IHK-Vollversammlung, September 2023
Geduldete Geflüchtete in Arbeit bringen („Spurwechsel")
Das inländische Arbeitskräftepotenzial ist weitgehend ausgeschöpft. Eine große Chance zur Behebung des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels liegt daher in der Zuwanderung.
Vor der Sommerpause hat der Deutsche Bundestag ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Es soll geordnete Zuwanderung in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Die Ziele des Gesetzes werden von der IHK Köln geteilt. Allerdings sind die ausländerrechtlichen Regelungen nun noch komplizierter geworden, sodass die Umsetzung sowohl die zuständigen Behörden als auch unsere Unternehmen vor sehr große Herausforderungen stellen wird.
In Deutschland leben viele Menschen mit Fluchthintergrund, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind oder die kein Bleiberecht haben, aber auch nicht abgeschoben werden. Es ist aus vielen Gründen sehr sinnvoll, diese Gruppe (über 600.000 Personen) für den Arbeitsmarkt zu erschließen. Dazu müssen diese Menschen Qualifizierungs- und Sprachangebote erhalten und es muss Anreize zur Arbeitsaufnahme geben.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht allen vor dem 29. März 2023 ins Land gekommenen Menschen einen „Spurwechsel“. Das heißt, sie müssen nicht wieder ausreisen, um von dort aus Anträge auf Einreise als Arbeitswillige stellen zu dürfen. Diese Möglichkeit, Geflüchtete in Arbeit zu bringen, darf nicht ungenutzt bleiben.
Die Vollversammlung berät darüber, wie sich die IHK Köln bei diesem Thema einbringen kann. Erste Gespräche mit Politikerinnen und Politikern aus dem Rat der Stadt Köln, mit NRW-Minister Nathanael Liminski sowie Berivan Aymaz MdL und Katharina Dröge MdB stießen auf großes Interesse. Auch ein erstes Gespräch mit dem Chef der Kölner Agentur für Arbeit verlief konstruktiv. Aus Sicht des Präsidiums ist es wichtig, dass die Beschäftigung Geflüchteter für die Arbeitgebenden transparent, rechtssicher und ohne zusätzliche bürokratische Hürden erfolgen kann.