IHK-Positionen

Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Empfehlungen des Ausschusses für Wirtschafts-, Rechts- und Steuerpolitik der Industrie- und Handelskammer zu Köln (Juni 2021)
Informations- und Kommunikationstechnologien sind heutzutage sowohl in Unternehmen als auch in Privathaushalten allgegenwärtig. Der technologische Fortschritt ist unaufhaltsam und die digitale Wirtschaft lässt sich kaum mehr von der klassischen Wirtschaft trennen.
Oftmals verfügen allerdings digitale und hybride Leistungsangebote in demjenigen Staat, in dem die Wertschöpfung erbracht wird, über keine oder nur eine geringe physische Präsenz. Das steuerliche Konzept der Betriebsstätte als Grundlage für die Besteuerung stößt hier an seine Grenzen.
Die Diskussionen zur international abgestimmten Besteuerung der digitalen Wirtschaft sind nicht erst seit Bekanntwerden der tiefen Konzernsteuerraten von Google, Apple, Facebook, Amazon und Microsoft (GAFA M)im Gange, sondern reichen bis weit in die 1990er Jahre zurück.
Von Seiten der EU-Kommission wurde als ein Lösungsansatz die Einführung einer indirekten Steuer auf bestimmte digitale Dienstleistungen vorgeschlagen. Dieser Vorschlag ist 2018 allerdings europaweit gescheitert.
Aktuell laufen die Diskussionen auf OECD-Ebene mit dem Ziel einer international abgestimmten Lösung. Der dort diskutierte Vorschlag zur Besteuerung von digitalen Geschäftsmodellen sieht ein „Zwei-Säulen-Modell“ vor:
  • Säule eins beinhaltet eine globale Neuverteilung der Besteuerungsrechte. Dabei sollen die Besteuerungsrechte an Unternehmensgewinnen zwischen den Staaten zugunsten der Marktstaaten neu verteilt werden.
  • In der zweiten Säule ist ein internationales Mindestbesteuerungsniveau für Unternehmensgewinne vorgesehen.
Der Abschluss der Arbeiten ist noch im Jahr 2021 vorgesehen. Welche Auswirkungen das Zwei-Säulen-Modell für die deutschen Unternehmen haben wird und wie der deutsche Fiskus mit seinen Steuereinnahmen davon betroffen sein wird, ist noch unklar.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Rechts- und Steuerpolitik:

  1. Die Wirtschaft unterstützt die Bemühungen auf OECD-Ebene zur Einführung eines internationalen Steuerharmonisierungsansatzes, ebenso eine gerechte und angemessene Besteuerung digitaler Umsätze.
  2. Die Einführung einer neuen Steuer ist grundsätzlich abzulehnen. Sonderabgaben für den Online-Handel, wie der Vorschlag zu einer „Paketsteuer“ sind kontraproduktiv.
  3. Die Einführung einer internationalen Mindestbesteuerung darf nicht zu Mehrbelastungen für die hiesige Wirtschaft führen.
  4. Der Gesetzgeber sollte die Neuregelungen im Rahmen der internationalen Besteuerung zu einer grundsätzlichen Reform und Modernisierung des deutschen Steuerrechts nutzen.