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Lieferketten Erstberatung

Sie haben Fragen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder der EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD)? Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten umwelt- und sozialverträglich gestalten können und welche Möglichkeiten es gibt, die gesetzlichen Sorgfaltspflichten in Ihren Unternehmensstrukturen und Lieferketten zu verankern.

Wir beraten Sie gerne u.a. in den Themenfeldern:

  • Anwendungsbereich, Anforderungen und Auswirkungen des Gesetzes
  • Risikomanagement, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Dokumentations- und Berichtspflichten
  • Vertragsklauseln zur Weitergabe der Sorgfaltspflichten an Zulieferer
  • Behördliche Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes
  • Auskünfte, Information und Beratung zu Corporate Social Responsibility
  • Siegel- und Nachhaltigkeitsinitiativen
  • neue Beschaffungs- und Absatzmärkte für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement
  • Brancheninitiativen und -dialoge
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren Fragen.
Gerne können Sie auch einen Termin zur Erstberatung vereinbaren.
Die Business Scouts for Development beraten im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Unternehmen zu Aktivitäten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Nehmen Sie den Kontakt mit uns auf, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in diesen schwierigen Regionen in Ihrer Lieferkette zu verhindern.
Auch die Bundesregierung hat ein kostenloses Unterstützungsangebot: Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte berät Unternehmen rund um das Thema menschenrechtliche Sorgfalt.