Steuern

Bundesregierung bringt Maßnahmen zur Entlastung bei der Einkommensbesteuerung auf den Weg

Mit den Gesetzentwürfen für das Steuerfortentwicklungsgesetzt (SteFeG) und das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 sollen eine Reihe von Entlastungen bei der Einkommensteuer auf den Weg gebracht werden.
Erleichterungen sollen vor allem durch die folgenden Maßnahmen erreicht werden:

Gerechtere Lohnsteuerbelastung

Die bisherigen Steuerklassen III und V für Eheleute sollen in das sogenannte Faktorverfahren überführt werden. Dadurch kann die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden und die Lohnsteuerbelastung kann gerechter verteilt werden. Diese Änderung soll ab dem 01.01.2030 gelten.

Degressive Abschreibung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Die degressive Abschreibung für im Zeitraum 2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird fortgeführt und wieder auf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung, höchstens 25 %, angehoben.

Erhöhung des Grundfreibetrags und Anhebung des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes

Mit der Anhebung des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags um 180 € auf 11.784 € wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sichergestellt. Diese Maßnahme wird noch in diesem Jahr umgesetzt.
Auch die Erhöhungen des Grundfreibetrags in den Jahren 2025 und 2026 auf 12.084 € bzw. 12.336 € sind bereits festgelegt.
Der Kinderfreibetrag wird für 2024 auf 6.612 € angehoben, für 2025 auf 6.672 € und für 2026 auf 6.828 €.
Das Kindergeld soll zum 01.01.2025 auf 255 € monatlich erhöht werden.