Mobilität
Deutschlandticket für Unternehmen: Was sollten Arbeitgeber beachten?
Seit Mai 2023 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutschlandweit von den Vorteilen des neuen Deutschlandtickets (D-Ticket) profitieren.
Hinweis: Das Deutschland-Ticket soll ab dem 1. Januar 2025 statt 49 dann 58 Euro kosten. Darauf verständigten sich die Verkehrsminister der Länder am 23. September 2024. Ob die derzeitige Rabattierung von fünf Prozent zum Deutschland-Ticket Job ab einer minimalen Bezuschussung von 25 Prozent durch Arbeitgebende ab 2025 bestehen bleibt oder angepasst wird, steht aktuell nicht in der Debatte. Wir informieren Sie bei neuen Anpassungen!
Das seit Januar 2024 ausschließlich digitale Ticket ist monatlich kündbar und ermöglicht für einen Betrag von 49 Euro pro Monat die uneingeschränkte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (ausgenommen Fahrten erster Klasse, Fernverkehr wie IC, EC, ICE sowie RE-Linien der DB Fernverkehr AG und private Anbieter wie Flix-Train und Flix-Bus) im gesamten Bundesgebiet. Das Ticket ist personengebunden und daher nicht übertragbar. Diese Neuerung eröffnet den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zahlreiche Vorteile und trägt zu einer flexibleren und kostengünstigeren Mobilität bei. (Siehe auch: Deutschlandticket: Fragen und Antworten | Bundesregierung.)
Auch für das Jahr 2024 bleibt der Preis gleich. Das heißt, dass Kunden das D-Ticket bis zum Ende des Jahres weiterhin für 49 Euro erwerben können. Das D-Ticket gibt es im monatlich kündbaren Abonnement. Wenn bereits ein Abonnement oder ein Jobticket im Besitz ist, muss in der Regel aktiv nichts unternommen werden. Kundinnen und Kunden werden von ihrem Abo-Center über das weitere Vorgehen informiert. Sie können frei entscheiden, ob ihr aktuelles Abo bestehen bleiben soll oder ob sie ins D-Ticket wechseln möchten.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nun unabhängig von ihrem Wohnort oder Arbeitsplatz die vielfältigen Verkehrsangebote in Anspruch nehmen, ohne sich um verschiedene Tarifgebiete oder Verbundsysteme kümmern zu müssen. Die digitale Ausgestaltung erleichtert zudem den Zugang und die Verwaltung des Tickets, was insbesondere in hektischen Arbeitszeiten von großem Nutzen ist.
Ein aktives Engagement zur Verbesserung der Anreisemöglichkeiten stärkt die Bindung zu Mitarbeitenden und erweitert den Radius, aus dem Fachkräfte bereit sind, die tägliche Anreise zu akzeptieren. Auch Auszubildende haben so die Möglichkeit, bei der Wahl ihres Betriebes freier bzw. nicht ortsgebunden zu sein. Dies steigert die Attraktivität des Arbeitsplatzes, fördert Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung und ermöglicht dem Unternehmen, von einem breiteren Pool qualifizierter Fachkräfte zu profitieren.
Somit ist das D-Ticket auch im Hinblick auf Mitarbeitergewinnung sehr attraktiv. Insbesondere für Auszubildende gilt es als großer Benefit, da sie so trotz ihres geringeren Einkommens einen finanziellen Vorteil erlangen. Sie können beispielsweise mit einem einmaligen monatlichen Betrag – sowohl geschäftlich als auch privat – durch ganz Deutschland reisen.
Da Unternehmen das D-Ticket von Bund und Ländern zu fünf Prozent bezuschusst bekommen, wenn diese wiederum den Preis für ihre Mitarbeitenden um mindestens 25 Prozent senken, bekommen die Mitarbeitenden das Ticket sogar noch günstiger.
Beispiel: Das D-Ticket kostet 49 Euro. Durch die Mindestübernahme von 25 Prozent, welche Arbeitgeber für ihre Mitarbeitende übernehmen, erhalten Arbeitgeber vom jeweiligen Verkehrsunternehmen fünf Prozent Zuschuss, so dass ihre Mitarbeitende nach Abzügen maximal 34,30 Euro zahlen müssen.
Insgesamt fördert das D-Ticket nicht nur die individuelle Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern trägt auch zur Verringerung von Stress und Kosten im Zusammenhang mit dem täglichen Pendeln bei. Dieser Fortschritt steht im Einklang mit einer modernen, flexiblen Arbeitswelt und unterstützt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei, effizient und nachhaltig mobil zu sein.
Das Deutschland-Ticket können Sie über ihr jeweiliges lokales Verkehrsunternehmen beziehen. Im Folgenden haben wir alle Ansprechpartner im IHK-Bezirk für Sie aufgeführt:
Bei den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) können Sie sich unter geschaeftskundenbetreuung@kvb.koeln an das zuständige Team wenden.
Ansprechpartner für Unternehmen im Einzugsbereich der Oberbergische Verkehrsgesellschaft (OVAG) ist Herr Tadic – Sie erreichen ihn unter tadic@ovaginfo.de oder +49 2261 9260-31.
Bei der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) hilft Ihnen Frau Renner unter renner@revg.de oder telefonisch unter +49 2237 6969-131 weiter.
Beim Regionalverkehr Köln (RVK) ist Frau Fiegel unter beata.fiegel@rvk.de bzw. +49 221 1637-915 Ihre Ansprechpartnerin.
Für Unternehmen in Leverkusen und im Rheinisch-Bergischen Kreis erhalten Sie Unterstützung über die wupsi GmbH, info@wupsi.de oder telefonisch unter +49 2171 5007-0.
Ansprechpartner für Unternehmen im Einzugsbereich der Oberbergische Verkehrsgesellschaft (OVAG) ist Herr Tadic – Sie erreichen ihn unter tadic@ovaginfo.de oder +49 2261 9260-31.
Bei der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) hilft Ihnen Frau Renner unter renner@revg.de oder telefonisch unter +49 2237 6969-131 weiter.
Beim Regionalverkehr Köln (RVK) ist Frau Fiegel unter beata.fiegel@rvk.de bzw. +49 221 1637-915 Ihre Ansprechpartnerin.
Für Unternehmen in Leverkusen und im Rheinisch-Bergischen Kreis erhalten Sie Unterstützung über die wupsi GmbH, info@wupsi.de oder telefonisch unter +49 2171 5007-0.
Weitere Information finden Sie auf der VRS GmbH Website. Dort gibt es regelmäßig aktualisierte Informationen zum D-Ticket sowie weitere Verlinkungen zu den VRS-Partnerunternehmen.