IHK-Position, März und September 2024
Verkehrsgutachten zum motorisierten Individualverkehr (MIV) beschlossen
Im Zuge der politisch eingeforderten kommunalen Verkehrswende hat die Verwaltung vom Rat der Stadt Köln 2022 den Auftrag erhalten, ein Grundnetz für den motorisierten Verkehr auf dem Gebiet der Stadt Köln zu definieren.
Auf ausgewählten Straßenzügen sollen langfristig priorisiert Auto- und Wirtschaftsverkehr stattfinden und die Erreichbarkeit auch aus dem Umland sichergestellt werden.
Außerhalb dieses Grundnetzes ist aus Sicht der Verwaltung mit wesentlichen Einschränkungen für den motorisierten Verkehr zu rechnen: ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sollen dort priorisiert werden.
Das Konzept wurde 2024 auch dem Mobilitätsausschuss der IHK Köln vorgestellt. Der Vorschlag wurde kritisch bewertet. Zum einen fehlen in dieser Vorlage mehrere relevante Straßen im Grundnetz und es gibt teils deutliche Lücken in der Netzstruktur. Zum anderen wurden in separaten Beschlussvorlagen der Verwaltung Rückbauten von Fahrstreifen und restriktive Tempolimits auf geplanten Strecken im Grundnetz vorgeschlagen, die deren Kapazität langfristig reduzieren werden.
Ferner wurden keine baulichen oder technischen Standards für die Gestaltung der Straßen im Grundnetz erarbeitet. Zuletzt fehlt ein gutachterlich fundierter und transparenter Nachweis der Leistungsfähigkeit des geplanten Grundnetzes.
Die Vollversammlung der IHK Köln hat daher in ihrer Sitzung im März 2024 ein Verkehrsgutachten zum geplanten MIV-Grundnetz beschlossen. Das europaweit tätige Verkehrsplanerbüro PTV Consult wurde mit dem Auftrag betraut und hat das geplante MIV-Grundnetz im Sommer 2024 einer qualitativen und quantitativen Überprüfung unterzogen. Dabei wurden mehrere Netzlücken und potentielle Kapazitätsengpässe identifiziert.
Die Ergebnisse des Gutachtens werden in der Sitzung im September 2024 der Vollversammlung präsentiert und eine Beschlussvorlage mit Forderungen an den Rat der Stadt Köln zur Anpassung des Grundnetztes zur Abstimmung gestellt.