Zoll
VAE: Handelsrechnungen – Elektronische Beglaubigung
Seit 2023 müssen Handelsrechnungen mittels des sogenannten Electronic Attestation Service (eDAS) elektronisch beglaubigt werden.
Für Ursprungszeugnisse (UZ), Handelsrechnungen und sonstige Dokumente für Wareneinfuhren in die Vereinigten Arabischen Emirate wurden bisher regelmäßig IHK-Bescheinigungen mit anschließender konsularischer Legalisierung durch die emiratischen Botschaften/Konsulate unter Einbindung des Außenministeriums der VAE (MOFAIC) gefordert. Dies erfolgte in der Regel optional auf Kundenwunsch oder auf Anforderung des Zolls.
Update Oktober 2024
Seit dem 1. September 2024 ist eDAS 2.0 aktiv. Die neue Plattform erlaubt die Attestierung nur noch im Profil des Importierenden. Der Zugang zu eDAS 2.0 ist nur mit dem UAE Pass möglich. Da deutsche Unternehmen in der Regel keinen UAE Pass erhalten können, sind die Kunden in den VAE nun dafür verantwortlich, die Beglaubigung der Rechnungen und Ursprungszeugnisse selbst über die eDAS-Seite durchzuführen. Für weitere Informationen können betroffene Unternehmen den Support des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten per E-Mail (eattestation.csd@mofaic.gov.ae) kontaktieren.
Seit dem 1. September 2024 ist eDAS 2.0 aktiv. Die neue Plattform erlaubt die Attestierung nur noch im Profil des Importierenden. Der Zugang zu eDAS 2.0 ist nur mit dem UAE Pass möglich. Da deutsche Unternehmen in der Regel keinen UAE Pass erhalten können, sind die Kunden in den VAE nun dafür verantwortlich, die Beglaubigung der Rechnungen und Ursprungszeugnisse selbst über die eDAS-Seite durchzuführen. Für weitere Informationen können betroffene Unternehmen den Support des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten per E-Mail (eattestation.csd@mofaic.gov.ae) kontaktieren.
Seit Februar 2023 sind Handelsrechnungen im Zusammenhang mit Wareneinfuhren beim Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (MOFAIC) mittels des sogenannten Electronic Attestation Service (eDAS) elektronisch beglaubigen zu lassen. Die hierbei erzeugte „electronic attestation reference number“ (eDAS-Referenznummer) ist anschließend verpflichtend in der Importzollanmeldung anzugeben. Dies geht aus Informationen des MOFAIC sowie der Mitteilung CN 11/2022 der Zollbehörde Dubais vom 2. November 2022 hervor.
Wie bislang auch benötigen Unternehmen bzw. deren Dienstleister (z. B. Clearing Agents) für die elektronische Beglaubigung („attestation“) zunächst einen Account auf der MOFAIC-Website.
Das bisherige Prozedere sah vor, dass die zu beglaubigenden Dokumente in einem ersten Schritt zunächst zentral über die MOFAIC-Website zur Beglaubigung angemeldet und bezahlt werden konnten. Nach Erhalt der Zahlungsbestätigung konnten die Dokumente anschließend in einem zweiten Schritt dezentral in den Vertretungen der VAE (Botschaft, Konsulate) vorgelegt und dort formal per Stempel beglaubigt (legalisiert) werden.
Die elektronische eDAS-Bescheinigung von Handelsrechnungen ist nun auch möglich, ohne dass die Rechnung von der IHK, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), der Arab-German Chamber of Commerce and Industry (Ghorfa) oder dem Konsulat/der Botschaft der VAE in Deutschland bescheinigt, endbeglaubigt bzw. legalisiert wurde.
Handelsrechnungen
Nach unverbindlicher erster Einschätzung der IHK-Organisation ergibt sich für Handelsrechnungen mit der seit 1. Februar 2023 geltenden Legalisierung über den eDAS-Service und der verpflichtenden Angabe der eDAS-Referenznummer in Zollanmeldungen nunmehr folgende Neuerung:
Zusätzlich zur Anmeldung und Bezahlung erfolgt jetzt auch die eigentliche Beglaubigung („attestation“) direkt in der eDAS-Anwendung des MOFAIC. Hierfür ist die Handelsrechnung ebenfalls direkt als Scan in der eDAS-Anwendung hochzuladen. Es erfolgt dann die elektronische Beglaubigung. Eine eDAS-Referenznummer wird erzeugt. Diese ist in der Zollanmeldung bei der Einfuhr anzugeben. Nach den bislang vorliegenden Informationen entfällt für Handelsrechnungen somit der Gang zur VAE-Botschaft in Deutschland zwecks Legalisierung.
Handelsrechnungen mit einem Warenwert von weniger als 10.000 AED benötigen keine eDAS-Bescheinigung.
Proforma-Rechnungen
Für Waren, die nur vorübergehend in die VAE eingeführt werden (ohne Carnet ATA), werden oftmals „Rechnungen für Zollzwecke" ausgestellt, ohne Ursprungszeugnis und ohne Legalisierung des Konsulats/der Botschaft in Deutschland. Für solche Rechnungen sind weiterhin Legalisierungen durch die Konsulate/Botschaft in Deutschland oder mittel des eDAS-Systems nicht zwingend erforderlich.
Ursprungszeugnis (Certificate of Origin)
Anders als bei Handelsrechnungen ist die Legalisierung eines Ursprungszeugnisses über eDAS nicht zwingend erforderlich. Eine solche, optionale Online-Bescheinigung eines Ursprungszeugnisses über eDAS-System ersetzt die Legalisierung von Ursprungzeugnissen durch die Botschaft/die Konsulate in Deutschland.
Ob eine Legalisierung von Ursprungszeugnissen erforderlich ist, sollten Unternehmen bei ihren Kunden erfragen.
Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse müssen dem MOFAIC nicht im Original vorgelegt werden.
Weitere Hinweise
eDAS-Anwendung
Der eDAS-Prozess sieht an einer Stelle vor (Pflichtfeld), dass Unternehmen diejenige Kammer aus einem Drop-Down-Menü auswählen, die die Handelsrechnung ursprünglich bescheinigt hat. Hier werden bislang jedoch nur sehr wenige deutsche IHKs angezeigt.
Empfehlung: Unternehmen wird bis auf weiteres empfohlen, die Option „others“ auszuwählen, um den eDAS-Prozess abschließen zu können.
eDAS-Referenznummer in der Zollanmeldung
Die eDAS-Referenznummer wird erst mit Abschluss des Bezahlvorgangs erzeugt. Sollte die eDAS-Referenznummer zum Zeitpunkt der Zollanmeldung nicht vorliegen, haben Unternehmen maximal 14 Tage Zeit, diese in der Zollanmeldung nachträglich einzutragen.
Derzeit weichen die öffentlich verfügbaren Informationen zur Legalisierung auf der Website des emiratischen Außenministerium, des Zolls Dubai und der emiratischen Botschaft in Berlin teilweise voneinander ab.
eDAS-Gebühren
Eine eDAS-Beglaubigung von Handelsrechnungen ist erst ab einem Warenwert von 10.000 AED (ca. 2.500 Euro) erforderlich. In der Mitteilung CN 11/2022 der Zollbehörde von Dubai wird erklärt, dass die eDAS-Gebühr pro Handelsrechnung 150 AED (ca. 38 Euro) beträgt, und zwar unabhängig vom Warenwert. Die Gebühren sind auch auf der MOFAIC-Website veröffentlicht.
Ghorfa-Vorbeglaubigung
Wenn eine Vorbehandlung der konsularisch zu legalisierenden Dokumente durch die Ghorfa verlangt wird, sind die Dokumente per Post bei der Ghorfa einzureichen. Nach der Bearbeitung durch die Ghorfa kann die Handelsrechnung und bei Bedarf auch das Ursprungszeugnis online über eDAS beglaubigt werden. Das genaue Verfahren erläutert die Ghorfa auf ihrer Internetseite.
Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
Auf der MOFAIC-Website entsteht der Eindruck, dass sämtliche Dokumente (auch UZs und Handelsrechnungen) vor der Beglaubigung durch die VAE zunächst noch durch das Außenministerium des Herkunftslandes endbeglaubigt werden müssen (in Deutschland das BfAA).
Empfehlung: Wir empfehlen Unternehmen, UZs und Handelsrechnungen auch künftig nicht dem BfAA zur Endbeglaubigung vorzulegen.
Bei Fragen können sich Unternehmen an die Auskunft des MOFAIC (Tel. +97180044444, Kontaktformular) oder an die emiratische Botschaft in Berlin wenden (Tel. 030 51651-6, E-Mail: BerlinEMB.CONS@mofaic.gov.ae).