Umsatzsteuer

Innergemeinschaftliche Leistungen: Rechnungshinweis in Landessprachen

Leistungen über die Grenze: Die meisten Dienstleistungen an einen in der Europäischen Union an­sässigen Leistungsempfänger sind in dem Land (umsatz)steuerbar, in dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Das bedeutet, dass die Versteuerung in dem betreffenden EU-Land erfolgt.
Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben verlagert sich in diesen Fällen die Steuerschuld durch das sogenannte „reverse-charge-Verfahren“ auf den Leistungsempfänger. Hierauf hat der Rechnungssteller hinzuwei­sen. Die entsprechenden Rechnungshinweise in den Amtssprachen der Europäischen Union finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.
Weitere Details zur beschriebenen Regelung sowie zu Ausnahmen finden Sie auf unserer Internetseite zur Umsatzsteuer.
Deutsch Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Bulgarisch обратно начисляване
Dänisch omvendt betalingspligt
Englisch Reverse Charge
Estnisch pöördmaksustamine
Finnisch käännetty verovelvollisuus
Französisch Autoliquidation
Griechisch Αντίστροφη επιβάρυνση
Italienisch inversione contabile
Kroatisch porezna obveza performansa prijemnika
Lettisch nodokļa apgrieztā maksā–ana
Litauisch Atvirk–tinis apmokestinimas
Maltesisch Inverżjoni tal-ħlas
Niederländisch Btw verlegd
Polnisch odwrotne obciążenie
Portugiesisch
Rumänisch
Autoliquidação
taxare inversă
Schwedisch Omvänd betalningsskyldighet
Slowakisch prenesenie daňovej povinnosti
Slowenisch Reverse Charge
Spanisch inversión del sujeto pasivo
Tschechisch daň odvede zákazník
Ungarisch fordított adózás
Mitgliedsunternehmen der IHK Köln und solche Personen, die in der Region Köln die Gründung eines Unternehmens planen, erhalten weitere Informationen.