Gewerberecht
Einheitliches Patentgericht
Das Einheitliche Patentgericht (EPG) wurde errichtet, um insbesondere über die Verletzung und Rechtsgültigkeit sowohl von Einheitspatenten als auch von klassischen europäischen Patenten zu entscheiden.
Das EPG ist ein gemeinsames Gericht von gegenwärtig 17 EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland sind erstinstanzliche Kammern an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München eingerichtet. Das Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxemburg.
Weitergehende Informationen sind auf der Internetseite des EPG zu finden.