen
Wer mit Waffen handeln will, braucht eine Erlaubnis der Kreispolizeibehörde: Erlaubnisvoraussetzungen sind neben der persönlichen Zuverlässigkeit auch fachliche Kenntnisse.
Sofern keine Ausbildung im Büchsenmacherhandwerk absolviert wurde, ist eine Prüfung vor dem Staatlichen Prüfungsausschuss erforderlich. Diese Waffenfachkundeprüfung wird für unseren IHK-Bezirk von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf abgehalten.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich nicht unmittelbar bei der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf zur Prüfung anmelden können, sondern dass dieses unmittelbar von der Kreispolizeibehörde vorgenommen wird: Dort wo Sie Ihre Erlaubnis beantragt haben.