Recht und Steuern

Abgrenzung Handwerk/Industrie: Akustik- und Trockenbau

Der Akustik- und Trockenbau ist „keine wesentliche Tätigkeit eines der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe“ heißt es in einem Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung.
Der Akustik- und Trockenbau gehört nicht zum eintragungspflichtigen Handwerk, da er sich nicht aus dem Handwerk entwickelt hat. Grundlage dafür ist der § 1 Absatz 8 des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften, eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31.05.2000.
Der Begriff des Trockenbaus ist zwar nicht einheitlich definiert, allgemein kann aber festgehalten werden, dass es sich dabei um den raumabschließenden Innenausbau für Wand, Decke und Boden handelt. Ausgenommen hiervon sind Holzkonstruktionen, wie sie üblicherweise von Zimmerleuten sowie Tischlerinnen und Tischlern hergestellt werden.
Merkmale für den Trockenbau sind eine spezielle Arbeitstechnik, industriell vorgefertigte Baustoffe und Bauteile sowie die speziellen Funktionen des Produkts. Der Trockenbau ist definiert als trockene Montage werkmäßiger vorgefertigter Bauteile und Baustoffe. Er stellt ein System dar, mit dem verschiedene Baustoffe ohne das Hinzufügen von Feuchte zusammengefügt werden. Als industrielles Montagegewerk zeichnet ihn die Systembauweise aus. Er betrifft auch den Bereich der Dämmung und Isolierung gegen Wärme, Kälte, Schall, Feuer und Strahlung.
Im Folgenden geben wir eine Übersicht über die Bau- und Zulieferteile, die im Trockenbau verwendet werden und bei Fragen der Abstimmung zur Klärung hinzugezogen werden können.

Bauteile

  • Werkstoffe für die Unterkonstruktion (Holz, Holzwerkstoffe, Metall)
  • Baustoffe für Beplankung und Decklage (Holzwerkstoffplatten, Gipsbauplatten)
  • sonstige Platten für Beplankung und Decklage
    (Mineralfaserplatten, metallische Bekleidungen)
  • Dämmstoffe (Faserdämmstoffe, Schaumkunststoffe)
  • sonstige Dämmstoffe (Leichtbauplatten, Korkerzeugnisse, Schüttungen)

Zulieferteile

  • Verbindungsmittel (Schrauben, Nägel, Klammern, Nieten)
  • Verankerungselemente, Befestigungselemente für Lasten
  • Spachtelmassen, Fugenkleber, Ansetzgipse
  • Dichtungsstoffe für Anschlüsse und Fugenabdichtungen
  • Schutz-, Einlass- und Abdeckprofilleisten

Trockenbaukonstruktionen

  • Ständerkonstruktionen und Vorsatzschalen mit Unterkonstruktionen (zum Beispiel Unterkonstruktionen und Traggerüste für Einbauteile, Wohnungstrennwände, Wandverkleidungen, Brandwände, Leichtbauwände)
  • Deckensysteme einschließlich Deckenbekleidungen und Unterdecken (zum Beispiel Klima- und Lüftungsdecken)
  • Bodensysteme (zum Beispiel Installationsdoppelböden, Trockenunterböden und Fertigteilfußbodenkonstruktion)
  • Sonderbauteile und -elemente

Einsatzbereiche

  • Gebäudewände und -decken
  • Bäder und Feuchträume (zum Beispiel nachträglicher Einbau eines Badezimmers)
  • Dachgeschossausbau
  • Auskleiden spezieller Gebäude für besondere akustische Anforderungen
Die Berufe der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und -legerinnen sowie derjenigen, die Estrich oder Parkett legen, sind seit dem 14. Februar 2020 wieder meisterpflichtig.

Mitgliedsunternehmen der IHK Köln und Personen, die in der Region Köln die Gründung eines Unternehmens planen, erhalten gerne weitere Informationen bei uns.