Gewerberecht

Internet-Impressum: Angaben bei Versicherungsvermittler/-innen

Zusätzliche Angaben im Internetimpressum für Versicherungsvermittler/-innen und -berater/-innen, Finanzanlagenvermittler/-innen, Honorar-Finanzanlagenberater/-innen und Immobiliardarlehensvermittler/-innen.
Versicherungsvermittler/-innen und -berater/-innen, Finanzanlagenvermittler/-innen, Honorar-Finanzanlagenberater/-innen und Immobiliardarlehensvermittler/-innen unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach § 34d GewO (Versicherungsvermittler/-innen und Versicherungsberater/-innen), § 34f GewO (Finanzanlagenvermittler/-innen), § 34h GewO (Honorar-Finanzanlagenberater/-innen) und § 34i GewO (Immobiliardarlehensvermittler/-innen) in Zusammenhang mit § 11a GewO. Wir informieren über die Anforderungen, die sich aus der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für die Ergänzung des Internet-Impressums ergeben.
1. § 5 Abs. 1 Nr. 3 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) schreibt vor, dass geschäftsmäßige Anbieter/-innen von Telemedien Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen haben, wenn der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung (Erlaubnis) bedarf.
Versicherungsvermittler/-innen (Versicherungsmakler/-innen und Versicherungsvertreter/-innen), Versicherungsberater/-innen, Finanzanlagenvermittler/-innen, Honorar-Finanzanlagenberater/-innen und Immobiliardarlehensvermittler/-innen bedürfen einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1, 2 GewO, § 34f Abs. 1 GewO, § 34h Abs. 1 GewO und § 34i Abs. 1 GewO und müssen daher die zuständige Aufsichtsbehörde im Internetimpressum angeben.
Gleiches gilt für sogenannte produktakzessorische Versicherungsvermittler/-innen, auch wenn sie sich von der grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 6 GewO befreien lassen können. Auch hier ist eine Ergänzung des Impressums um die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich. Entscheidend ist dabei allein die grundsätzliche Genehmigungsbedürftigkeit der Tätigkeit. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Erteilung der Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung ist dagegen unbeachtlich.
Grundsätzlich nicht betroffen sind jedoch die sogenannten gebundenen Versicherungsvermittler/-innen nach 34d Abs. 7 GewO sowie die Annexvermittler nach § 34d Abs. 8 GewO, da diese nicht der Erlaubnispflicht nach § 34d GewO unterliegen, sofern sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der §§ 34d Abs. 7 und 8 GewO halten.
Zuständige Aufsichtsbehörde im Bereich Versicherungsvermittlung und -beratung, Finanzanlagenvermittlung, Honorar-Finanzanlagenberatung sowie Immobiliardarlehensvermittlung ist in NRW die jeweilige Industrie- und Handelskammer. Das Impressum ist bei den oben genannten Vermittler-/innen und Berater-/innen daher um die Angaben zur zuständigen Industrie- und Handelskammer zu ergänzen: Name und Postanschrift sowie ein Link auf das Internetportal.
Wichtig: Bei einer Verlegung der Betriebsstätte ändert sich die zuständige Aufsichtsbehörde.
Die aktuell zuständige Aufsichtsbehörde ist im Impressum anzugeben. Unter der zuständigen Aufsichtsbehörde ist in NRW die zuständige Industrie- und Handelskammer zu verstehen, denn sie ist in NRW für die Erteilung der Erlaubnis, die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnis nach § 34d GewO, § 34f GewO, § 34h GewO und § 34i GewO zuständig.
Vermittler/-innen und Berater/-innen, die zusätzlich Inhaber/-inin einer Erlaubnis nach § 34c GewO sind, müssen neben der zuständigen Industrie- und Handelskammer auch die zuständige Zulassungs-/ Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis nach § 34c GewO angeben.
2. Weiterhin ist § 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG zu beachten. Dieser verpflichtet bei einer Eintragung im Handelsregister oder ähnlichen Register zur Angabe von Registernummer und Registername im Internet-Impressum. Wir empfehlen, das Internet-Impressum um die Angaben zum Vermittler/-innen-Register zu ergänzen, sobald eine Eintragung in das Register erfolgt ist. Anzugeben sind die elektronische Adresse des Vermittler/-innen-Registers (http://www.vermittlerregister.info) und die Registrierungsnummer.
3. Schließlich ist § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) DDG zu beachten. Zwar fallen Versicherungsvermittler/-innen und -berater/-innen, Finanzanlagenvermittler/-innen, Honorar-Finanzanlagenberater/-innen und Immobiliardarlehensvermittler/-innen nicht unter die dort genannten Richtlinien, aufgrund aktueller Rechtsprechung empfehlen wir, das Internet-Impressum um die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) DDG genannten Angaben zu ergänzen:
a.    die Kammer, welcher der Dienstanbieter angehört
b.    die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen
       worden ist,
c.    die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich
sind.
Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO gehören nicht zu den reglementierten Berufen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) DDG. Angaben zur Berufskammer, der gesetzlichen Berufsbezeichnung und den berufsrechtlichen Regelungen sind daher in Bezug auf diese Tätigkeit nicht erforderlich.

Beispiele für ein Internet-Impressum im Bereich Versicherungsvermittlung:

Das Impressum einer Versicherungsvermittler-GmbH nach Erlaubniserteilung und Registrierung:

Mustermann Versicherungsvermittler GmbH
Geschäftsführer Max Mustermann
Hauptstraße 1, 101107 Musterstadt
Telefon: 030/12345678
Telefax: 030/1234567
E-Mail: info@MustermannVersicherungen.de
Registergericht: Amtsgericht Berlin HR B 12345
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK XY (mit Angabe der Adresse)
Mitglied der Industrie- und Handelskammer XY (mit Angabe der Adresse)
Berufsbezeichnung: z.B. Versicherungsvertreter (Statusangabe wie im VVR eingetragen); Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34d Gewerbeordnung
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Das Impressum eines Versicherungsmaklers oder einer Versicherungsmaklerin (Einzelunternehmer/-in) ohne Handelsregistereintragung, der zusätzlich eine Erlaubnis nach § 34c GewO und § 34f GewO besitzt, nach Erlaubniserteilung und Registrierung:

Hans Müller
Musterstraße 1, 10117 Musterstadt
Telefon: 030/12345678
Telefax: 030/1234567
E-Mail: info@Mueller.de
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
- Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: IHK xy (mit Angabe der Adresse)
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
- Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: IHK xy (mit Angabe der Adresse)
- Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: Stadt XY, Zuständige Behörde, Angabe der Adresse
Mitglied der Industrie- und Handelskammer XY (mit Angabe der Adresse)
Berufsbezeichnung: z.B. Versicherungsvertreter / Finanzanlagenvermittler (Statusangabe wie im VVR eingetragen); Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- §§ 34d, 34f Gewerbeordnung
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
- FinVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Das Impressum eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns/einer im Handelsregister eingetragenen Einzelkauffrau mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO nach Erlaubnisbefreiung und Registrierung:

Autohaus Hans Müller e.K.
Musterstraße 1, 10117 Musterstadt
Telefon: 030/12345678
Telefax: 030/1234567
E-Mail: info@AutohausMueller.de
Registergericht: Amtsgericht XY HR A 12345
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK XY (mit Angabe der Adresse)
Mitglied der Industrie- und Handelskammer XY (mit Angabe der Adresse)
Berufsbezeichnung: z.B. Versicherungsvertreter (Statusangabe wie im VVR eingetragen); Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34d Gewerbeordnung
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Hinweis: Diese Informationen erheben kei­nen Anspruch auf Vollständigkeit.