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EU: Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit

Im September 2022 hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, den Zugang zum EU-Markt verbieten soll.
Der Vorschlag deckt sämtliche Produkte ab, unabhängig davon, ob sie in der EU für den Inlandsverbrauch oder die Ausfuhr hergestellt oder aus Drittstaaten eingeführt werden. Dazu sollen die nationalen Behörden ermächtigt werden, in Zwangsarbeit hergestellte Produkte nach einer Untersuchung vom EU-Markt zu nehmen. Die Zollbehörden der EU sollen in Zwangsarbeit hergestellte Produkte an den EU-Außengrenzen identifizieren und stoppen.
Nun haben die Abgeordneten der Ausschüsse für Binnenmarkt und internationalen Handel im Europäischen Parlament den Kommissionsvorschlag am 16. Oktober 2023 abgeändert: Die Kommission wird mit der Erstellung einer Liste von geografischen Gebieten und Wirtschaftssektoren beauftragt, in denen ein hohes Risiko für den Einsatz von Zwangsarbeit besteht.
Für Waren, die in diesen Hochrisikogebieten hergestellt werden, müssten die Behörden nicht mehr beweisen, dass Menschen zur Arbeit gezwungen wurden, da die Beweislast bei den Unternehmen liegen würde.
Die Ausschüsse wollen auch, dass Waren, die vom Markt genommen wurden, erst dann wieder zugelassen werden, wenn das Unternehmen nachweist, dass es keine Zwangsarbeit mehr in seinem Betrieb oder in der Lieferkette einsetzt und alle relevanten Fälle behoben hat.
Die Abgeordneten haben auch die im Text verwendeten Definitionen aktualisiert und erweitert. Insbesondere die Definition von Zwangsarbeit soll an die ILO-Standards angepasst werden und "jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt wird und für die sich die betreffende Person nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat", umfassen.
Das Plenum muss nun das Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments bestätigen, und sobald auch der Rat seinen Standpunkt angenommen hat, können die Gespräche über die endgültige Form der Verordnung beginnen.