Gründung

Öffentliche Bürgschaften

Nicht wenige Unternehmerinnen und Unternehmer sehen sich mit dieser Situation konfrontiert: Sie wollen investieren – in eine erfolgversprechende Geschäftsidee, in die Modernisierung ihrer technischen Anlagen, in zukunftsträchtige Märkte. Doch die Hausbank stellt das Signal auf Rot wegen fehlender Sicherheiten. Aus der Traum? Keineswegs!
Denn Bürgschaften ersetzen fehlende Sicherheiten. Die Bürgschaftsbank NRW ermöglicht Unternehmerinnen und Unternehmern kreditfinanzierte Investitionen, indem sie für maximal 80 Prozent des Darlehensbetrages eine sogenannte Ausfallbürgschaft gewährt. Sie übernimmt damit ein Risiko, das die Hausbanken nicht allein schultern können.
Die Bürgschaftsbank NRW ist eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft und hat den Auftrag Unternehmen zu fördern, wenn diese selbst keine Sicherheiten stellen können.
Die IHK Köln ist eine der Gesellschafterinnen der Bürgschaftsbank NRW und unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen durch eine fachkundige Stellungnahme im Rahmen des Antragsprozesses.

Beantragt werden kann eine Bürgschaft für

  • Existenzgründungen
  • Betriebsübernahmen, tätige Beteiligungen
  • Betriebserweiterungen/-verlagerungen
  • Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Investitionen in Maschinen, Gebäude und Warenlager
  • die Finanzierung von Betriebsmitteln (auch Kontokorrentkreditlinien)
  • Bankbürgschaften für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bürgschaftsbank NRW. Außerdem können Sie sich an uns wenden. Wir geben Ihnen gerne auch Auskunft zu weiteren öffentlichen Finanzierungshilfen.
Die IHK Köln veranstaltet zudem regelmäßig gemeinsam mit der Handwerkskammer Köln den Kölner Finanzierungssprechtag. Wenn Sie bereits Ihren konkreten Finanzierungsbedarf ermitteln konnten, können Sie sich gerne anmelden und zu öffentlichen Finanzierungshilfen durch NRW.BANK und Bürgschaftsbank informieren.