VV-Resolution, 22. April 2021
Resolution „Eine zukunftsweisende Steuerpolitik in schwierigen Zeiten“
Die Unternehmenssteuerreform 2008 sollte den Wirtschaftsstandort Deutschland in seiner Wettbewerbsfähigkeit stärken. Mehr als 10 Jahre nach dieser Reform droht Deutschland im internationalen Vergleich wieder zum Schlusslicht zu werden. Von einer Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und einem attraktiven Standort für Investitionen und hoch qualifizierte Arbeitsplätze ist wenig zu spüren.
Die IHK Köln sieht mit Blick auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen einen erheblichen Korrekturbedarf bei der Unternehmensbesteuerung und fordert eine Strategie für die Zukunft.
Nur über nachhaltiges Wirtschaftswachstum verbunden mit einer stabilen Beschäftigungslage sowie Mut zu disruptiven Innovationen (Dienstleistungen, Produkte, Geschäftsmodelle) lassen sich die Corona-bedingten Lasten abbauen.
Die Erfahrungen aus der Finanz- und Bankenkrise zeigen eindrucksvoll, dass der Staat mit wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen auf die Erfolgskraft der Unternehmen vertrauen sollte, statt deren Entwicklungsperspektiven durch zusätzliche Steuerlasten zu drosseln. Hierzu gilt es, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Verschiedene Vorschläge zu einer Reform der Unternehmensbesteuerung wurden in den letzten zwei Jahrzehnten schon entwickelt. Viele diese Ansätze haben auch in der Krisenzeit nichts an Aktualität verloren. Grundlagen einer solchen Steuerreform sollten nach Meinung der Unternehmen aus dem Bezirk der IHK Köln sein:
1. Gesamtbelastung der Unternehmen begrenzen
Im Rahmen der letzten Steuerreform aus 2008 bestand Einigkeit, die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen einschließlich Gewerbesteuer auf 30 Prozent zu begrenzen. Dieses Ziel konnte in Nordrhein-Westfalen angesichts überdurchschnittlich hoher Gewerbesteuer-Hebesätze nur selten erreicht werden. Für die Zukunft muss eine Gesamtbelastung von 25 Prozent angestrebt werden.
2. Einführung eines Optionsmodells
Das Nebeneinander zweier Besteuerungssysteme für Unternehmen verschiedener Rechtsformen mit der Einkommensteuer für die Personenunternehmen und der Körperschaftsteuer für die Kapitalgesellschaften sollte aufgelöst und eine rechtsformneutrale Besteuerung angestrebt werden.
Durch die Optionsmöglichkeit wird gewährleistet, dass die vielen kleinen und mittleren Unternehmen ihr gewohntes System beibehalten können.
3. Thesaurierungsbegünstigung verbessern
Um das mit der Thesaurierungsrücklage angestrebte Ziel der Belastungsgleichheit mit Kapitalgesellschaften zu erreichen, bedarf es an mehreren Stellen der Nachbesserung. So sollte z. B. die Verwendungsreihenfolge aufgehoben werden.
4. Reform der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist mit einem Aufkommen von etwa 55 Mrd. Euro eine der größten Einnahmequellen der Kommunen.
Eine notwendige Reform muss eine wettbewerbsfähige Gesamtsteuerbelastung (z.B. durch vollständige Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer und schrittweise Reduzierung der Substanzbesteuerung durch die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen) unter Berücksichtigung einer ausreichenden Finanzausstattung der Kommunen unter Beibehaltung eines eigenständigen Hebesatzrechtes zum Ziel haben.
5. Vollständige Abschaffung Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag sollte in der nächsten Legislaturperiode vollständig abgeschafft werden.
6. Verbesserung von Abschreibungen und Forschungsförderung
Ein wichtiger Baustein für die Erhöhung der Innovationsaktivitäten der Unternehmen ist die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. Die aktuell verabschiedeten Maßnahmen zielen in die richtige Richtung.
Damit jedoch möglichst viele Unternehmen diese Förderung in Anspruch nehmen können, bedarf es einer Nachjustierung. Beispielsweise könnte man sich vorstellen, den Mehrgewinn aus Innovationen für einen bestimmten Zeitraum steuerlich besser zu stellen. Parallel sollten gezielte Abschreibungsverbesserung in nachhaltige Zukunftsprojekte und im Rahmen der Digitalwirtschaft geschaffen werden.