VV-Positionen, 22. Juni 2020 / 9. Dezember 2020
Corona-Exit-Forderungen an die Kommunen, das Land und den Bund
Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung gehen übereinstimmend davon aus, dass die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zur schwersten Wirtschaftskrise in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland führen werden.
Präambel
Auch die Unternehmen in der Kölner Region sind von den nationalen und internationalen Einschränkungen stark betroffen. Politik und Verwaltung haben sich in den vergangenen Wochen stark engagiert, um die Folgen der Krise für die Wirtschaft soweit wie möglich abzumildern und immer mehr Lockerungen haben die Situation etwas verbessert. Aber das reicht nicht: Ganze Branchen liegen nach wie vor brach, der Export schwächelt und Lieferketten sind auseinandergerissen. Als regionale Wirtschaft möchten wir uns konstruktiv in die Diskussion mit der Politik einbringen. Dazu haben wir Forderungen an die Kommunen, das Land und den Bund formuliert. In der Vollversammlung wollen wir diese mit Ihnen diskutieren und ergänzen.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind auf Soforthilfen und staatliche Kredite dringend angewiesen. Hier muss jetzt nachgesteuert werden. Die Betriebe müssen wissen, wie es weitergeht.
In der zweiten Phase geht es um den Neustart für die Wirtschaft in Deutschland und in Europa. Mit einem umfassenden Konjunkturpaket hat die Bundesregierung die bisherigen Maßnahmen ergänzt. Jetzt geht es darum, diese Maßnahmen effektiv zu nutzen und neben der Rettung von Betrieben auch einen Innovations- und Modernisierungsschub zu initiieren. Die Krise hat uns allen vor Augen geführt, an welchen Stellen unser Standort erheblichen Nachholbedarf hat. Wenn Deutschland und wenn die Wirtschaftsregion Köln – wie auch bereits nach der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 – gestärkt aus der aktuellen Krise herauskommen, haben wir wieder eine gute Perspektive, um die steigenden Belastungen schultern zu können.
Unsere Forderungen an die Kommunen
- Konzentration aller Ressourcen auf die Überwindung der Krise, sorgfältige Überprüfung aller freiwilligen Leistungen
- Senkung und Vereinfachung der Steuer- und Abgabenlast und Vereinfachung der Steuergesetzgebung für die Unternehmen
- Unbürokratische Hilfen in anstehenden Förder- und Genehmigungsverfahren
- Beschleunigte Genehmigungsverfahren und konsequenter Abbau von Bürokratielasten
- Dauerhafte Einbeziehung der Wirtschaft in die Entscheidungsprozesse der Krisenbewältigung und Exit-Strategien
- Breit angelegte Initiative nach Vorbild der Entfesselungsoffensiven, um Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Spielraum zu ermöglichen (Regelungen für die Außengastronomie, Nachtanlieferungen, Anforderungen des Denkmal- oder des Brandschutzes und Sonntagsöffnungen)
- Weiterer Fokus auf die Digitalisierung von Behördenangeboten und die Digitalisierung von Berufskollegs
- Gewährleistung von Kinderbetreuung, um Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen
- Großzügige und zinslose Stundung von Steuern und Abgaben
- Zusätzliche finanzielle Mittel sollen für Senkung der Realsteuer-Hebesätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer genutzt werden und keine Erhöhung dieser Abgaben
- Definition einheitlicher und belastbarer Schutz- und Hygienemaßnahmen
- Rechtzeitige Festlegung und Kommunikation der geforderten Auflagen • Unbürokratische Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen, die im Rahmen der Hygiene-Maßnahmen möglich sind, durch schnelle Genehmigung, Zugang zu öffentlichen Räumen, Verzicht auf Sondernutzungsgebühren und Aussetzung von nicht zwingend notwendigen Verordnungen
Beschlossen von der Vollversammlung am 22. Juni 2020
Erweitert von der Vollversammlung am 9. Dezember 2020
Erweitert von der Vollversammlung am 9. Dezember 2020
Unsere Forderungen an das Land NRW
- Zusätzliche und verlängerte Nothilfen – wie bisher gemeinsam mit dem Bund – für Unternehmen, die einen kompletten Stillstand haben bzw. Zuschüsse für Branchen, die langfristig betroffen sind (Gastronomie, Hotellerie, Tourismus, Veranstaltungen, Messen etc.)
- Konzentration aller Ressourcen auf die Überwindung der Krise, sorgfältige Überprüfung aller freiwilligen Leistungen
- Schnelle Entbürokratisierung der Förderprogramme
- Großzügige und zinslose Stundung von Steuern und Abgaben (z. B. Verzicht auf die Gewerbesteuer-Umlage bei den Kommunen)
- Beteiligung an den Gewerbesteuer-Ausfällen der Kommunen über 2020 hinaus
- Investitionsanreize schaffen und nachhaltige Investitionen vornehmen (Breitband, Digitalisierung, Energie- und Verkehrsinfrastruktur)
- Unbürokratische und schnelle Hilfen in anstehenden Förder- und Genehmigungsverfahren
- Beschleunigte Genehmigungsverfahren oder konsequenter Abbau von Bürokratielasten
- Gewährleistung von Kinderbetreuung, um Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen
- Höhere Beteiligung an den Sozialkosten auf kommunaler Ebene über die dauerhafte Übernahme der Kosten der Unterkunft von 75 % (statt bisher 50 %) hinaus
- Definition einheitlicher und belastbarer Schutz- und Hygienemaßnahmen
- Dauerhafte Einbeziehung der Wirtschaft in die Entscheidungsprozesse der Krisenbewältigung und der Exit-Strategien
- Rechtzeitige Festlegung und frühzeitige Kommunikation der geforderten Auflagen
Beschlossen von der Vollversammlung am 22. Juni 2020
Unsere Forderungen an den Bund
- Zusätzliche und verlängerte Nothilfen (siehe Land)
- Schnelle Entbürokratisierung der Förderprogramme
- Senkung und Vereinfachung der Steuer- und Abgabenlast und Vereinfachung der Steuergesetzgebung für die Unternehmen
- Großzügige und zinslose Stundung von Steuern und Abgaben
- Umwandlung von Liquiditätshilfen (Soforthilfen) in verlorene Zuschüsse zur Vermeidung einer Überschuldung
- § 132 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) befristet (drei Jahre) einfacher und klarer fassen
- Erweiterung des ertragssteuerlichen Verlustrücktrags auf fünf Jahre in unbegrenzter Höhe (einschließlich Gewerbesteuern)
- Zur Stärkung des Eigenkapitals: Schaffung von Nachrangdarlehen, Absetzbarkeit einer „Corona-Rücklage“ vom zu versteuernden Gewinn, Erhöhung der GWG-Grenze (Möglichkeit der Sofortabschreibung deutlich von 800 Euro auf 5.000 Euro)
- Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. digitale Infrastruktur, schnellerer Glasfaserausbau, Ausbau und Sanierung der Verkehrswege sowie der technischen Infrastruktur für Autos mit alternativen Antriebstechniken
- Konzentration aller Ressourcen auf die Überwindung der Krise, sorgfältige Überprüfung aller freiwilligen Leistungen
- Beschleunigte Genehmigungsverfahren, zügigere Auszahlung von Geldern und konsequenter Abbau von Bürokratielasten
- Kurzarbeitergeld und Zahlungen durch das Infektionsschutzgesetz für Auszubildende bis in Unternehmen ermöglichen und durch eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes bundesweite verlässliche Regelung finden
- Dauerhafte Einbeziehung der Wirtschaft in die Entscheidungsprozesse der Krisenbewältigung und der Exit-Strategien
- Einheitliche Verfahrensweise in Abstimmung mit den Ländern
- Vollständige Beibehaltung des Wirtschafts- und Strukturprogramms für das Rheinische Zukunftsrevier • Schnelle Umsetzung der November-Hilfe 2 und Schaffung der Beihilferechtlichen Rahmenbedingungen für Zuwendungen über eine Millionen Euro sowie Vorauszahlung für besonders notleidende Unternehmen
Beschlossen von der Vollversammlung am 22. Juni 2020
Erweitert von der Vollversammlung am 9. Dezember 2020
Erweitert von der Vollversammlung am 9. Dezember 2020