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EU-Entwaldungsverordnung – Aufschub vorgeschlagen

Die Europäische Kommission hat eine Verschiebung der Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten um ein Jahr vorgeschlagen.
Start der Regelungen wäre dann der 30. Dezember 2025 für mittlere und große Unternehmen und der 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Der Rat hat der Änderung am 16. Oktober 2024 zugestimmt – nun muss der Vorschlag noch durch das Europäische Parlament genehmigt werden. Aufgeschoben bedeutet allerdings nicht aufgehoben! Die EU möchte den Unternehmen mit dieser Fristverlängerung die Möglichkeit geben, sich optimal auf den Anwendungszeitraum vorzubereiten
Die Kommission hat zeitgleich mit dem Vorschlag zur Verschiebung ein Leitliniendokument und eine dritte erweiterte Ausgabe der „FAQs“ veröffentlicht. Außerdem wurde ein strategischer Rahmen für die internationale Zusammenarbeit veröffentlicht, um weltweit abholzungsfreie Lieferketten zu fördern. Im Anhang werden die Grundsätze der Benchmarking-Methodik für das Länder-Ranking nach Entwaldungsrisiko skizziert. Das Benchmarking selber wird erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Informationen zum IT-Tool (Benutzeranweisungen und Antragsformulare für Schulungssitzungen) sind hier zu finden.