Verkehr
Existenzgründung im Straßenpersonenverkehr (Omnibusverkehr)
Genehmigungs-/Erlaubnispflicht im Omnibusverkehr
Wer ein Unternehmen im Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Diese Genehmigung wird für Omnibusse von der Bezirksregierung Köln und für PKW vom Straßenverkehrsamt erteilt. Die zuständigen Verkehrsbehörden im Bezirk der Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK Köln) sind:
Bezirksregierung Köln (Omnibus)
Verkehrsdezernat
Zeughausstraße 2 – 10
50667 Köln
Tel.: +49 221 147-3666
Verkehrsdezernat
Zeughausstraße 2 – 10
50667 Köln
Tel.: +49 221 147-3666
Stadt Köln (PKW)
Amt für öffentliche Ordnung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Tel.: +49 (0)221 221-26819, -26388, -28872
Amt für öffentliche Ordnung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Tel.: +49 (0)221 221-26819, -26388, -28872
Stadt Leverkusen
Straßenverkehrsamt
Haus-Vorster-Straße 8
51379 Leverkusen-Opladen
Tel.: +49 (0)214 406-36453
Straßenverkehrsamt
Haus-Vorster-Straße 8
51379 Leverkusen-Opladen
Tel.: +49 (0)214 406-36453
Rhein-Erft-Kreis
Straßenverkehrsamt
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Tel.: +49 (0)2271 83-13611
Straßenverkehrsamt
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Tel.: +49 (0)2271 83-13611
Rheinisch-Bergischer Kreis
Straßenverkehrsamt
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (0)2202 13-2285
Straßenverkehrsamt
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (0)2202 13-2285
Oberbergischer Kreis
Straßenverkehrsamt
Gummersbacher Straße 41 a
51645 Gummersbach
Tel.: +49 (0)2261 88-3623
Straßenverkehrsamt
Gummersbacher Straße 41 a
51645 Gummersbach
Tel.: +49 (0)2261 88-3623
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind unter anderem in der Freistellungs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Hiernach bedarf es für bestimmte Beförderungsfälle keiner Genehmigung, z. B. bei Beförderungen von Berufstätigen zu und von ihrer Arbeitsstätte oder von Schülerinnen und Schüler zu und von ihrer Schule, sofern vom Arbeitgeber bzw. von der Schule das Beförderungsentgelt entrichtet wird.
Berufszugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung sind nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) zu erfüllen:
- Tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in einem EU-Mitgliedstaat
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Finanzielle Leistungsfähigkeit
- Fachliche Eignung
1. Tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedsstaat
Die Niederlassung muss über Räumlichkeiten verfügen, in denen das Unternehmen die wichtigsten Unternehmensunterlagen aufbewahrt, insbesondere seine Buchführungsunterlagen, Personalverwaltungsunterlagen, Dokumente mit den Daten über die Lenk- und Ruhezeiten sowie alle sonstigen Unterlagen. Die zuständige Behörde muss Zugang haben, um die Erfüllung der in der VO (EG) Nr. 1071/2009 festgelegten Voraussetzungen überprüfen zu können.
Zudem ist der zuständigen Behörde ein Eigentumsnachweis (bei Leihfahrzeugen Mietvertrag) sowie ein Stellplatznachweis für alle Fahrzeuge vorzulegen.
2. Persönliche Zuverlässigkeit
Die persönliche Zuverlässigkeit ist sowohl von der Unternehmerin bzw. vom Unternehmer selbst als auch vom Verkehrsleitenden nachzuweisen, sofern die Unternehmerin bzw. der Unternehmer nicht auch gleichzeitig der Verkehrsleitende ist. Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit sind der Genehmigungsbehörde zur Erlaubniserteilung folgende Dokumente (nicht älter als drei Monate) vorzulegen:
- Behördliches Führungszeugnis (Bundeszentralregister, Bundesamt für Justiz in Bonn)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister – Punkte (Kraftfahrtbundesamt in Flensburg)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bundeszentralregister, Bundesamt für Justiz in Bonn)
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen die Unternehmerin bzw. der Unternehmer und der Verkehrsleitende in der Regel nicht, wenn sie wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen Gemeinschaftsvorschriften im Sinne des Anhangs IV, im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
- rechtskräftig verurteilt worden sind oder
- ein gegen sie ergangener Bußgeldbescheid unanfechtbar geworden ist.
Zudem sind der Genehmigungsbehörde Unbedenklichkeitsbescheinigungen (nicht älter als drei Monate) folgender Stellen vorzulegen:
- Finanzamt
- Krankenkasse
- Stadt- oder Gemeindekasse
- Berufsgenossenschaft (BG-Verkehr)
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden von der antragstellenden Person benötigt [§ 1 (3) PBZugV].
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit
Um die Anforderung der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erfüllen, muss ein Unternehmen jederzeit in der Lage sein, im Verlauf des Geschäftsjahres seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Zu diesem Zweck weist das Unternehmen anhand der von einer Rechnungsprüfung oder einer ordnungsgemäß akkreditierten Person geprüften Jahresabschlüsse nach, dass es jedes Jahr über ein Eigenkapital und Reserven zum Unterhalt der Fahrzeugflotte verfügt:
- 9.000 Euro für das erste Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination
- 5.000 Euro für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination
Der Nachweis kann durch eine standardisierte Eigenkapitalbescheinigung erbracht werden, die von einer Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf.
4. Fachliche Eignung
Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt grundsätzlich durch eine Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK (siehe Punkt Fachkundeprüfung) oder alternativ:
- durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr mit Kraftomnibussen betreibt. Diese Tätigkeit muss in einem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeübt worden sein. Zur Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein formloser, schriftlicher Antrag bei der zuständigen IHK zu stellen sowie aussagekräftige Unterlagen vorzulegen. Nach § 7 Abs. 3 (PBZugV) kann die zuständige IHK mit dem Bewerber ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen.
- können nach § 6 Abs. 1 der PBZugV (Anlage 6) nachfolgende Abschlussprüfungen weiterhin als Fachkundenachweise gelten. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde (siehe Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW vom 5. Dezember 2011):
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt “Personenverkehr”
- Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
- Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV)
abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen - Diplom-Betriebswirt/Diplom Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
- Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom Verkehrswirtschafterin
an der Technischen Universität in Dresden - Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
Sofern Ihr Wohnsitz in Köln, Leverkusen, im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis oder Oberbergischen Kreis liegt, stellen wir Ihnen bei vorliegenden Voraussetzungen auf Antrag gegen eine Gebühr von 30,00 Euro eine Fachkundebescheinigung aus.
Fachkundeprüfung (Unternehmer-/Verkehrsleiterprüfung)
Der Nachweis der fachlichen Eignung wird durch die Fachkundeprüfung – auch Unternehmerprüfung bzw. Verkehrsleiterprüfung Personenverkehr erbracht. Die Prüfung ist vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Köln ist zuständig für Antragstellende, die ihren Wohnsitz in Köln, Leverkusen, im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie im Oberbergischen Kreis haben. Liegt der Wohnort nicht im Bezirk der IHK Köln, finden Sie unter dem Portal https://www.ihk.de Ihre IHK.
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen und gegebenenfalls einem mündlichen Teil.
Bei einer maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl von 300 Punkten wird folgendermaßen gewichtet:
Teil 1: schriftliche offene Fragen/Multiple-Choice – 120 Punkte (Dauer: 2 Stunden)
Teil 2: schriftliche Übungen/Fallstudie – 105 Punkte (Dauer: 2 Stunden)
Teil 3: mündliche Prüfung – 75 Punkte (Dauer: 30 Minuten)
Teil 2: schriftliche Übungen/Fallstudie – 105 Punkte (Dauer: 2 Stunden)
Teil 3: mündliche Prüfung – 75 Punkte (Dauer: 30 Minuten)
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl – das heißt 180 Punkte – erreicht hat. Darüber hinaus müssen in jedem Prüfungsteil mindestens 50 Prozent der möglichen Punktezahl erreicht werden, anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden. Sollten bereits in den beiden schriftlichen Teilen jeweils mehr als 50 Prozent der möglichen Punkte und insgesamt über 180 Punkte erreicht worden sein, entfällt die mündliche Prüfung. Nähere Informationen zur Prüfung finden Sie in der Prüfungsordnung.
Die Fachkundeprüfung umfasst die gemäß Anhang I der Verordnung (EG) 1071/2009 prüfungsrelevante Sachgebiete. Eine detaillierte Übersicht der Sachgebiete können dem Orientierungsrahmen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 265 KB) der Industrie- und Handelskammern zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr entnommen werden.
Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Prüfungsvorbereitung sind dem Prüfungsteilnehmer freigestellt. Wir weisen auf folgende Lehrmaterialien und Bücher hin, die über den Buchhandel oder direkt über den Verlag bezogen werden können:
- Der Omnibusunternehmer
Leitfaden für die Fachkundeprüfung mit Prüfungstest und Musterfallstudie
von Guido Borning, Christian Gladasch, Verlag Heinrich Vogel, Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Str. 30, 81549 München, www.heinrich-vogel-shop.de | 51,36 Euro inkl. MwSt.
BOKraft Kommentar
Betrieb von Omnibus-, Obus, Taxi- und Mietwagenunternehmen
von Dr. Gerhard Hole, Verlag Heinrich Vogel, Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Str. 30, 81549 München, www.heinrich-vogel-shop.de | 36,38 Euro inkl. MwSt.
- Lehrbuch Omnibus
von Christiane Helf-Marx, Verkehrsverlag HeMa, ABSV-HEMA GmbH, Gahlener Str. 250, 46282 Dorsten, www.verkehrsverlag-hema.de | 48,50 Euro inkl. MwSt.
Zu diesem Lehrbuch auch erhältlich: Fragenkatalog (12,50 Euro inkl. MwSt.), Lösungsbuch (17,50 Euro inkl. MwSt.), Gesetzestexte (21,50 Euro inkl. MwSt.), Buch über die Fahrzeugkostenrechnung (12,00 Euro inkl. MwSt.), Lernkateikarten (28,00 Euro inkl. MwSt.
- Ausbildung Verkehrs-/Betriebsleiter Personenverkehr – Allgemeine Themen
Vorbereitung auf die IHK-Sach-/Fachkundeprüfung
AVB MEDIENVERLAG GmbH & Co. KG, Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke, www.avb-seminare.de, | 86,90 Euro inkl. MwSt. (pro Teil), Lerncenter ab 47,60 Euro inkl. MwSt.
Folgende Veranstalter führen in eigener Verantwortung Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung durch:
- AMS – Akademie, Manfred Schlösser
Schulungsort in Köln: SVG-Autohof, Köln-Eifeltor
Anmeldung: Höniger Weg 9, 52224 Stolberg, Tel. +49 (0)2408 5684 und +49 (0)179 5140540, Internet: www.ams-akademie.de, E-Mail: info@ams-akademie.de - AVB Seminare
Schulungsort: Fahrschule Dietrich, Donatusstr. 11, 50767 Köln-Pesch
Anmeldung: Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke, Tel. +49 (0)5741 9099250, Internet: www.avb-seminare.de, E-Mail: info@avb-seminare.de - IGS – Institut für Verkehrswirtschaft GmbH
Kompakte Tageskurse für Omnibusverkehr
Am Justizzentrum 5, 50939 Köln, Tel. +49 (0)221 9415086, Internet: www.igs-net.de, E-Mail: igs@igs.de - Verkehrsseminare Frank. R. Bibow
Poststr. 12, 50321 Brühl, Tel. +49 (0)2232 9399253, Internet: www.verkehrsseminare.de, E-Mail: info@verkehrsseminare.de - Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V.
Heinrich-von-Stephan-Str. 1, 40764 Langenfeld, Tel. +49 (0)2173 14131, Internet: www.nwo-online.de, E-Mail: mail@nwo-online.de - Verkehrsseminare – HeMa
Schulungsort: Fahrschule Dietrich, Donatusstr. 11, 50767 Köln-Pesch
Anmeldung: ABSV-HEMA GmbH, Gahlener Str. 250, 46282 Dorsten, Tel. +49 (0)2362 974960, Internet: www.verkehrsseminare-hema.de, E-Mail: info@verkehrsseminare-hema.de
Wir weisen darauf hin, dass die Veranstalter weder von der IHK zugelassen noch auf Lehrinhalte oder Unterrichtsqualität geprüft werden.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungsgebühr beträgt 224,00 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühr geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor den Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Einen Überblick über die aktuellen Prüfungstermine und die Anmeldemöglichkeit zur Prüfung finden Sie unter www.ihk-koeln.de im Dokument 5029550.
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Die Prüfungsplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.
Beratung
Persönliche und telefonische Beratungen finden – nach Terminabsprache – statt. Die Termine müssen telefonisch vorab mit Frau Lück vereinbart werden!
Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin der IHK Köln
Fachberatung:
Andrea Lück
Geschäftsbereich Wirtschaft und Politik
Telefon: +49 221 1640-4040
E-Mail: andrea.lueck@koeln.ihk.de
Geschäftsbereich Wirtschaft und Politik
Telefon: +49 221 1640-4040
E-Mail: andrea.lueck@koeln.ihk.de
Prüfungsorganisation/Anmeldung:
Michael Doppelfeld
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Telefon: +49 221 1640-6180
E-Mail: michael.doppelfeld@koeln.ihk.de
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Telefon: +49 221 1640-6180
E-Mail: michael.doppelfeld@koeln.ihk.de
Diese Informationen soll – als Service der IHK Köln – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen.