IHK-Prüfungen

Streiks kein „wichtiger Grund“ für die Nichtteilnahme an einer Prüfung

Am Dienstag (5. März) und Mittwoch (6. März) kommt es durch den Streik der Kölner Verkehrsbetriebe vermutlich vielerorts zu Verkehrsbehinderungen.

Daher wichtiger Hinweis an alle, die an Prüfungen teilnehmen werden:

Der KVB-Streik am 5. und 6. März wurde langfristig angekündigt und stellt somit keinen sogenannten „wichtigen Grund“ für die Nichtteilnahme an einer Prüfung dar!
Ein verspätetes Erscheinen oder Nichterscheinen führt dazu, dass die Prüfung mit 0 Punkten bewertet wird und sie damit im Zweifelsfall nicht bestanden ist. 
Bitte berücksichtigen Sie mögliche Verkehrseinschränkungen bei Ihrer Planung und erscheinen Sie pünktlich zu Ihrer Prüfung.
Wir wünschen allen Prüflingen viel Erfolg!
 
Vera Lange
Leiterin Prüfungswesen Fortbildung und Bildungsrecht