Gründung
Gründungsstipendium.NRW
Finanzielle Förderung für den Aufbau Ihres innovativen Startups: Das Gründungsstipendium.NRW hilft Gründerinnen und Gründern innovativer Unternehmen, ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Als Stipendiat oder Stipendiatin erhalten Sie 1.200 Euro pro Monat an Förderung vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) für insgesamt ein Jahr. Pro Startup können bis zu drei Personen gefördert werden. Das Stipendium wird im gesamten Bundesland NRW von regionalen Gründungsnetzwerken vergeben. Die Aufgabe der Netzwerke ist es, Bewerberinnen und Bewerbern bei Fragen weiterzuhelfen, die Ideenpapiere entgegenzunehmen, die Jurysitzungen auszurichten sowie die Coaching-Netzwerke zu betreuen.
In ihrem Bezirk kooperiert die IHK Köln mit den Partnern: KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH, Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH.
Wer kann mit dem Gründungsstipendium.NRW gefördert werden?
Gründerinnen und Gründer, die …
- sich durch die Gründung eines Unternehmens selbstständig machen wollen,
- oder die bereits ein Kleinstunternehmen gegründet haben, dessen Eintragung ins Gewerberegister oder Handelsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt und das noch keine Gewinne ausgeschüttet hat.
- Die Geschäftsidee muss nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen lassen.
- Die Geschäftsidee muss innovativ sein.
Wie kann ich mich für ein Stipendium bewerben?
Die Bewerbungen für das Stipendium werden ausschließlich durch die akkreditierten und zertifizierten Gründungsnetzwerke angenommen.
- Kontaktaufnahme mit einem akkreditierten Gründungsnetzwerk
- Erstellung eines aussagekräftigen Ideenpapiers (hier finden Sie eine Vorlage für das Ideenpapier)
- Persönliche Präsentation der Geschäftsidee vor der Jury (5 Minuten + 5 Minuten Fragerunde)
- Bei Förderempfehlung durch die Jury: Antragstellung über ein vom Gründungsnetzwerk vermitteltes und vom Projektträger Jülich bereitgestelltes Web-Formular
- Nach Bewilligung:
Beginn des 12-monatigen Förderzeitraums inkl. obligatorischem Begleitcoaching
Wo finde ich das nächste akkreditierte Gründungsnetzwerk?
In Köln und Umgebung kooperiert die IHK Köln in zwei Netzwerken: Im Kölner Umland gibt es eine eigene Jury. Interessierte Gründerinnen und Gründer, die dort gründen wollen, wenden sich bitte an die folgenden Ansprechpartnerinnen:
- Im Oberbergischen Kreis:
IHK Köln, Geschäftsstelle Oberberg, Susanne Maaß
(Tel. 02261 8101-9957; E-Mail: susanne.maass@koeln.ihk.de) - Im Rheinisch-Bergischen Kreis oder in der Stadt Leverkusen:
IHK Köln, Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg, Colin Galle
(Tel. 02171 4908-9902; E-Mail: colin.galle@koeln.ihk.de) - Im Rhein-Erft-Kreis:
IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, Petra Maskow
(Tel. 02271 8376-1840; E-Mail: petra.maskow@koeln.ihk.de)
Koordiniert durch:
Im Gebiet der Stadt Köln koordinieren und organisieren die IHK Köln und die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH gemeinsam ein Netzwerk.
- Ansprechpartner: IHK Köln, Startup Unit und Gründung
Mathias Härchen (Tel. 0221 1640-1571; E-Mail: mathias.haerchen@koeln.ihk.de)
Petra Göbbels (Tel. 0221 1640-1572; E-Mail: petra.goebbels@koeln.ihk.de)
Koordiniert durch:
Hier finden Gründerinnen und Gründer außerhalb der oben dargestellten Gebiete ihr nächstgelegenes akkreditiertes Gründungsnetzwerk.
Tipps für die Bewerbung um ein Gründungsstipendium.NRW
Das Wichtigste vorab: Bei Fragen sprechen Sie uns gerne einfach an!
Alle weiteren Informationen über das Gründungsstipendium.NRW, die Förderrichtlinie und die FAQs sowie die Vorlage für das Ideenpapier finden Sie auf der Website des Förderprogramms.
Wie starte ich am besten?
Die Einladung zu einer Jurysitzung hängt meist davon ab, wann Ihr Ideenpapier beim akkreditierten Gründungsnetzwerk eingeht. Wichtig ist daher, das Ideenpapier schnell und aussagekräftig zu erstellen und abzusenden. Achten Sie dabei vor allem darauf, dass der innovative Ansatz und die Erfolgsaussichten der Geschäftsidee im Vordergrund stehen.
Was gilt als innovativ im Rahmen des Gründungsstipendium.NRW?
Als innovativ im Sinne dieses Förderprogramms gilt grundsätzlich die Realisierung von etwas Neuem oder einer Neuerung. Dabei wird jede Geschäftsidee erfasst, die eine neuartige, fortschrittliche Lösung für ein bestimmtes Problem umsetzt, besonders die Einführung eines neuen Produkts oder die Anwendung eines neuen Verfahrens auf einem mindestens regionalen Markt.
Ein ausreichender Innovationsgrad liegt dagegen meist nicht vor bei Tätigkeiten, Produkten oder Verfahren, die sich nicht in hohem Maße von bestehenden Lösungen abheben, wie zum Beispiel Beratungstätigkeiten und Coachings, Marketing- oder andere Agenturen, Sport- oder Musikkurse oder Vertriebstätigkeiten.
Ein ausreichender Innovationsgrad liegt dagegen meist nicht vor bei Tätigkeiten, Produkten oder Verfahren, die sich nicht in hohem Maße von bestehenden Lösungen abheben, wie zum Beispiel Beratungstätigkeiten und Coachings, Marketing- oder andere Agenturen, Sport- oder Musikkurse oder Vertriebstätigkeiten.
Welches ist das richtige Netzwerk?
Empfohlen wird, dass sich Gründer und Gründerinnen an das Netzwerk in der Nähe des geplanten Unternehmensstandortes wenden. Das ermöglicht eine enge Abstimmung, erleichtert den Austausch und hilft, vom dortigen Ökosystem zu profitieren.
Wann ist die nächste Jury-Sitzung?
Jurysitzungen werden vom jeweiligen Netzwerk bedarfsgerecht organisiert. Die nächsten Termine erfahren Sie daher am besten von Ihrem nahe gelegenen Netzwerk. Auch, wenn es einmal schneller gehen muss, empfehlen wir den Kontakt mit dem Netzwerk vor Ort, um in diesen Fällen die beste Vorgehensweise zu besprechen. Viele Termine für Jury-Sitzungen (aber nicht alle!) finden Sie auch auf der Website zum Förderprogramm unter „Veranstaltungen“.
Wie viel Zeit habe ich für die Präsentation?
Für die Präsentation haben Sie ca. fünf Minuten Zeit. Anschließend haben Sie weitere fünf Minuten die Gelegenheit, auf konkrete Fragen der Jury zu antworten.