IHK-Position, Dezember 2023
Nachtfluggenehmigung für den Flughafen Köln/Bonn zeitnah verlängern
Neben dem Passagierbetrieb ist der Flughafen Köln/Bonn der drittgrößte Frachtflughafen in Deutschland und Drehkreuz für die drei weltweit operierende Expressfrachtdienstleister DHL, FedEx und UPS.
Neben dem Umschlag von Ware zwischen Europa, USA und Asien ist er auch ein wichtiger Knotenpunkt in den Logistikketten vieler produzierender Unternehmen, die von hier aus Kunden weltweit versorgen. Zuletzt wurden 2023 870.000 Tonnen Luftfracht umgeschlagen.
Ein zentraler Standortfaktor für den Flughafen und mit ihm verknüpfte Wertschöpfungsketten ist die Nachtfluggenehmigung. Anders als an den benachbarten Standorten in Düsseldorf und Frankfurt dürfen am Flughafen Köln/Bonn auch zwischen 23 und 6 Uhr Flugzeuge starten und landen.
Ohne dieses freie Zeitfenster können die Expressfrachtdienstleister den Standort Köln nicht in ihre eng getakteten, weltweit vernetzten Flugpläne integrieren. Doch diese Genehmigung läuft 2030 aus.
Die IHK Köln hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stets für den Erhalt und die Verlängerungen der Nachtfluggenehmigung ausgesprochen.
Auch die aktuelle Vollversammlung ist sich dieser Verantwortung für den Standort bewusst und hat sich, gestützt auf eine Empfehlung des Mobilitätsausschusses, in ihrer Sitzung 12/2023 für die Verlängerung der Nachtfluggenehmigung ausgesprochen.
Die IHK Köln ist seitdem im intensiven Austausch mit relevanten Stakeholdern in der Region, um die Verlängerung der Nachtfluggenehmigung über das Jahr 2030 hinaus für einen möglichst langen Zeitraum zu unterstützen.