IHK-Vollversammlung, September 2023

Vorschlag zur Gegenfinanzierung von Strompreissenkungen

Wie auch der Presse zu entnehmen war, steht Bundesfinanzminister Christian Lindner dem geplanten Industriestrompreis des Bundeswirtschaftsministeriums aus konzeptionellen, aber auch fiskalischen Gründen ebenfalls kritisch gegenüber. Unserem Modell der generellen Befreiung des Strompreises von der Stromsteuer und Umlagen/Entgelten kann er einiges abgewinnen, sofern es dazu eine Gegenfinanzierung gibt.
Eine von ihm vorgeschlagene Möglichkeit zur Gegenfinanzierung ist eine höhere CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Das Gesetz aus 2019 besagt, dass Heizöl, Erdgas, Benzin, Diesel, Kohle- und Müllverbrennung mit einer CO2-Abgabe belegt werden, die stufenweise erhöht werden soll. Der gesetzliche Preis pro Tonne CO2 liegt derzeit bei 30 Euro. Der Vorschlag ist, den Preis ab 2024 nicht wie bisher geplant auf 40 Euro je Tonne CO2 zu erhöhen, sondern direkt auf 60 bis 65 Euro. Aus der Differenz würde die Strompreisentlastung finanziert.
Für energieintensive Unternehmen, die am europäischen Emissionshandel teilnehmen, hätte diese schnellere Erhöhung keine Auswirkungen, denn sie können die Abgabe aus dem BEHG mit den europäischen CO2-Zertifikaten verrechnen, die sie ohnehin kaufen müssen.
Allerdings würde die Erhöhung zu einem Anstieg von ca. 7 Cent/Liter Benzin und 8 Cent/Liter Diesel an der Tankstelle führen, und bei einem Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 23.000 kWh Erdgas würden sich die Kosten um ca. 138 Euro pro Jahr erhöhen.
Der Bundesfinanzminister hat um Feedback aus unseren Gremien zu dieser Überlegung gebeten. Die Vollversammlung diskutiert den Vorschlag und beschließt:
Die Vollversammlung der IHK Köln würde bei einer generellen Befreiung des Strompreises von der Stromsteuer und Umlagen/Entgelten einer Gegenfinanzierung durch eine höhere CO2-Bepreisung nicht ablehnend gegenüberstehen.