Corona

Verlängerung der Abrechnungsfrist für die Corona-Wirtschaftshilfen

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen, u.a. Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Milliarden Euro  Bundesmitteln unterstützt.
Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der prüfenden Dritten mit der Abrechnung dieser Mittel haben sich der Bund und alle Länder darauf verständigt, die vollständige Einreichung für Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024 zu ermöglichen, sofern bereits Fristverlängerungen aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen der prüfenden Dritten im digitalen Antragssystem beantragt wurden.
Zudem wurden Vereinfachungen im Prozess vereinbart. Wenn der Antrag bereits auf Basis von Ist Zahlen gestellt wurde und keine Abweichungen oder nur geringe Abweichungen dazu in der Schlussabrechnung bestehen, sollen Schlussabrechnungen beschleunigt geprüft werden. Das BMWK strebt in Abstimmung mit den Bewilligungsstellen der Länder an, Transparenz über die Verfahrensdauer und den Bearbeitungsstand, z.B. durchschnittliche Bearbeitungszeit, herzustellen.  
Weiterführender Link: BMWK - Corona-Wirtschaftshilfen