Länder und Märkte

Einfuhr nach China

Die Volksrepublik China ist ein sogenanntes „Drittland”. Daher müssen alle Waren, die nach China geliefert werden, zollrechtlich angemeldet werden. Die frühzeitige Information über zu zahlende Abgaben und mögliche Verbote und Beschränkungen hilft, Verzögerungen an der Grenze und damit zusätzliche Kosten zu vermeiden. Wir informieren Sie, welche Exportdokumente erstellt und welche Einfuhrbestimmungen beachtet werden müssen. Nicht zum Zollgebiet gehören Hongkong, Macau und Taiwan.

Einleitung

Falls Sie noch keine Erfahrungen mit dem Export von Waren in Länder außerhalb der EU-Mitgliedstaaten haben, empfehlen wir Ihnen zum Einstieg unseren Artikel Export - Ein Kurzraster zum Einstieg. Dort finden Sie erste Informationen zum Ablauf eines Exportgeschäftes.
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf das Zollgebiet der Volksrepublik China, d.h. nicht auf Hongkong, Macau und Taiwan. Sie zeigen nur einen Ausschnitt aus dem komplexen Thema. Mit Änderungen der Bestimmungen ist immer zu rechnen – auch kurzfristig. Informieren Sie sich daher gründlich und aktuell, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben!
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Zoll-Merkblatt der AHK Greater China

Die AHK Greater China hat die häufigsten Fragen und Antworten in einem kurzen Merkblatt “Import, Export, Zoll” (auf Deutsch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 315 KB) und Englisch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 316 KB)) zusammengestellt.

Zollanmeldung

Zum 1. Juni 2018 hat die chinesische Generalzolldirektion eine Änderung bezüglich des "China Customs Advanced Manifest" (CCAM) für Luft- und Seefracht mit Blick auf die Ein- und Ausfuhr bekannt gegeben. Betroffen sind Spediteure, Versender und Empfänger.
Für die CCAM-Anmeldung werden laut AHK Shanghai folgende Informationen benötigt:
  • Unternehmenscode(*), Telefonnummer des Versenders
  • Unternehmensname, Anschrift des Empfängers
(*) Für deutsche Unternehmen ist der Unternehmenscode die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-IdNr.). Unternehmen, die über keine UST-IdNr. verfügen, verwenden "9999+Handelsregisternummer".
Natürliche Personen verwenden "ID(Personalausweis)+Nummer der ID (Personalausweis)" oder "PASSPORT+Reisepassnummer".
Für chinesische Unternehmen ist der Unternehmenscode der "Unified Social Credit Code" (Steuernummer). Wie bereits zuvor müssen chinesische Exporteure außerdem ihre Zoll-Kennnummer (CR-Nummer) angeben.
Der chinesische Zoll achtet auf eine vollständige und akkurate Warenbeschreibung, Sammelbezeichnungen für die Warenart sind nicht mehr zulässig.

Warenbegleitpapiere

Exportbegleitdokumente sind von der Ware und ihrer entsprechenden Zolltarifnummer abhängig. In der Regel sind folgende Begleitpapiere für die Einfuhr in China erforderlich:

Handelsrechnung

Handelsrechungen (2-fach) mit allen handelsüblichen Angaben und Unterschrift. Enthalten sein sollten zum Beispiel folgende Angaben:
  • Name und Anschrift des Empfängers und des Verkäufers
  • genaue Warenbezeichnungen
  • HS Zolltariffnummer
  • Einzel- sowie Gesamtpreis
  • separate Angaben des FOB-Wertes, der CIF-Kosten und des CIF-Wertes
  • Angaben über die Beförderung
  • Zahlungs- und Lieferbedingungen
  • Marke, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke
  • Netto- und Bruttogewichte
  • Ursprungsland
Sowohl die Rechnung als auch Kopien müssen ordnungsgemäß original unterschrieben sein.

Ursprungszeugnis (UZ)

Ein Ursprungszeugnis kann benötigt werden, um den MFN-Zollsatz zu erhalten. Wir empfehlen Rücksprache mit dem Importeur zu halten.

Warenursprung Taiwan

Die Zollbehörden der Volksrepublik China achten bereits seit einiger Zeit bei Einfuhren von Waren mit Ursprung „Taiwan“ verstärkt auf die Einhaltung der Vorgaben des China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT).
Laut der Bekanntmachung Nr. 41 / 2005 des CCPIT gilt folgendes bei Produkten aus Taiwan, die in irgendeiner Form eine Zertifizierung vom CCPIT bedürfen (betrifft faktisch fast alle Waren; unverbindliche Übersetzung des DIHK):
Zulässig sind ausschließlich folgende Bezeichnungen:
  • TAIWAN PROVINCE OF CHINA
  • TAIWAN, CHINA
  • CHINESE TAIWAN
  • TAIPEI, CHINA
  • CHINESE TAIPEI
Verboten sind folgende Bezeichnungen:
  • REPUBLIC OF CHINA, oder ROC
  • REPUBLIC OF CHINA (TAIWAN) oder ROC (TW)
  • Die Worte TAIWAN oder TAIPEI alleine
  • TAIPEI, TAIWAN
  • TAIWAN/TAIPEI CHINA
  • CHINA-TAIWAN/TAIPEI
  • CHINA (TAIWAN/TAIPEI)
Die Formulierungsvorgaben betreffen sowohl Bezeichnungen in IHK-Ursprungszeugnissen, als auch Warenmarkierungen sowie Verpackungsbeschriftungen. Bindestriche oder Schrägstriche (Slash) sind nicht erlaubt. Zur Trennung sind gegebenenfalls Kommata zu verwenden.

Sonstige Begleitdokumente

  • Lieferschein, Frachtpapiere (Konnossemente, Frachtbrief): Auskünfte zu Frachtpapieren können Transportunternehmen geben.
  • Packliste: Eine detaillierte Packliste auf Englisch ist in der Regel erforderlich, wenn der Handelsrechnung keine Übersicht der einzelnen Packstücke zu entnehmen ist.
  • Abhängig von der Ware können sonstige für die Einfuhrabfertigung notwendige Dokumente erforderlich sein, wie beispielsweise CCC-Zertifizierung, sonstige Zertifizierungs- und Zulassungspflichten, Analysezertifikate, Gesundheitszeugnisse etc.
Für die Einfuhrabwicklung notwendige Dokumente können über die EU-Datenbank ”Access2Markets” recherchiert werden. Wir empfehlen immer auch Rücksprache mit dem importierenden Unternehmen zu halten.

Zollsätze, Einfuhrbestimmungen und Einfuhrnebenabgaben

Sämtliche Waren unterliegen dem Einfuhrzoll, sofern sie nicht ausdrücklich davon ausgenommen sind. Mit dem WTO-Beitritt Chinas wurde die Wareneinfuhr nach China erheblich erleichtert und die Zölle wurden für fast alle Waren schrittweise gesenkt. In der Datenbank Access2Markets sind - unter der Angabe der Zolltarifnummer - die Zollsätze und Einfuhrbestimmungen der meisten Exportländer, darunter auch die der Volksrepublik China, aufgeführt. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für Außenhandelsstatistik behelfen. Bei der weiteren Untergliederung gibt es nationale Unterschiede.
Bei der Einfuhr in China wird die chinesische Mehrwertsteuer erhoben. China hat zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze. Der Normalsteuersatz beträgt 13 Prozent. Daneben gibt es noch für bestimmte Waren wie z.B. Grundnahrungsmittel und Druckerzeugnisse einen reduzierten Steuersatz von neun Prozent. Welcher Steuersatz konkret anfällt, kann über die Access2Markets angezeigt werden.

„China Compulsory Certification“ (CCC)

Bestimmte Produkte müssen nach dem Zertifizierungssystem „China Compulsory Certification“ (CCC) zertifiziert werden, um in China importiert und vertrieben werden zu können. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Maschinen, Elektrogeräte, elektronische oder medizinische Produkte, Kfz oder Reifen. Für eine erste Einschätzung hilft ein Blick in die Datenbank Access2Markets. Zuständig ist die chinesische Zertifizierungsbehörde CNCA.
ACHTUNG: Es kann sein, dass eine bestimmte Maschine nicht unter die CCC-Zertifizierungspflicht fällt, aber bestimmte Ersatzteile, die später geliefert werden!
Für bestimmte Produkte gibt es die Möglichkeit der Eigenzertifizierung durch das produzierende Unternehmen.

Lebensmittel: Registrierungspflicht

Ausländische Unternehmen, die Lebensmittel nach China verkaufen, müssen sich seit dem 1. Januar 2022 beim chinesischen Zoll registrieren. Das gilt auch für Firmen, die diese Waren verarbeiten oder lagern. Die Registriernummer muss auch auf der Verpackung enthalten sein. Ausgenommen von der Registrierungspflicht: Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmittelähnliche Produkte. Weitere Informationen hat Germany Trade & Invest (GTAI) veröffentlicht in zwei Artikeln veröffentlicht:
Registrierung von ausländischen Lebensmittelherstellern und Registrierung von Herstellern, die nach China exportieren.

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Bei der Einfuhr zahlreicher Waren sind Verbote und Beschränkungen zu beachten.

Einfuhrverbote

  • Waffen, Munition und Explosivstoffe
  • Falschgeld und gefälschte Wertpapiere
  • tödlich wirkende Gifte
  • Dokumente/Medien mit einer schädlichen Wirkung für Kultur, Wirtschaft, Moral oder Politik der VR China
  • Rauschgift (Opium, Morphium, Heroin, Haschisch, u. a.)
  • Tiere und Pflanzen sowie Waren daraus, die gefährliche Bakterien, Schädlinge und andere Schadstoffe in sich tragen
  • Industrieabfälle
  • Quecksilberhaltige Waren
ACHTUNG: Seitens der Europäischen Union besteht ein Waffenembargo.

Einfuhrlizenzen

Für bestimmte Waren sind Einfuhrlizenzen erforderlich. Germany Trade & Invest (GTAI) veröffentlicht jedes Jahr aktualisierte Listen. „Automatische Einfuhrlizenzen“ sind in der Regel vom in der Volksrepublik China ansässigen Unternehmen zu beantragen. Entsprechende Informationen sind auch in der Datenbank Access2Markets hinterlegt.

Gebrauchtmaschinen

Es bestehen beim Import von Secondhand-Ausrüstungen hohe Hürden. Für den Import von Gebrauchtmaschinen benötigt der chinesische Importeur in den meisten Fällen eine Einfuhrgenehmigung. Für eine Reihe von Maschinen besteht ein Importverbot.

Exportkontrollgesetz

Am 1. Dezember 2020 ist das Exportkontrollgesetz der VR China in Kraft getreten. Eine kurze Übersicht dazu haben wir in unserem Artikel “VR China: Exportkontrollgesetz” zusammengestellt.

Vorübergehende Einfuhr

Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstungen sowie Warenmuster können vorübergehend unter Einfuhrabgabenbefreiung nach China verbracht und dort entsprechend verwendet werden. Für die Abwicklung der vorübergehenden Verwendung stehen folgende Verfahren zur Verfügung:
  • Carnet A.T.A., der IHK-Reisepass für Ihre Waren. Carnets bieten die Vorteile einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr und den teilweisen Wegfall von sonstigen Ausfuhrdokumenten. Container, Zubehör und Ausrüstung für vorübergehend zugelassene Container sowie für die Reparatur von Containern bestimmte Bauteile sind von der Verwendung eines Carnets A.T.A. ausgeschlossen.
  • Vorübergehende Verbringung ohne Carnet A.T.A, d.h. die vorübergehende Ausfuhr aus der EU bzw. die Einfuhr in China wird beim Zoll angemeldet. Der chinesische Zoll verlangt für das Verfahren der Zollanmeldung für die vorübergehende Zollanmeldung eine Sicherheitsleistung der Abgaben. Sie umfasst den Betrag, der bei der endgültigen Einfuhr in China (bei Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) zu bezahlen wäre.

Cross-Border-E-Commerce

Für Cross-Border-E-Commerce bzw. den Online-Handel gibt es besondere Bedingungen. Germany Trade & Invest informiert über Waren und Pilotzonen.

Verpackung

Bei der Einfuhr von Holzverpackungen in die Volksrepublik China wird die Einhaltung des internationalen IPPC-Standards Nr. 15 verlangt. Nähere Informationen hat das Julius Kühn-Institut veröffentlicht. Rohholz muss von einem Pflanzengesundheitszeugnis des Herkunftslands begleitet sein.
Hinweis: Diese Daten stellen Basisinformationen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.