Mobilität
Existenzgründung im gewerblichen Güterkraftverkehr
Genehmigung-/Erlaubnis-/Lizenzpflicht für Unternehmen im Güterkraftverkehr
Wer ein Unternehmen im Straßentransportgewerbe Güterkraftverkehr betreiben möchte, benötigt dazu eine Genehmigung. Für den innerdeutschen Verkehr ist eine Güterkraftverkehrserlaubnis (ab 3,5 t zGM) und für den grenzüberschreitenden Verkehr eine Gemeinschaftslizenz bzw. EU-Lizenz (ab 2,5 t zGM) erforderlich. Sie wird erteilt von der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde im Bezirk der Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK Köln):
Stadt Köln
Amt für öffentliche Ordnung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Tel.: +49 (0)221 221-26819, -26388, -28872
Amt für öffentliche Ordnung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Tel.: +49 (0)221 221-26819, -26388, -28872
Stadt Leverkusen
Straßenverkehrsamt
Haus-Vorster-Straße 8
51379 Leverkusen-Opladen
Tel.: +49 (0)214 406—3644
Straßenverkehrsamt
Haus-Vorster-Straße 8
51379 Leverkusen-Opladen
Tel.: +49 (0)214 406—3644
Rhein-Erft-Kreis
Straßenverkehrsamt
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Tel.: +49 (0)2271 83-13611
Straßenverkehrsamt
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Tel.: +49 (0)2271 83-13611
Rheinisch-Bergischer Kreis
Straßenverkehrsamt
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (0)2202 13-2285
Straßenverkehrsamt
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (0)2202 13-2285
Oberbergischer Kreis
Straßenverkehrsamt
Gummersbacher Straße 41 a
51645 Gummersbach
Tel.: +49 (0)2261 88-3623
Straßenverkehrsamt
Gummersbacher Straße 41 a
51645 Gummersbach
Tel.: +49 (0)2261 88-3623
Unternehmen, die bereits über eine EU-Lizenz für Fahrzeuge (einschließlich Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t verfügen, erfüllen bereits die Anforderungen an die fachliche Eignung. Diese Unternehmen müssen künftig lediglich weitere Lizenz-Abschriften für Fahrzeuge im Bereich 2,5 bis 3,5 t beantragen, sofern derartige Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 2 Abs. 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) geregelt. Hiernach bedarf es für bestimmte Beförderungsfälle keiner Erlaubnis, u. a. bei der Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Zwecke der Rückführung (vergleiche § 2 Abs. 1, Nr. 3 GüKG).
Berufszugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung sind nach der Berufszugangsvoraussetzung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) zu erfüllen:
- Tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in einem EU-Mitgliedstaat
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Finanzielle Leistungsfähigkeit
- Fachliche Eignung
Tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedstaat
Die Niederlassung muss über Räumlichkeiten verfügen, in denen das Unternehmen die wichtigsten Unternehmensunterlagen aufbewahrt, insbesondere seine Buchführungsunterlagen, Personalverwaltungsunterlagen, Dokumente mit den Daten über die Lenk- und Ruhezeiten sowie alle sonstigen Unterlagen. Die zuständige Behörde muss Zugang haben, um die Erfüllung der in der VO (EG) Nr. 1071/2009 festgelegten Voraussetzungen überprüfen zu können.
Zudem ist der zuständigen Behörde ein Eigentumsnachweis (bei Leihfahrzeugen Mietvertrag) sowie ein Stellplatznachweis für alle Fahrzeuge vorzulegen.
Persönliche Zuverlässigkeit
Die persönliche Zuverlässigkeit ist sowohl von der Unternehmerin bzw. vom Unternehmer selbst als auch vom Verkehrsleitenden nachzuweisen, sofern die Unternehmerin bzw. der Unternehmer nicht auch gleichzeitig der Verkehrsleitende ist. Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit sind der Genehmigungsbehörde zur Erlaubniserteilung folgende Dokumente (nicht älter als drei Monate) vorzulegen:
- Behördliches Führungszeugnis (Bundeszentralregister, Bundesamt für Justiz in Bonn)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (Kraftfahrtbundesamt in Flensburg)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bundeszentralregister, Bundesamt für Justiz in Bonn)
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen die Unternehmerin bzw. der Unternehmer und der Verkehrsleitende in der Regel nicht, wenn sie wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen Gemeinschaftsvorschriften im Sinne des Anhangs IV, im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder nach § 2 Absatz 3 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr,
- rechtskräftig verurteilt worden ist oder
- ein gegen sie ergangener Bußgeldbescheid unanfechtbar geworden ist.
Nähere Informationen zu Verstößen im Güterkraftverkehr finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.ihk.de/koeln/5237878 (Dokumentennummer 5237878).
Zudem sind den Genehmigungsbehörden Unbedenklichkeitsbescheinigungen (nicht älter als drei Monate) folgender Stellen vorzulegen:
- Finanzamt (Wohn- und Betriebssitz)
- Krankenkasse
- Berufsgenossenschaft für Verkehr
- Stadt- oder Gemeindekasse
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Um die Anforderung der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erfüllen, muss ein Unternehmen jederzeit in der Lage sein, im Verlauf des Geschäftsjahres seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Zu diesem Zweck weist das Unternehmen anhand der von einer Rechnungsprüfung oder einer ordnungsgemäß akkreditierten Person geprüften Jahresabschlüsse nach, dass es jedes Jahr über ein Eigenkapital und Reserven zum Unterhalt der Fahrzeugflotte verfügt:
- Zulässige Gesamtmasse von über 3,5 t
9.000 Euro für das erste Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination
5.000 Euro für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination - Zulässige Gesamtmasse von mehr als 2,5 t und bis zu 3,5 t
1.800 Euro für das erste Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination
900 Euro für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination
Der Nachweis wird durch eine standardisierte Eigenkapitalbescheinigung erbracht, die von einer Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder eventuell einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf.
Fachliche Eignung
Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt grundsätzlich durch eine Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK (siehe Punkt Fachkundeprüfung) oder alternativ:
- durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt. Diese Tätigkeit muss in einem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeübt worden sein. Zur Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein formloser, schriftlicher Antrag bei der zuständigen IHK zu stellen sowie aussagekräftige Unterlagen vorzulegen. Nach § 7 Abs. 3 (GZugV) kann die zuständige IHK mit dem Bewerber ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen.
- können nach § 7 Abs. 1 der nationalen Berufszugangsverordnung zum Güterkraftverkehrsgesetz (GBZugV), Anlage 4, nachfolgende Abschlussprüfungen weiterhin als Fachkundenachweise gelten. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde (siehe Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW vom 5. Dezember 2011):
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt “Güterkraftverkehr”
- Speditionskaufmann/Speditionskauffrau
- Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
- Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
- Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
Sofern Ihr Wohnsitz in Köln, Leverkusen, im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis oder Oberbergischen Kreis liegt, stellen wir Ihnen bei vorliegenden Voraussetzungen auf Antrag gegen eine Gebühr von 30,00 Euro eine Fachkundebescheinigung aus.
Bis zu einer endgültigen Übergangsregelung im nationalen Recht können Güterkraftverkehrsunternehmen, die ausschließlich Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t und bis zu 3,5 t einsetzen, von der sogenannten Praktiker-Regelung Gebrauch machen.
”Sie sind von der Fachkunde zu befreien, wenn sie der zuständigen Lizenzbehörde nachweisen, in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet zu haben (Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009).”
Die Anträge werden bei der zuständigen Verkehrsbehörde gestellt.
”Sie sind von der Fachkunde zu befreien, wenn sie der zuständigen Lizenzbehörde nachweisen, in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet zu haben (Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009).”
Die Anträge werden bei der zuständigen Verkehrsbehörde gestellt.
Fachkundeprüfung (Unternehmer-/Verkehrsleiterprüfung)
Der Nachweis der fachlichen Eignung wird durch die Fachkundeprüfung – auch Unternehmerprüfung bzw. Verkehrsleiterprüfung Güterkraftverkehr erbracht. Die Prüfung ist vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat.
Die IHK Köln ist zuständig für Antragstellende, die ihren Wohnsitz in Köln, Leverkusen, im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie im Oberbergischen Kreis haben. Liegt der Wohnort nicht im Bezirk der IHK Köln, finden Sie unter dem Portal https://www.ihk.de Ihre IHK.
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen zu je zwei Stunden und gegebenenfalls einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
Bei einer maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl von 300 Punkten wird folgendermaßen gewichtet:
Teil 1: schriftliche offene Fragen/Multiple-Choice – 120 Punkte
Teil 2: schriftliche Übungen/Fallstudie – 105 Punkte
Teil 3: mündliche Prüfung – 75 Punkte
Teil 2: schriftliche Übungen/Fallstudie – 105 Punkte
Teil 3: mündliche Prüfung – 75 Punkte
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl – das heißt 180 Punkte – erreicht hat. Darüber hinaus müssen in jedem Prüfungsteil mindestens 50 Prozent der möglichen Punktezahl erreicht werden, anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden. Sollten bereits in den beiden schriftlichen Teilen jeweils mehr als 50 Prozent der möglichen Punkte und insgesamt über 180 Punkte erreicht worden sein, entfällt die mündliche Prüfung.
Die Fachkundeprüfung umfasst die gemäß Anhang I der Verordnung (EG) 1071/2009 prüfungsrelevante Sachgebiete. Eine detaillierte Übersicht der Sachgebiete können dem Orientierungsrahmen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB) der Industrie- und Handelskammern zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr entnommen werden.
Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Prüfungsvorbereitung sind freigestellt. Wir weisen auf folgende Bücher und Lehrmaterialien hin, die u. a. auch über den Buchhandel oder direkt über den Verlag bezogen werden können:
- Ausbildungspaket Güterkraftverkehrsunternehmer (3 Bücher)
Fachkunde Güterkraftverkehr (Vorbereitung auf die IHK-Prüfung), Prüfungstest, Betriebliches Rechnungswesen | 101,22 Euro inkl. MwSt.
Verlag Heinrich Vogel, Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Str. 30, 81549 München, www.heinrich-vogel-shop.de
Zu diesem Ausbildungspaket ist ein Prüfungs-Online Training VogelSPOT: Fachkunde Güterkraftverkehr (53,55 Euro inkl. MwSt.) erschienen. - Lehrbuch Güterkraftverkehr
Verkehrsleiter – Vorbereitung zu IHK-Prüfung | 43,50 Euro inkl. MwSt.
ABSV-HEMA GmbH, Gahlener Str. 250, 46282 Dorsten, www.verkehrsverlag-hema.de
Zu diesem Lehrbuch können auch Fragenkatalog (12,50 Euro inkl. MwSt.), Lösungsbuch (17,50 Euro inkl. MwSt), Gesetzestexte (21,50 Euro inkl. MwSt.), ein Buch zur Fahrzeugkostenrechnung (12,00 Euro inkl. MwSt.) sowie Lernkarteikarten (28,00 Euro inkl. MwSt.) bestellt werden. - Wie werde ich Güterkraftverkehrsunternehmer?
Lehrbuch Fachkunde Güterkraftverkehr | 22,50 Euro zzgl. MwSt.
Christiane Helf-Marx, Verkehrsverlag J. Fischer, Corneliusstr. 49, 40215 Düsseldorf, www.verkehrsverlag-fischer.de
Zu diesem Lehrbuch können IHK-Prüfung Güterkraftverkehr, Fragen und Antworten für die Vorbereitung auf die komplexe Prüfung (22,50 Euro zzgl. MwSt.) sowie Transportrecht Aktuell, Textsammlung maßgeblicher Gesetze, Geschäftsbedingungen und Bestimmungen für Spediteure, Frachtführer, Verlader und Warenempfänger (14,50 Euro zzgl. MwSt.) bestellt werden. - Ausbildung Verkehrsleiter | Fragenkatalog Güterkraftverkehr Teil 1 und 2
Vorbereitung auf die IHK-Sach-/Fachkundeprüfung
AVB MEDIENVERLAG GmbH & Co. KG, Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke,
www.avb-seminare.de, | 45,90 Euro inkl. MwSt. (pro Teil), Lerncenter ab 57,12 Euro inkl. MwSt. - Ausbildungspaket Güterkraftverkehrsunternehmer (3 Bücher + Videokurs)
a) Videokurs-, b) Lehrbuch-, c) Kalkulation-, d) Fragenkatalog Verkehrsleiter Güterkraftverkehr | 595,00 Euro inkl. MwSt.
ABC-Verkehrsleiter © Seslicaia GmbH, Hirschstr. 13, 69190 Walldorf, www.abc-verkehrsseminare.de
Zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung können auch Lehrgänge besucht werden. Folgende Veranstalter führen in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durch:
- AMS - Akademie, Manfred Schlösser
in Zusammenarbeit mit dem Verband Güterkraftverkehr und Logistik
Schulungsort in Köln: SVG-Autohof, Köln Eifeltor
Anmeldung: Höniger Weg 9, 52224 Stolberg, Tel. +49 (0)2408 5684 und +49 (0)179 5140540,
Internet: www.ams-akademie.de, E-Mail: info@ams-akademie.de - AVB Seminare
Schulungsort in Köln: Fahrschule Dietrich, Donatusstr. 11, 50767 Köln-Pesch
Anmeldung und Info: Bohlenstraße 64, 32312 Lübbecke, Tel. +49 (0)5741 9099250,
Internet: www.avb-seminare.de, E-Mail: info@avb-seminare.de - Fahrschule & Aus- und Weiterbildung Rolf Schmitz
Schulungsort: ABZ-Kerpen, Humboldtstr. 30 - 36, 50171 Kerpen
Anmeldung und Info: Aachener Str. 25, 52349 Düren, Tel. +49(0)2421 6949677,
Internet: www.rolfschmitz-fahrschule.de/, E-Mail: info@rolfschmitz-fahrschule.de - IGS - Institut für Verkehrswirtschaft GmbH
Kompakte Tageskurse für Güterkraftverkehr
Am Justizzentrum 5, 50939 Köln, Tel. +49 (0)221 9415086, Fax +49(0)221 9415087,
Internet: www.igs-net.de, E-Mail: igs@igs-net.de - Scherag & Lahmik GbR – Verkehrsseminare
Schulungsort: ABC-Fahrschule, Esserstraße 77, 51105 Köln
Anmeldung: Bonner Wall 37, 50667 Köln, Tel. +49(0)2204 5065545 oder + 49(0)163 2754580
Internet: www.scherag-lahmik.de, E-Mail: info@scherag-lahmik.de - Verkehrsseminare Fachschule Naumann
Seminarort: Berufsbildungszentrum Köln, Dagobertstr. 35 - 37, 50668 Köln
Anmeldung: In der Stehle 36 b, 53547 Kasbach-Ohlenberg,
Tel. +49(0)2644 4063334, Fax +49(0)2644-4063216,
Internet: www.Fachschule-Naumann.de , E-Mail: verkehrsseminare-naumann@mail.de - Verkehrsseminare Frank R. Bibow
Poststr. 12, 50321 Brühl, Tel. +49(0)2232 9399253, Fax +49(0)2232 9399254
Internet: www.verkehrsseminare.de, E-Mail: info@verkehrsseminare.de - Verkehrsseminar-HeMa
Schulungsort in Köln: Fahrschule Dietrich, Donatusstr. 11, 50767 Köln-Pesch
Anmeldung: ABSV-HEMA GmbH, Gahlener Str. 250, 46282 Dorsten
Internet: www.verkehrsseminare-hema.de, E-Mail: info@verkehrsverlag-hema.de
Wir weisen darauf hin, dass die Veranstalter weder von der IHK zugelassen noch auf Lehrinhalte und Unterrichtsqualität geprüft werden.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungsgebühr beträgt 149 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Einen Überblick der aktuellen Prüfungstermine sowie die Online-Anmeldung erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.ihk-koeln.de, Dok.-Nr. 5029550.
Beratung
Persönliche und telefonische Beratungen finden – nach Terminabsprache – statt. Die Termine müssen telefonisch vorab mit Frau Lück vereinbart werden!
Ansprechpartnerinnen der IHK Köln
Fachberatung:
Andrea Lück
Geschäftsbereich Wirtschaft und Politik
Telefon: +49 221 1640-4040
Fax: +49 221 1640-4290
E-Mail: andrea.lueck@koeln.ihk.de
Andrea Lück
Geschäftsbereich Wirtschaft und Politik
Telefon: +49 221 1640-4040
Fax: +49 221 1640-4290
E-Mail: andrea.lueck@koeln.ihk.de
Prüfungsorganisation/Anmeldung:
Michael Doppelfeld
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Telefon: +49 221 1640-6180
Fax: +49 221 1640-6090
E-Mail: michael.doppelfeld@koeln.ihk.de
Michael Doppelfeld
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Telefon: +49 221 1640-6180
Fax: +49 221 1640-6090
E-Mail: michael.doppelfeld@koeln.ihk.de
Diese Information soll – als Service der IHK Köln – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen.