VV-Resolution, 12. Dezember 2019
Resolution zur Grundsteuer
Durch eine Entscheidung des BVerfG muss der Gesetzgeber die Grundsteuer gesetzlich neu regeln. Die Umsetzung in der Praxis muss spätestens ab 2025 erfolgen.
Die Bemessungsgrundlage der aktuellen Grundsteuer (Einheitswerte) stammt aus 1964 – in den neuen Bundesländern sogar aus 1935. Das Bundesverfassungsgericht hat beanstandet, dass diese Werte seitdem nicht angepasst wurden und es deshalb zu gleichheitswidrigen Wertverzerrungen gekommen sei.
Nach einer langen Diskussion in Bundestag und Bundesrat wurde die Reform der Grundsteuer Ende des Jahres beschlossen. Nun müssen die Länder klären, ob sie von der Möglichkeit der Öffnungsklausel (z.B. wertunabhängiges Modell) Gebrauch machen oder das wertabhängige Modell (Scholz-Modell) nutzen. Es besteht auch weiterhin Zeitdruck um die notwendigen Daten zu erheben.
- Wir fordern die Landesregierung NRW auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Umsetzung der Reform unter dem Grundsatz der Aufkommensneutralität – bezogen auf eine Kommune – angegangen wird. Dies sollte im Rahmen der Umsetzungsfrist bis Jahr 2025 in Modellrechnungen sichergestellt werden.
- Wir fordern die Landesregierung NRW auf, für die Berechnung der Grundsteuer B ein unbürokratisches Verfahren einzuführen das auf einer sachlich sicheren Datenbasis beruht. Diese Voraussetzungen bietet das wertunabhängige Modell, das als Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer B ausschließlich die Grundstücks- und Gebäudefläche, eventuell ergänzt um spezifische Regionalwerte, zugrunde legt.
- Wir fordern die Landesregierung NRW auf, die Reform der Grundsteuer digital umzusetzen. Viele der notwendigen Daten liegen bereits anderen Behörden vor, zum Beispiel in Liegenschafts-, Grundbuch- und Bauämtern. Auf diese Daten sollte in erster Linie zurückgegriffen werden. Dann könnte das Finanzamt den Unternehmen in elektronischer Form eine vorausgefüllte Steuererklärung senden, die die Unternehmen mit einem überschaubaren Aufwand bestätigen beziehungsweise vervollständigt zurücksenden würden.