Unternehmensförderung

Gut beraten im Rheinischen Revier durch das Förderprogramm „Fit für die Zukunft“

Zuschuss für Beratungskosten für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Transformationsprozessen mit einem Standort im Rheinischen Revier und im Nördlichen Ruhrgebiet.
Wie gelingt die Transformation Ihres Unternehmens? Lassen Sie sich beraten. Das Land NRW unterstützt ihr Unternehmen dabei finanziell.
Der Kohleausstieg verändert die Wirtschaftsstrukturen im Rheinischen Revier. Unternehmen stehen vor Veränderungsprozessen. Produkte und Dienstleistungen müssen hinsichtlich ihrer Klima- und Umweltauswirkungen hinterfragt und neu ausgerichtet werden.
Dies erfordert von den Unternehmen und ihren Beschäftigten ein hohes Maß an Flexibilität und Veränderungsbereitschaft. Um betriebliche Potentiale besser auszuschöpfen und konkurrenzfähig zu bleiben, bietet die Landesregierung mit dem Förderprogramm Fit für die Zukunft schnelle und unbürokratische Hilfe. „Fit für die Zukunft“ ist ein Programm aus der Produktfamilie Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier und setzt auf Teamarbeit und schließt immer die Beteiligung der Mitarbeitenden mit ein. Deren Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sind wichtiger Bestandteil des Erfolgs eines Unternehmens.
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Zugangsvoraussetzung

Mit „Fit für die Zukunft“ können Unternehmen in vier zentralen Themen – unter Einbindung ihrer Mitarbeitenden – ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten:
  • Green Economy
  • Arbeitsorganisation
  • Digitalisierung
  • Personalentwicklung
Wichtiger Bestandteil der Beratung ist die Entwicklung einer Strategie zu Kompetenzentwicklung der Mitarbeitenden. Diese unterstützt die Beschäftigten im Veränderungsprozess.
Antragsberechtig sind Unternehmen mit mindestens einer sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterin oder einem sozialversicherungs-pflichtigem Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) und einer Arbeitsstätte innerhalb der Gebietskulisse des Just Transition Fund (JTF).
Die JTF-Gebietskulisse umfasst das Rheinische Revier und das Nördliche Ruhrgebiet. Dazu gehören: Aachen, Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Heinsberg, kreisfreie Stadt Bottrop, kreisangehörige Städte Dorsten, Gladbeck, Marl im Kreis Recklinghausen

Förderhöhe

Gefördert werden bis zu 15 Beratungstage mit einem Zuschuss von 60 Prozent der Beratungskosten. Es gilt ein Referenztagessatz von 1.077 Euro, dieser ergibt eine maximale Förderung von 646 Euro pro Beratungstag. Der tatsächlich vereinbarte Tagessatz kann davon abweichen.
Die Beantragung der Förderung muss zwingend vor dem Start der Beratung erfolgen. Die IHK Köln – Geschäftsstelle Rhein-Erft – ist zugelassene Beratungsstelle im Rahmen des Antragsverfahrens und unterstützt Sie gerne bei Ihrer Antragstellung.