Mobilität
EU-Fahrerbescheinigung
Güterkraftverkehrsunternehmen müssen für ihr Fahrpersonal (aus nicht EU-Ländern) eine Fahrerbescheinigung beantragen.
Betroffene Fahrerinnen und Fahrer müssen diese EU-weit einheitliche Fahrerbescheinigung mitführen. Dem Fahrpersonal wird mit der Bescheinigung die Berechtigung zur Führung des Fahrzeugs im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmers bestätigt sowie ein ordnungsgemäßes Dienstverhältnis im Niederlassungsland nachgewiesen. Dies ergibt sich aus den Verordnungen der EG Nr. 484/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1. März 2002 zur Änderung der Verordnungen Nr. 881/92 und Nr. 3118/93.
Den Antrag auf Ausstellung der Fahrerbescheinigung müssen Sie bei der für den Unternehmenssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen (z. B. in Köln beim Amt für öffentliche Ordnung) und dabei folgende Unterlagen im Original und in Kopie vorlegen:
- Führerschein
- Nationalpass
- Aufenthaltsgenehmigung
- Arbeitserlaubnis
- Sozialversicherungsnachweis
- Arbeitsvertrag
Bei Beförderungen ist das Original der Fahrerbescheinigung im Fahrzeug mitzuführen und den Kontrollberechtigten vom Fahrer auf Verlangen vorzulegen. Die beglaubigte Abschrift ist vom Verkehrsunternehmen aufzubewahren.
Weitere Informationen zur EU-Fahrerbescheinigung sowie ein Antragsformular erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Köln.