IHK-Vollversammlung, September 2023 und Juni 2024

Missbrauch von Krankschreibungen

Die Vollversammlung hat sich in zwei Sitzungen mit dem Thema eingehend befasst. Dabei wurde thematisiert, dass nach Eindruck der Unternehmen gerade nach der Corona-Pandemie viele Krankschreibungen ohne tatsächlich vorliegende Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Auch die Dauer der Krankschreibungen wird oft als zweifelhaft empfunden. Problematisch sei zudem, dass die Möglichkeiten der Nachprüfung begrenzt sei.

Folgende Möglichkeiten wurden diskutiert:

  • Die Einführung von Karenztagen (keinen vollen Lohnausgleich in den ersten Krankheitstagen)
  • Die aus verschiedenen Branchen bekannten Anwesenheitsprämien
  • Die Einführung von Teilkrankschreibungen bzw. der Teilarbeitsfähigkeit
Zunächst hat die Vollversammlung darüber beraten, ob sich die IHK Köln mit diesem Thema beschäftigen soll. Dagegen spricht, dass es ein klassisches Thema der Sozialpartner ist und die Aussichten auf eine kurzfristige Änderung eher gering sind. Dafür spricht, dass gerade in Zeiten knapper Fachkräfte die nach Eindruck der Unternehmen häufig unbegründeten Fehlzeiten von Arbeitskräften für die Firmen höchst problematisch sind. Ein Kompromiss wäre ein Appell an die verantwortlichen Stellen, sich dieses Themas anzunehmen.
Die Vorschläge gegen den Missbrauch von Krankschreibungen und eine Aufforderung zum Handeln wurden an einen breiten Verteiler (Bundesministerien, MdBs, verschiedene Arbeitgeberverbände etc.) adressiert. Aus den vereinzelten Rückmeldungen lässt sich ablesen, dass entweder Aktivitäten der IHK Köln nicht nötig seien oder keine Daten über missbräuchliche Krankschreibungen vorlägen und dass es Aufgabe der Arbeitgebenden sei, sich um gesündere Arbeitsbedingungen zu kümmern.
Hier ist die IHK Köln anderer Auffassung und findet die Antworten nicht zufriedenstellend. Die Antworten gaben vielmehr Grund zur Annahme, dass der Politik die Realität in den Unternehmen nicht geläufig ist. Hier werde man daher in den Dialog gehen und die Sicht der Mitgliedsunternehmen mit Beispielen aus der unternehmerischen Praxis belegen.